Kann ich meinem Arbeitgeber eine frist setzen??

Hallo zusammen,

hab hier desewgen schön öfter geschrieben.

Und zwar hatte ich im Feb. meinen AG angeschrieben das er mir bitte schriftlich die Erlaubnis erteilt in der Elternzeit einen 400 euro job anzunehmen.

Das hat er bis heute nicht getan.
NEIN ich rufe nicht an, auch wenn es einfacher wäre.

Kann ich Ihm nochmal schreiben und Ihm eine Frist setzen, sagen wir das wenn er sich bis zum 15. Mai nicht gemeldet hat, das als einverständis gilt?

Hoffe Ihr könnt mir helfen

danke
Marina

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Hallo Marina,

klar kannst Du das machen. Die Frist sollte 14 Tage nicht unterschreiten. Ich kann allerdings nicht verstehen, warum Du nicht einfach anrufst...

Gruß
Maus

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Willst Du dort wieder anfangen, zu arbeiten?

DANN empfehle ich Dir dringend, auch, wenn Du es nicht lesen möchtest, dort einfach mal anzurufen und Dich nicht mit unausgegorenen Schreiben wie dem Letzten lächerlich zu machen...

Sorry, aber es sieht schon bisschen albern aus, nach 3 Monaten dann noch ein Schreiben, mit Fristsetzung nachzuschieben...den Satz hättest Du sinnigerweise gleich im ersten Schreiben erwähnt.

Gruß,

phoe-nix

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hallo

nein ich will nicht wieder bei Ihm anfangen zu Arbeiten, das will ich auch nicht nach der Elternzeit. Nach der Elternzeit werde ich kündingen, das hat seine Gründe und aus diesen Gründen werde ich dort auch nicht anrufen.

Ich habe das 1. schreiben auch nicht per Einschreiben geschickt, vielleicht tut er jetzt auch so als wäre es nicht angekommen, deswegen will ich das 2. per Einschreiben/Rückschein schicken.

Danke für deine Antwort
Marina

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Hallo Marina,

Du brauchst Deinen AG gar nicht mehr zu Schreiben oder eine Frist setzen. Denn es gibt eine gesetzliche Frist, wenn er sich innerhalb dieser nicht äußert gilt es als genehmigt.
Diese Frist beträgt 4 Wochen und das ist hier nachzulesen (Seite 85, Absatz 4)
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-und-Elternzeit,property=pdf,bereich=,rwb=true.pdf

Susanne