Wer hat einen Tarifwechsel / PKV in der Elternzeit erhalten ?

Hallo,

bin zur Zeit in der PKV und kann auch nicht wechseln.
Da ich 3 Jahre Elternzeit nehme, kann ich bald meine PKV nicht mehr bezahlen. Wem geht es ähnlich ?
Hat euch die PKV einen neuen Tarif angeboten ?

Gruß
Ute

#schmoll

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Hallo Ute!

Nein, ich habe keine Ermäßigung von der PKV bekommen. Allerdings bekomme ich als Lehrerin zu 50% Beihilfe vom Land. Während meiner Elternzeit steuert die Beihilfe 41 Euro zur PKV bei. Ansonsten muss ich die Beiträge jeden Monat wie zuvor bezahlen!

Ob es da irgendeine andere Lösung für dich gibt, weiß ich nicht. Vielleicht weiß das jemand anderes!?

LG
Susanne

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Hallo Susanne,

ich danke Dir für Deine Antwort.
Leider hilft mir das aber nicht weiter.
Ich werde weitersuchen.
Danke !

LG
Ute

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Da dir meine Vorschreiberin nicht helfen konnte, nehme ich an, du bist keine Beamtin, sondern 100% privat? Wenn du alleine bist (also keinen Partner, der wie auch immer versichert ist) hast du leider Pech gehabt (das sind dann die Fälle, die durch Netz fallen, so beschissen das ist). Wenn du allerdings einen Partner hast, kannst du dich soviel ich weiß bei ihm mitversichern für die Elternzeit, solange du gar nicht arbeitest, deine PKV muss dich dann beitragsfrei stellen, so dass du später wieder mit dem alten Tarif einsteigst. Dies gilt auch für den absoluten Notfall, dass du ggf. dich ansich beitragsfrei stellen lässt und hoffst, in den 3 Jahren nicht krank zu werden.

Andererseits, wenn du angestellt bist und lediglich freiwillig privat, weil du über dem Mindestsatz liegst (also theoretisch in eine GKV könntest), kannst du ohne Probleme zurückwechseln, danach bist du bei der GKV beitragsfrei versichert.

Wenn du allerdings PKV wegen Selbstständigkeit bist, fällst du ebenfalls durchs Raster (und dein Zwerg auch!)

Nagel mich aber nicht fest, wie das ganz genau ist - am besten bei der PKV nachfragen.

Das ist ein gravierender Nachteil der so beneideten PKV - ratzfatz ist man versicherungslos (und als unverheiratete Beamtin hat man nochnicht mal die Möglichkeit daran was zu ändern!)

LG, Mari und alles gute

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Hallo,

ich danke Dir für die Info. Es ist Alles nicht so einfach.
'Mal schaun wie ich das hinbekomme. Ich bin eigentlich angestellt, aber auch nebenberuflich selbstständig. Mein Einkommen wird aber deutlich unter meinem Hauptverdienst liegen. Damit gehöre ich zu den problematischen Kandidaten. Wenn ich die PKV nicht mehr bezahlen kann, habe ich die Möglichkeit zu kündigen. In Deutschland darf aber seit letztem Jahr Niemand mehr ohne Krankenversicherung sein. Die PKV müßte mich also wieder aufnehmen. Nur die meisten PKV's haben noch keinen entsprechenden Tarif. Daran wird noch gebastelt. Meiner Information nach müssen die PKV's spätestens Ende 2008 einen Basistarif anbieten, welcher der GKV entspricht. Doch diesen Tarif gibt es noch nicht.
Ich habe mittlerweile so viele verschiedene Info's, daß ich garnicht so richtig weiß was ich machen kann. Die PKV's geben auch nicht alle Info's raus. Logisch, die haben ja kein großes Interesse Ihre Beitragszahler zu verlieren. Naja, ich danke für die tolle Resonanz auf meine Anfrage. Habe mich jetzt entschieden mich anwaltlich beraten zu lassen, da ich eh einen Termin dort habe. Wenn ich mehr erfahre, gebe ich die Info gerne weiter.

LG
Ute




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Meines Wissens gibt es nur zwei Möglichkeite aus einer PKV rauszukommen:

1. Man arbeitet als Angestellter und verdient wieder unter der BBG

oder

2. Man wird arbeitslos.

Mein Mann nimmt jetzt Elternzeit und ist privat versichert. ich selber bin gesetzlich pflichtversichert.
Mein Mann kann NICHT zu mir in die gesetzliche wechseln (er hat sich ja auch vorher dem Solidarsystem entzogen und dort nichts eingezahlt) sondern muß während der gesamten Elternzeit seine Beiträge für die PKV selber bezahlen. Ebenso die Beiträge der Kinder, da die ebenfalls privat sind. Mein Mann verdient eigentlich über der BBG.

Beitragsfrei in einer Elternzeit sind NUR gesetzliche Pflichtversicherte, sprich Leute, die im Hintergrund einen laufenden Angestelltenvertrag haben, der nur wegen einer eingereichten und genehmigten Elternzeit ruht.

Freiwillig gesetzlich und privat Versicherte müssen während einer Elternzeit ihre Beiträge selber bezahlen.......auch Teilzeitarbeit während einer Elternzeit reicht nicht zu einem Wechsel zurück.

Falls jemand aber einen anderen Tipp als meine zwei oben genannten hat, soll sich bitte melden.

Mein Stand ist ca. 2 Monate alt und wurde mir von der DBV Winterthur und der Techniker KK mitgeteilt. Die Elterngeldstelle Kiel, bei der wir uns wegen Elternzeit informiert hatten, hat das so nochmal bestätigt.....

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Hallo,

danke für die netten Ratschläge.
Ich habe an Deine Vor-Schreiberin eine Erklärung meiner Situation geschrieben. Schau' doch 'mal dort nach. Soviel ich weiß kann man bei Teilzeit ( angestellt ) für die Elternzeit in die GKV zurück. Bei geringverdienend selbstständig nicht. Nur ganz sicher ist, daß in Deutschland Niemand mehr ohne KV sein darf.
Am Dienstag weiß ich mehr. Werde mich beim Anwalt für Sozialrecht beraten lassen.
LG
Ute