Darf das so im Arbeitszeugnis stehen bleiben?

So nach 4 Monaten habe ich mein Arbeitszeugnis erhalten. Und nun steht drinnen das ich ab 01.07. Mutterschutz gehabt hätte. Das ist verkehrt.

Es war so. Ich bin am 04.07.06 zum FA geschickt worden wg. Zusammenbruch Kreislauf in der SS. Meine FÄ hatte mich dann bis Mitte August krabk geschrieben und danach Beschäftigungsverbot erteilt bis zum Mutterschutzbeginn am 07.01.07 wg. Kindsgefährtung, vorzeitiger Wehen und Muttermundöffnung.

Naja nun hatte ich gestern das Zeugnis erhalten und es steht drinnen das ich bis zum 30.06.06 arbeiten war und anschließend in MuSchu gegangen bin mit anschließender Elternzeit - Das ist gelogen! Den schließlich wurde mein Kind ja auch erst am 22.02.07 geboren.

Naja auf meine Bitte dies zu Ändern, da mein Muschu ja erst am 07.01.07 begonnen hat habe ich folgende Antwort erhalten:

" Hallo Judith,
überlegen Sie sich noch mal, ob das wirklich so geändert werden soll. Ich
hatte vorher detalliert Krankschreibung und Beschäftigungsverbot erwähnt,
fand es dann aber für ein Zeugnis nicht so günstig. Es sollte ja einfach nur
daraus hervorgehen, warum Sie ab dem 1. 7.nicht mehr gearbeitet haben und
das war wegen Schwangerschaft und dann Kind.
Ich kann 07.01.07 hinschreiben aber es ist dann eine unlogische Lücke
zwischen 30.06. und 07.01.
Viele Grüße ..."


So was soll ich denn jetzt machen?

LG und danke für eine Antwort Judith

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Guten Morgen,

"gelogen" ist wohl etwas übertrieben, Dir will doch niemand was Böses.

Ich denke auch, dass Elternzeit/Mutterschutz deutlich besser für potentielle künftige Arbeitgeber klingt als Krankschreibung/Beschäftigungsverbot usw...

Denk mal drüber nach.

Gruß,

phoe-nix

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So und wie erkläre ich das beim Vorstellungsgespräch warum im Arbeitszeugnis als Muschu der 01.07.06 steht und das Kind erst am 22.02.07 geboren ist?

Ist doch unlogisch...

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WENN er nachfragt, kannst es immer noch erklären und sagen, Du hättest nicht auf das Datum geachtet.

ICh kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass da überhaupt jemand nachrechnet, wenn das da so steht - eine Lücke hingegen fällt mit Sicherheit sofort auf. Und Krankheit/BV im Zeugnis zu erwähnen, finde ich sehr ungünstig....

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Hallo,

mh, also ich würde das auch so stehen lassen. Ich finde da hat dein AG recht.
Du musst doch nirgendwo das Geburtsdatum der Kinder angeben!? Oder doch??
Ich jedenfalls musste das bisher noch nie.

Sanne

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na klat steht doch im Lebenslauf

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Das Geburtsdatum der Kinder?
Habe ich nie reingeschrieben und trotzdem immer Arbeit bekommen.

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Hallo,

so etwas (Krankheiten oder Beschäftigungsverbot) gehört überhaupt nicht in ein Zeugnis.

Ist es ein Abschlußzeugnis, dann sollte nur das Eintritt- und Austrittsdatum vermerkt sein.

Ist es ein Zwischenzeugnis, steht nur das Eintrittsdatum sowie der Beschäftigungsstand (also z.B. ungekündigt und das Zeugnis wird z.B. auf eigenen Wunsch ausgestellt) drin.

Ich würde die Passagen (als Vorschlag) umformulieren (vielleicht kannst Du dich nochmal irgendwo genau beraten lassen) und die Umschreibung verlangen.

Ich würde so ein Zeugnis in keinster Weise akzeptieren.

LG emma


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Das finde ich nämlich auch, dass sowas nicht reingehört und es entspricht ja nichtmal der Wahrheit

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Ja es ist eiN zwischenzeugnis und Beschäftigungssatnd steht vom 01.10.05 bis 30.06.06 drinnen... Aber ich war bis 04.07.06 auf jeden Fall arbeiten und wurde dann krank und bekam halt Beschäftigungsverbot und darum hat er gleich den 01.07 als Muschu eingetragen....

Und ich stehe in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis...

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Ja, ist doch so viel besser!

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Hallo!

Ich frage mich auch, ob soetwas überhaupt im Zeugnis stehen darf.
Krankheiten haben meines Wissens darin nichts zu suchen.
Ich würde es ändern lassen.

Auch wenn man das Geb.datum des Kindes nicht angibt, kann es später zu Unstimmigkeiten kommen. Wenn du zB 3 Jahre Elternzeit nimmst also bis zum 22.02.10 wundern sich spätestens dann alle wie das sein kann.

Ich weiß jedoch nicht, wie die rechtliche Lage in so einem Fall aussieht. Entweder läuft der Beschäftigungsstand dann bis zum 07.01. oder aber ich würde darum bitten das die Zeit ab dem 04.07. als schwangerschaftsbedinge Krankheit (Berufsverbot) vermerkt wird.

Ob du nun wegen Elternzeit oder BV nicht gearbeitest hast, ich doch unerheblich. Beides ist auf das Kind zurückzuführen. Daher würde ich schon bei der Wahrheit bleiben. Aber wie gesagt, ich würde mich mal erkundigen (vielleicht Anwalt, Gewerkschaft), ob ein BV überhaupt erwähnt werden darf.

Gruß Christiane

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Hi,

wenn es ein Zwischenzeugnis ist reicht es doch, wenn der Chef schreibt: ... ist seit xx.xx.xxxx bei uns als xxxxxx beschäftigt. Wieso sollte überhaupt im Zwischenzeugnis erwähnt werden wo du aktuell bist?

Falls er doch erwähnen will, dass du aktuell Elternzeit hast dann kann er ja schreiben: ... ist seit xx.xx.xxxx bei uns als xxxxx beschäftigt, seit Februar 2007 nimmt sie Elternzeit in Anspruch. Dann muss da gar nichts von Muschu o.ä. erwähnt werden. Krankheit u.ä. gehört eh nicht in ein Zeugnis.

LG C

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In meinen Augen hat beides! nichts im Arbeitszeugnis zu suchen!!!!!

Wende Dich an einen Anwalt.

Gruß

Manavgat

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Ein Arbeitszeugnis muss wohlwollend geschrieben sein, das heißt, es darf nichts Nachteiliges über dich stehen. Der will dir doch nur eins auswischen. Meines Erachtens dürfen solche Fehlzeiten gar nicht in einem Zeugnis stehen.

Es muss das Anfangs- und Enddatum enthalten. warum,wieso und weshalb du zu manchen Zeiten nicht gearbeitet hast ist völlig wurscht..

Fordere Deinen ehemaligen AG auf dir ein vernünftiges Zeugnis bis zum.........anzufertigen....Solltest du nichts erhalten, klag dir dein Zeugnis durch einen Anwalt ein...Der kann es dann gleich noch mal lesen......wegen versteckter negat. schriftl. Aussagen

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Fehlzeiten (auch Krankheitsbedingte) wie Elternzeit dürfen in das Zeugnis aufgenommen werden, wenn im Verhältnis zur Gesamtdauer der Beschäftigung die Fehlzeiten erheblich waren. Wenn dies bei dir zutrifft dann erachte ich "übergehen" des BV im Zeugnis durchaus als wohlwollenden Zug deines AG.

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Hallo,

diese Regelung kenne ich überhaupt nicht. Gut - meine Kenntnisse sind vielleicht nicht mehr ganz auf dem aktuellen Stand.

Aber auch hier wird ausdrücklich auf das Nichterwähnen hingewiesen. (Mutterschutz / Erziehungszeit / Krankheiten). Diese Darstellung entspricht auch meinem Stand.

www.steinwedel.de/arbeitsrecht/arbeitszeugnis7.html

LG emma