Wieviele Kind-krank Tage als Arzthelferin?

Hallo ihr Lieben,

ich bin gelernte Arzthelferin und war bis zum Februar 2008 in Elternzeit (insgesamt 3 Jahre). Bin auf Jobsuche und hatte gestern ein Vorstellungsgespräch, morgen erfahre ich ob es klappt.... Jetzt habe ich aber nochmal eine Frage. Wie ist das denn geregelt wenn mein Sohn mal krank wird? Habe im I-net recherchiert und überall steht meinem Mann und mir stünden je 10 unbezahlte Tage zu. Im Manteltarifvertrag steht aber was anderes, ich werd daraus nicht schlau. Hier mal ein Auszug:

Arbeitsbefreiung

1. In den nachstehenden Fällen wird der Medizinischen Fachangestellten/ Arzthelferin auf Antrag Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Gehaltes gewährt:

a) Eheschließung der Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferin 2 Arbeitstage

b) Tod des Ehegatten oder Lebensgefährten, eines Kindes oder Elternteils
2 Arbeitstage

c) Niederkunft der Ehefrau eines Medizinischen Fachangestellten/Arzthelfers 1 Arbeitstag

d) Wohnungswechsel bei eigenem Hausstand und ungekündigtem Arbeitsverhältnis
1 Arbeitstag

e) 25-, 40- und 50jähriges Arbeitsjubiläum 1 Arbeitstag
f) Schwere Erkrankung
aa) eines Angehörigen oder Lebensgefährten, soweit er in demselben Haushalt lebt
1 Arbeitstag

bb) eines Kindes, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wenn im laufenden Kalenderjahr kein Anspruch nach § 45 SGB V besteht oder bestanden hat

bis zu 4 Arbeitstage im Kalenderjahr





Heißt das dass mir nur vier Tage im Jahr zustehen falls mein Kind mal krank wird? Klar, die Tage sind bezahlt. Kann man das nicht aber so regeln dass man 10 Tage Anspruch hat und dafür kein Gehalt bezieht? Denn vier Tage finde ich unrealistisch. Wenn Erik mal richtig krank ist habe ich die vier Tage ja schon weg.... Wie regelt ihr das denn?

Freue mich über Antworten. #herzlich


Lieben Gruß,

Andrea

1

Hi,

da steht doch: WENN im laufenden Jahr kein Anspruch nach § ... bestanden hat ...

Vielleicht ist der § 45 SGB genau das mit den 10 Tagen, die gesetzlich Krankenversicherten Arbeitnehmern zustehen? :-)
Googel doch mal, was der § ist!

2

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__45.html

3

Du hast 10 Tage Anspruch auf Krankengeld für die Betreuung deines kranken Kindes, dein Partner ebenso. Alleinerziehend 20 Tage.

Der AG zahlt an diesen Tagen KEINEN LOhn. Lohnersatzleistung gibt es von der KK.

LG
Christina

4

#aha AHA!!!#aha

Jetzt hab ich´s geschnallt! Dankeschön! #herzlich

5

Dieser Vertrag sagt nur etwas über diese extra Urlaubstage im Jahr aus. Das gibt dein Betrieb dir "freiwillig".
Das Gesetz gibt dir und deinem Mann jeweils 10 Tage. Falls dein Kind einmal SCHWER erkrankt sein sollte (z.B. eine OP) dann gibt dir dein Chef nocheinmal extra 4 Tage. Bei OP gibt es nämlich meistens keinen KindKrank-Schein.