Bin in Elternzeit,kann ich die kurzfristig verschieben?Dringend bitte.

Halli Hallo!

Ich versuche, es nicht zu kopliziert zu machen, daher nur meine Frage:
Kann man die Elternzeit kurzfristig um 3 Monate verschieben?
Das heißt, ich gehe jetzt 3 Monate voll arbeiten für den gleichen Nettoloh, wie vorher, dafür bleibe ich nach dem eigentlichen Ablauf 3 Montae länger zuhause...

Die Umstände dazu sind äußerst kompliziert...
Sch*** Politik!

#danke schon mal für Eure Antworten!

LG Nicki

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Das musst du mit deinem AG klären.
Elterngeld gibt es dann in der Zeit allerdings nicht.

Gruß Lena

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Der AG ist voll dafür und Geld, also EG gibts nicht, dafür ja aber Lohn vom AG... So war es gedacht!

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Das 3. Jahr kannst du bis zum 8. Geburtstag nehmen wann du willst.

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Hallo,

habe gerade nachgeschaut, Du kannst sogar bis zu 4x unterbrechen.
Hier der Link dazu:
http://www.deggendorf.de/index.php?id=1669
(runter scrollen, dann kommt Dein Thema)

Susanne

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Hallo,
soweit ich weiß gibts Du ja VERBINDLICH an, wie du Deine Elternzeit nehmen möchtest. Mind. 6 Wochen vor Beginn der Elternzeit mußt Du angeben, wenn du direkt nach dem Mutterschutz nimmst. 8 Wochen vorher, wenn Du später nimmst.
Dein Arbeitgeber muß ja in der Personalpolitik mit oder oder deiner Person seine Arbeitsstellen planen. Aber versuchs doch einfach mal, mit Deinem AG darüber zu sprechen. Wenn es triftige Gründe gibt, dann gehts vielleicht.
Und da Elterngeld überhauptnichts mit der Elternzeit zu tun hat, denke ich, dass es von dieser Seite keine Komplikationen geben wird.
Das ist alles aber nur eine Leienhafte Stellungnahme.

Drücke Die bei Deinem Vorhaben aber die Daumen.

LG Melli

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Mein Arbeitgeber ist einverstanden, wenn es sofort wäre.
Das ist kein Problem...
Und Härtefall haben wir eigentlich auch... Mein Mann ist immer noch krank geschrieben und bekommt ein Minimum an Krankengeld, wir kommen damit leider nicht aus!
Genauer erklären würde den Rahmen sprengen! ;-)

Aber danke Dir trotzdem!

LG

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Hallo,

die Elternzeit muss spätestens 2 Wochen nach der Geburt beim Arbeitgeber verbindlich eingereicht werden, damit er die Personaleinsatzplanung machen kann.

Bei uns ist es so, dass eine Verschiebung der Elternzeit meisten nicht mehr geht. Einmal eingereicht bleibt auch so.

Grundsätzlich ist eine Änderung nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich, wenn betriebliche Gründe nicht dagegen sprechen. Dafür muss der Arbeitgeber wohlwollend prüfen.

Viel Erfolg trotzdem.

Gruß
tinchen