Wieviel Geld bekommt man im MuSchu,wenn man auf 400,-basis arbeitet?

Hallo ihr lieben Mitschwangeren,

ich bin zur Zeit noch in Elternzeit und arbeite auf 400,-€ basis in einer Zahnarztpraxis. Nun bin ich wieder schwanger und bekomme mein zweites Kind voraussichtlich mitte August. Heute habe ich mich mal beim Steuerbüro erkundigt, ob die noch irgendwas von mir benötigen bzw. wie das nun mit der "Lohnfortzahlung" beim Minijob wärend des MuSchu VOR der Entbindung läuft. Sie meinte nur knapp, ich bekäme nicht das volle Gehalt, wie es bei Vollzeitbeschäftigten üblig ist, sondern lediglich eine Pauschale von 220,-€:-[

Wer kann mir das mal genauer erklären? Ich bin am überlegen, ob ich den vorher geplanten Urlaub nun doch arbeiten gehe , damit ich wenigstens auf mein volles Minijobgehalt komme#schwitz

Klärt mich mal auf...



LG
Anna 23.SSW

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Soweit ich weiß ist das richtig, dass Du eine Pauschale von 220 Euro bekommst für die Zeit in der Du im MuSchu bist. So soll das bei mir auch sein, aber ich bin mir noch nicht ganz sicher, ich ermittel irgendwie noch ;-)

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Liebe Anna !!!

Ich habe auch bis Februar auf 400 Euro Basis gearbeitet. Seit März arbeite ich auf teilzeit. Mir hat meine KK auch gesagt, das wenn ich Familienversichert bin habe ich keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Zum Glück habe ich jetzt durch die Festeinstellung Anspruch auf das Geld. Sonst hätte ich auch nix bekommen...


Lg Melanie 23.SSW

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Hallo Anna,

du bekommst NICHT nur die Pauschale von 220 Euro.
Ich bin selber im Erziehungsurlaub wieder schwanger geworden und habe in der Zwischenzeit bei meinem Arbeitgeber im Monat 392 Euro verdient. Da ich jetzt schon im Mutterschutz bin kann ich dir sagen das ich für die 6 Wochen vor der Geburt 546 Euro bekommen habe. Sobald das Kind da ist soll ich ihnen die Geburtsurkunde zukommen lassen damit sie das Geld für die 8 Wochen danach berechnen können.

Du bekommst von deinem FA am Schluss einen gelben Schein auf dem du die Rückseite ausfüllst und an deine Krankenkasse schickst. Alles weitere übernehmen die dann.

Grüße
Nadine

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Hallo,
wenn ich richtig verstanden habe bist du noch im Erziehungsurlaub mit deinem ersten Kind,oder?Als ich damals schwanger geworden bin während dem Erziehungsurlaub meines ersten Kindes habe ich zwar vom Arbeitgeber(bei dem man ja noch beschäftigt ist) kein Geld bekommen,dafür aber von der Krankenkasse Mutterschaftsgeld bekommen.Für deinen 400 EUR Job stzehen dir tatsächlich nur diese 210 EUR vom Staat zu,erkundige dich aber mal bei deiner KK,zwecks Mutterschaftsgeld.Ist ja bei mir auch schon eine Weile her,kann auch sein,das es da mittlerweile Änderungen gibt.

Lg Silvija

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Wenn ich es richtig verstehe, bist Du zur Zeit in Elternzeit für ein älteres Kind, sprich, Du hast einen laufenden Vertrag, der lediglich ruht und durch den Du als Pflichtversicherte giltst. Dann ist es wie bei mir. Du bekommst 6 Wochen vo und 8 Wochen nach der Geburt diese 13 Euro/Tag von der KK. AG-ZUschuß ist ein bißchen Verhandlungssache, da es sich da, glaube ich, nur um ein paar Cent handelt. Aber das Geld der KK bekommst Du - ist bei mir auch so. Zudem bekommst Du nachher beim Elterngeld durch den 400-Euro-Job eine Geringverdienerpauschale, so dass Du statt dem Sockelbetrag von 300 Euro 388 Euro bekommst. Eventuell plus einen Geschwisterbonus von 75 Euro bis Dein großes Kind 3 wird. Ist bei uns so!

Alles Gute!