arge.... bescheid... was heißt das genau..???

hatte die frage schon vor ein paar tage gestellt und heute mein widerspruchbescheid in die hände bekommen

Also. ich habe im mai 07 einen antrag auf kaution gestellt,der wurde mir nur als darlehn gewährt, da mein onkel(ist rechtsanwalt) ein paragaraf vom amtsgericht rausgesucht hat das die kaution nicht vom alg2 abgezogen werden DARF, habe ich einen widerspruch egstellt, der wurde jetzt im april bearbeitet. Nun erhilt ich heute wie gesagt post, das sie die zahlung von 62€ (habe jetzt 11 monate lang 62€ einzahlen müssen bzw wurden direkt abgezogen und an die regionaldirektionsbank gezahlt) zum 1.5 eingestellt haben, ich solle die beiliegende abtretungserklärung und den dahrlehnsvertrag bitte unterschrieben zurück senden(will aber das direkt montag abgeben) nach eingang dieser unterlagen wir mein äbnderungsbescheid diesbezüglich neu erstellt.

ich soll dafür utnerschreiben das ich eben das dahrlehn erhalten habe. dann steht ,
die rückzahlung des dahrlehens wird mit beendigung des Mietverhältnisses oder mit beendigung der hilfebedürftigkeit - mutmaßlich mit ablauf des leistungsabschntites ab 01.05.08 fällig. maßgeblich ist hierbei das ereignis , welcghes in zeitlicher hinsicht als erstes eintritt. über die rückzahlungsmodalitäten werden sie zu gegeben zeitpunk ein gesondertesschreiben des forderungseinzug der Rregionaldirektionsbank brlin erhalten. Bitte zahlen sie vorab nicht....

soo und in der abtretungserklärung steht

ich ermächtige hiermit unwiderruflich den oben genannten vermieter die kaution zuzüglich der hierfür anfallenden zinsen bei fälligkeit an das job center zu überweisen...


das heißt für mich jetzt das ich dafür unterschreibe das nach auszug (passiert jetzt zum 31.5.08) meine vermiterin die kaution an das job center auszahlt..richtig?

was aber passiert mit meinen 682€ die ich schon einzahlt habe für das dahlehn erhalte ich das zurück????

ich würde mich freuen von dir zu lesen.... und eventuell kannst du mir da weiter helfen.

liebe grüße susi


p.s sorry vielleicht bekomm ich ja hier hilfe, ist nur immer doof das immer nur bescheide am wochenende eintreffen so das man keine möglichkeit hat direkt beim service center anzurufe...

:-[

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Hallo,

das würde ich nicht unterschreiben - jedenfalls nicht so.

Du bekommst nichts automatisch zurück - das musst du dir auch schriftlich geben lassen.

LG Marion

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meinst du das die mir den eingezahlten betrag nicht zurück geben??? auf der vorderseite als anhang steht nur das nach abgabe der erforderlichen unterlagen erhalte ich meine änderungsbescheide....

ey ich seh das echt nicht durch mann so ein mist alles.... werde montag direkt dort hin das klären... stinkt mich alls ganz schön an...:(

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Hallo,

du bekommst das eingezahlte Geld sicher wieder, aber ich würde das trotzdem schriftlich festhalten.

Ich hab tausend Bescheide aus dem letzten Jahr zu Hause, ich mach nix mehr "nur" mündlich. #augen

Persönlich ist gut - dann sollen sie dir gleich sagen, wie genau sie sich das vorstellen.

LG Marion

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