Kündigungsschutzklage Schwangerschaft?

Hallo,

weiß zufällig jemand, ob ich verpflichtet bin, nach einer betriebsbedingten Kündigung in der Schwangerschaft Kündigungsschutzklage einzureichen? (Kündigung wurde ausgesprochen, als die SS noch nicht bekannt war). Oder kann ich die Kündigung auch so hinnehmen? Werde ich dann für ALG1 gesperrt, obwohl die Kündigung vom AG ausgesprochen wurde?

Für Infos vielen Dank im Voraus.

Viele Grüße
Steffi

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Es ist Dein RECHT, Du mußt es nicht tun. Und die Agentur für Arbeit prüft das nicht nach. Allerdings wirst Du Dich bis zum Mutterschutz um neue Arbeit aktiv bemühen (müssen?), denn das ist die Voraussetzung für ALG I.

Warum willst Du denn nicht klagen? 14 Tage lang hättest Du Zeit..

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Weil ich den Job für eine Schwangerschaft echt unzumutbar finde (körperlich schwer und Schichten), außerdem kann ich mir die Zusammenarbeit nach einer eingeklagten Wiedereinstellung nicht vorstellen.

Ich hatte mich auch schon vor der Kündigung bemüht, einen neuen Job zu finden, hat bisher nicht geklappt, aber an den Bemühungen soll es nicht scheitern...

Aber danke für die Infos...

Viele Grüße
Steffi

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Nun, dann würde ggf. ein Beschäftigungsverbot greifen, je nachdem, was Dir als Schwangere zuzumuten ist.

Ich würde mich anwaltlich beraten lassen, bevor ich einfach so "hinschmeiße".

LG

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Hallo!

Du musst nicht Klagen, aber im normalfall muss der Arbeitgeber die Kündigung wieder zurücknehmen.