Mahnverfahren bei Mietkaution - wie Anspruch ausrechnen

Ich wollte endlich mal gegen meinen Ex-Vermieter ein Mahnverfahren wegen meiner Mietkaution eröffnen, die er sich weigert mir zurückzuzahlen.

Auf meine Mahnung per Einschreiben hat er nämlich überhaupt nicht reagiert (die 6 Monate sind auch schon rum), daher versuche ich es jetzt auf dem gerichtlichen Weg.

Beim Antrag auf ein Mahnverfahren muss doch auch angegeben werden, wie hoch der Betrag ist, den man einfordert inkl. Verzugszinsen.

Wie kann ich diesen Betrag denn herausbekommen ?

Ich habe ja nur als Betrag die Kaution, doch dazu kommen ja eigentlich auch noch Zinsen.

Und ab wann ist der Vermieter in Verzug, wegen der
Verzugszinsenberechnung ?

Muss ich dazu noch berücksichtigen, daß er evtl. noch ausstehende Betriebskosten abziehen kann ??

Vielleicht hat einer von Euch ja schonmal so etwas hinter sich und kann ir ein paar Tips geben, auch was den genauen Ablauf betrifft.

Danke

Ines

1

Ich hatte auch mal das gleiche Problem.

Hast Du denn mal versucht, den Vermieter telefonisch zu erreichen und zu fragen, wo es hängt ?

Bei mir kam das Geld dann nach fast einem Jahr.

4

Hallo bezzi,

wozu sollte sie ihn anrufen wenn er seit mehr als 6 Monaten in keiner weise zu der Kautionsabwicklung reagiert?

Es steht geschrieben ;

Wer nicht hören will muss fühlen!

5

...weil man sich bei einem direkten Anruf nicht so einfach aus der Affaire ziehen kann ? OK, durch Auflegen vielleicht, dann sind die Fronten klar.
Besser wäre es sogar, mal direkt vorbeizuschauen.
So arbeiten Inkassofirmen ! Warum wohl ?


"Wer nicht hören will muss fühlen! "

Nunja, einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen ist nunmal mit Zeit und Kosten verbunden. Kosten, von denen man nicht weiss, ob man sie je wiedersieht.

Ich kann nur aus eigener Erfahrung sprechen. Ich stand nach knapp einem Jahr auch kurz davor einen Mahnbescheid zu beantragen. Nach x Briefen und Anrufen ohne Antwort bin ich bei meiner Vermieterin vorbeigefahren. Keiner da. Bei den Nachbarn geklingelt. Dort erfahren, dass diese bereits seit 6 Monaten im Pflegeheim lebt. Schlaganfall gehabt. Weiter recherchiert und nach längerem hin und her über deren Kinder meine Kaution zurückerhalten.

Vermieter haben übrigens bis zu einem Jahr Zeit um die Kaution zurückzuerstatten.

weitere Kommentare laden
2

hallo ines,
ich würde als betrag die komplette kaution (incl. zinsen) + verzugszinsen ansetzen. der zinssatz im verzug liegt immer 5 prozentpunkte über dem aktuellen basiszinsatz (der ändert dich regelmäßig - einfach googeln). diese zinsen würde ich dann ab dem zeitpunkt der ersten mahnung ansetzen, da diese wohl als verzugsbegründend angesehen werden kann.
die zinsen für die kaution würde ich anhand der durchschnittlichen sparbuch-zinsen für den zeitraum berechnen - bin mir da aber nicht ganz sicher...
wegen den betriebskosten: die würde ich erstmal rauslassen, wenn noch welche aufgelaufen sind, dann kann der vermieter ja dem mahnbescheid widersprechen.
naja, der mahnbescheid ist halt eh so ne sache: man hofft halt, dass der andere darauf reagiert, aber wenn er widerspricht, bist du genauso weit wie vorher und kannst im endeffekt dann nur noch klagen.
lg - kitty

3

Hallo Ines,

du hast dem Schuldner (dein Ex-Vermieter ) deine Forderung schriftlich mitgeteilt und ihn zur Zahlung – per Fristsetzung ? – aufgefordert.

Der Verzug beginnt in diesem Fall also mit der Zustellung der Mahnung an den Schuldner ( Ex-Vermieter ). Ein Problem besteht für dich teilweise darin, zu beweisen, wann dem Schuldner die Mahnung zugestellt werden konnte. Abhilfe schafft hier die Versendung der Mahnung mittels Einschreiben mit Rückschein.

Nach dem neuen Gesetz zum Zahlungsverzug kommt der Schuldner grundsätzlich 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug, sofern vom Gläubiger, also dir, keine kürzere Frist gesetzt wurde. Leider hast du nicht mitgeteilt ob du deinen Ex-Vermieter per Fristsetzung – mit festem Datum – zur Zahlung aufgefordert hast.

Bei einem Mahnbescheid sollte man vorher genau prüfen, welche Arten und in welcher Höhe eine Forderung zu stellen ist, da danach nichts mehr nachgeschoben werden kann. Z.B. können alle Kosten die mit diesem Mahnverfahren und dem Gläubiger zu tun haben hier mit aufgezählt werden. Z.B. Portokosten, Gerichtskosten für Mahnbescheid, Mahnformular, Kosten für Mahnschreiben ( E/R ) . Hinzu kommen die Verzugszinsen auf die Hauptforderung von 4 % / Jahr.

Im zweifelsfall lieber etwas höher ansetzen als zu niedrig. Wie gesagt, vergessene Kosten nachschieben ist leider nicht mehr möglich. Sollten irgendwelche Beträge zu hoch sein, könnte dies das Mahngericht monieren indem dieses den Mahnbescheid dir zurück schickt und dir die betreffende monierte Ruprik anzeigt. Dann korrigierst du das und schickst den Bescheid zurück an das Mahngericht.

Der Empfänger des Mahnbescheides hat zwei Möglichkeiten. Dem Mahnbescheid grundsätzlich oder teilweise fristgerecht zu widersprechen. In diesem Fall wird das Mahngericht die Mahnsache an das für dich zuständige Amtsgericht verweisen.Von dort wird das Mahnverfahren in aller Regel in einer vorprozessualen Auseinandersetzung bis zum mündlichen Termin weiter behandeln.

Erfolgt kein Widerspruch so wird der Mahnbescheid nach Fristablauf Rechtskräftig. Du kannst danach eine vollstreckbare Ausfertigung verlangen und anschließend bei dem Schuldner deinem Ex-Vermieter vollstrecken.

Hinweis:
Als User in diesem Forum kann ich natürlich keine Rechtsberatung i.S.d. Rechtsberatungsgesetzes http://www.gesetze-im-internet.de/rberg/BJNR014789935.html machen, weder indviduell noch allgemein.
Beiträge im Forum (oder Antworten auf E-Mail-Anfragen) sind auch nicht als solche zu verstehen oder zu werten, sondern als Tipps und Hinweise unter Ausschluß jeglicher Haftung, welche Möglichkeiten nach meiner persönlichen Meinung ggf. ausgeschöpft werden können.

Gruß
Nobility

8

Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort ;-)

Also, die Mahnung habe ich natürlich per Einschreiben mit Rückschein geschickt. Eine Frist (3 WOchen) hatte ich ihm darin auch gesetzt. Von daher müsste eigentlich alles rechtmäßig meinerseits sein.

Hier übrigens mal der Link zu der Diskussion, die ich schon vor einem Monat mal zu dieser Sachlage geführt hatte: http://www.urbia.de/forum/index.html?area=thread&bid=46&tid=1259029&pid=8095205

Gibt es zu den Portokosten u.s.W. irgendeinen Pauschalbetrag oder müsste ich das dann alles einzeln nachweisen ???

Wie ist das mit den Verzugszinsen ??? Werden die dann automatisch ausgerecht, bis er dann zahlt ??? Ich weiß ja noch gar nicht, wie lange er in Verzug bleibt.

Menno - ist alles irgendwie total kompliziert, jedenfalls für mich, als Laien.

Ines

10

Hallo Ines,

mit E/R ist in Ordnung. So hast du einen Nachweis an welchem Datum er deine Zahlungsaufforderung erhalten hat. Somit beginnt die Frist am nächst folgenden Tag zu laufen. Ab diesem Tag befindet der Schuldner ( dein Ex-Vermieter ) sich in Verzug und von diesem Datum ab können Verzugszinsen gefordert werden.

Soweit ich weiß müssen die Portokosten einzeln nachweisbar sein. Deshalb jeden Schriftsatz der in Zusammenhang mit der Forderungssache steht Kopiert aufbewahren.

Im Mahnbescheid Formular gibt es das Feld Zinsen. Dort trägst du deinen Zinssatz 4% / Jahr ein.

Ja mitunter braucht es schon eine Portion Kraft was manch Mitmenschen so alles einem zumuten.

Mit der Kautionsrückzahlung gibt es bei den meisten Vermietern immer Komplikationen. Ich sage ja immer, der Sicherungszweck der Kaution für den der Gesetzgeber dieses Gesetz zum Schutz für Vermieter mal gedacht hat ist heute längst verfehlt. Viele Vermieter wollen sich heute an der Kaution nur bedienen und bereichern.

LG
Nobility