Muss ich ARGE sagen wer der Vater meines Kindes ist???

Hallo! Weiß jemand ob ich bei der ARGE sagen muss wer der Vater meines Kindes ist #gruebel? #danke schon mal

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Hi!

Bin zwar kein Arge-Profi, aber wenn Du die Unterhaltszahlungen brav angibst, wüsste ich nicht, warum die Arge den Namen braucht.

Kann mich aber auch irren. Aber hier sind ja genug Spezies.

Verena

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Sollte er Unterhalt zahlen, für euer Kind und für dich, bis das Kind 3 jahre alt ist, dann nein!
Solltest du nichts bekommen, dann kann die Arge ziemlich unangenehm werden !

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Ich denke schon daß du das mußt,jedenfalls wenn du keinen Unterhalt bekommst.
Bekomme zur Zeit auch ALG 2 und auf meinem Folgeantrag ,den ich vor kurzem ausgefüllt habe,wurde diesmal auch nach dem Vater der Kinder gefragt.Und Nachweise,ob man Unterhalt bekommt und falls nicht,daß man sich dahinterklemmt etwas zu bekommen ,muß man ja sowieso vorlegen.

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Hast du einen besonderen Grund, den Namen nicht angeben zu wollen?

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Nur wenn Du Geld von ihnen willst;-)

Wie sollen die denn überprüfen, ob der Kindsvater seinem Einkommen gemäß Unterhalt zahlt, wenn sie gar nicht wissen, wer es ist? Und Du mußt ja erstmal alle anderen Geldquellen, wie z.B. Unterhalt, ausgeschöpft haben, ehe Du ALG II bekommst.

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Hi

Also ich mußte damals...als ich auf der Arge meine SS bekannt gegeben habe.... den Namen + Adresse des Kindsvaters angeben...

denn nicht nur eurem Kind, sondern auch dir steht Unterhalt zu, sogar schon vor der Geburt...
und bevor... die Arge zahlt.. treten sie an den KV... und erst wenn er selbst nicht zahlen kann ... zahlt diese...

Ivonne

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Hallo,

das ist so nicht ganz richtig.
Der Unterhaltsanspruch der Mutter geht bei bestehenden Alg II-Bezug automatisch auf die ARGE über (Paragraph kann ich nachreichen, bin jetzt zu faul ihn rauszusuchen) und diese treibt das Geld dann beim KV ein.
Der Anspruch kann zurückübertragen werden, wenn die Mutter die Unterhaltsangelegenheit z.B. per Anwalt regeln möchte.
Eine automatische Rückübertragung des Anspruchs ist aber nicht möglich, der Leistungsempfänger muss der Rückübertragung zustimmen und in diesem Zusammenhang eventuell anfallende Kosten müssen von der ARGE übernommen werden.
Da die ARGE die Unterhaltszahlungen voll auf den Alg II-Bezug anrechnet, ist es sozusagen deren Job sich auch darum zu kümmern, dass der Unterhalt fließt.

Wenn man erst durch eine Trennung in die Situation kommt, Alg II zu beziehen, springt die ARGE auch sofort ein, da es erfahrungsgemäß länger dauert bis Betreuungs- oder Trennungsunterhaltsangelegenheiten geregelt sind und es nicht angehen kann, dass z.B. eine Mutter so lange ohne Geld dasteht.
Die geflossenen Gelder holt sich die ARGE dann vom Unterhaltspflichtigen.

Es ist also ein Gerücht, dass immer gerne verbreitet wird (ob von der ARGE selbst oder mehr oder minder gut informierten Laien), dass man sich ZUERST an den Unterhaltspflichtigen halten muss und die ARGE erst finanzielle Hilfe leistet, wenn geklärt ist, ob und wie viel der Unterhaltspflichtige zahlen kann.

Man kann das zeitgleich anschieben ... Und wird im Normalfall zuerst Gelder von der ARGE erhalten.

Gruß,
Julia

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Hallo,

wenn Du im Alg II-Bezug stehst: JA.

http://www.urbia.de/forum/index.html?area=thread&bid=28&pid=9401335

Gruß,
Julia

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weisst du es denn nicht?

Luise

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Doch ich weiß es bin aber nicht mehr mit ihm zusammen er bekommt nur ALG II und weiß nicht wie alles wrden soll.

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Hallo,

na und warum willst du der arge dann nicht sagen, dass er der Vater des Kindes ist? Er hat schliesslich Unterhalt fpr das Kind zu zahlen.

hat er keine Arbeit, muss er sich eine Arbeit suchen. Und die Arge wird sich verstärkt darum kümmern.

also, wo liegt das problem?

Luise

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Wenn er den Unterhalt nicht zahlen kann musste erst Unterhaltsvorschuss beim JA beantragen, dann erst bekommst Geld von der ARGE.
Je nachdem wieviel übers JA bekommst wird das von der ARGE mit angerechnet.

Das JA holt sich natürlich das Geld später vom Vater zurück wenn er mehr verdient.

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"dann erst bekommst Geld von der ARGE"

Unsinn, der hier immer wieder verbreitet wird. Sie bekommt durchaus schon vorher Geld von der ARGE, MUSS aber auch Unterhaltsvorschuss beantragen, so die ARGE sich nicht selbst an den Vater wendet (der Unterhaltsanspruch geht nämlich an die ARGE über).

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ich meinte damit das die ARGE erst dann genau berechnen kann wieviel sie bekommt, wenn fest steht wieviel sie vom JA bekommt.

Klar kann sie vorger schon ne Art "Abschlag" bekommen.....nur halt noch keinen genauen Bescheid mit fester Summe