Elterngeldexperten!!! Hilfe….

Hallo Elterngeldexperten!

Ich benötige dringend Eure Hilfe!!! #schwitz

Ein Teil von mein Gehalt verdiene ich über Nachtzuschläge/ Sonn-& Feiertag Zuschläge (arbeite im Eventbereich und da kommt es häufiger vor, das man bis in die Nacht auf Veranstaltungen rumhängt etc.)! Laut MuSchu darf ich das ja eigentlich nicht mehr und werde jetzt kürzer treten!

Wie sieht das mit dem Elterngeld aus? Zählen da Zuschläge bei der Berechnung der 67%? Oder wird vom reinen Nettolohn ausgegangen? Oder zählt das das tatsächliche Netto (inkl. der Zuschläge) der letzten 12 Monate?

Bitte um Hilfe, vielen Dank im Voraus… #herzlich

LG #klee

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Hallo!

Ich kann Dir nur sagen, wies bei Beamten ist. Wir bekommen ja auch Zuschläge (DUZ heißt das bei uns)

Die letzten 3 Monate vor dem errechneten 1. Tag der Schwangerschaft werden dafür herangezogen. In denen durfte frau ja noch Nachts und an Wochenenden arbeiten. Das frau das in der Regel auch in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten macht, interessiert bei dieser Berechnung aber keinen...

Also... In diesen 3 Monaten hast Du Zuschläge bekommen, aus denen wird der Durchschnittswert ermittelt und das Ergebnis, die "DUZ-Pauschale" wird dann monatlich zu Deinem Netto-Gehalt dazugerechnet, aus dem dann das Elterngeld ermittelt wird.

Hoffe, ich konnte Dir helfen.

Alles Liebe
Claudia

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Vielen Dank!
Bin nicht sicher wie das bei nicht-Beamten ist... Hoffe auf weitere Antworten!

;-)

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Jetzt fällt mir grad noch was ein.

Die Zuschläge, die ich als Beamtin bekomme, werden versteuert. Deshalb werden sie wohl auch angerechnet.

Scheinbar sind Zulagen beispielsweise für Krankenschwestern steuerfrei. Dann ists wahrscheinlich was anderes...

LG

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hallo!

also, ich war als krankenschwester im nachtdienst tätig, bis zur ss und habe es leider nicht mit angerechnet bekommen auf´s elterngeld. es waren montl. ca.250-300 €. ´die zählen alles was steuerfrei gezahlt wird nicht mit.
aber ich weiß das schon vor dem sozialgericht o.ä geklagt wurde deswegen.
vielleicht wird ja bald ein urteil gesprochen auf das leute wie wir uns dann berufen können.

hoffe ich konnte dir helfen
janine mit hjoerdis *24.07.07 + #ei

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Vielen Dank!

#sonne

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Hallo...

steuerfreie Zuschläge werden nicht mitberechnet. Die sind kein Einkommen laut § xxx
Arbeite auch im Schichdienst, bzw. teilweise 48 Stunden-Dienste und es wurde nicht berücksichtigt.


LG Yvonne