Muss der Arbeitgeber mich für ein Vorstellungsgespräch freistellen??

Ich habe nächste Woche ein wichtiges Vorstellungsgespräch, aber eigentlich muss ich um diese Zeit arbeiten. Nun würde es mich mal interessieren ob mein Arbeitgeber verpflichtet ist mir an diesem Tag frei zu geben bzw. mich früher gehen zu lassen? Ich meine ich hätte sowas schon mal gehört...#kratz

Nur als kleine Info nebenbei...meine Firma hat ihren Auftraggeber verloren und es sieht so aus, als ob nicht alle Mitarbeiter vom neuen Arbeitgeber übernommen werden können. Da ich als letzte in den Betrieb gekommen bin, gehe ich davon aus, dass ich wohl eher nicht übernommen werde. Danke für die Infos!

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Nein der Arbeitgeber ist NICHT dazu verpflichtet dich freizustellen für ein Vorstellungsgespräch ;-)

Und wenn du dich ein wenig schlau anstellst, dann sollte man es tunlichst vermeiden den Chef wissen zu lassen, dass man sich woanders vorstellt.
Auch die Arbeitskollegen müssen sowas nicht wissen.
Nur mal so zur Info ;-)

Gruß
Sven

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Im Normalfall würd ich das ja auch für mich behalten, aber mein Arbeitgeber hatte mir schon mal nahe gelegt mich nach etwas anderem umzuschauen, weil ich wahrscheinlich nicht übernommen werde.
War mir jetzt halt net sicher ob er dazu verpflichtet ist mir da auch freizugeben. Ich werd ihn wohl trotzdem mal darauf ansprechen und mal schaun was er sagt.

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Warum gehst Du davon aus, dass er Dir keinen Urlaub gibt? Wenn kein Engpaß ist und Du das rechtzeitig anmeldest, sollte es doch kein Problem geben....

LG,

Phoe-nix

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Hmm ich kannte das anders und hab mal gegoogled:

"Der Rechtsanspruch auf Bewerbungsurlaub kann sich zum einen aus Gesetz, aber auch aus Tarifverträgen ergeben.
Nach § 629 BGB ist der Arbeitgeber bei einem dauernden Arbeitsverhältnis verpflichtet, dem Arbeitnehmer auf Verlangen eine angemessene Zeit für die Bewerbung zu gewähren.
Auch § 616 BGB sieht vor, daß der Arbeitgeber wegen einer persönlichen Arbeitsverhinderung Lohn oder Gehalt weiter fortzahlt.
Im Ergebnis reicht es also nicht aus, wenn Cleverle den von ihm gekündigten Balduin Bieberle nur unbezahlt von der Arbeit freistellt. Balduin hat Anspruch auf mehrere Tage bezahlten Bewerbungsurlaub.
Dies gilt aber nur dann, soweit dieser Urlaub notwendig ist. Wenn Balduin Bieberle sich am Ort bewirbt, braucht er in der Regel keinen ganzen Arbeitstag dafür.
Ein Anspruch auf Bewerbungsurlaub kann sich auch aus Tarifverträgen ergeben, sofern Tarifverträge im Arbeitsverhältnis Anwendung finden oder vereinbart sind.
Schließlich können Arbeitgeber und Betriebsrat im Wege der freiwilligen Mitbestimmung solchen Bewerbungsurlaub durch Betriebsvereinbarung geregelt haben."

Hier gefunden:
http://www.bewerbungsmappen.de/links/Arbeitsrecht/Arbeitsrecht_5/arbeitsrecht_5.html

Gibt auch noch jede Menge mehr in dieser Richtung, aber der Link erklärt das alles eigentlich recht gut find ich ...


LG
schnuti

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Hallo,

wenn dein Arbeitgeber dir eine Kündigung überreicht hat, muss er dich freistellen. Du musst aber zuerst Überstunden bzw. Urlaub abbauen.

Sprich mit deinem Arbeitgeber über dein Befürchtungen und frage vorsichtig nach, ob er es für klüger halten würde, wenn du dir was anderes suchst, oder ob das aus seiner Sicht nicht nötig sei. Nicht immer ist die Betriebszugehörigkeit das entscheidene Kriterium beim Personalabbau. Manchmal spielt auch die Qualifikation eine Rolle #aha

LG Marion