Kündigung trotz Mutterschutzgesetz. Zahlt Arbeitsamt Arbeitslosengeld?

Hi,

ich habe da eine Frage bezüglich einer Kündigung. Momentan ist noch Probezeit. Es besteht eine Schwangerschaft. Arbeitgeber wurde heute über die SS benachrichtigt und hat durch die Blume durchleuchten lassen, dass er sowieso das Arbeitsverhältniss kündigen wolle.

Irgendwie scheint er vom Mutterschutzgesetz null Ahnung zu haben. Denn der Kündigungsschutz gilt ja auch in der Probezeit bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen.

Wenn mir nun gekündigt werden würde und ich würde damit theoretisch (!!) zum Arbeitsamt gehen. Würde ich Arbeitslosengeld bekommen? Oder sagen die dann: "Nö, sie bekommen kein Arbeitslosengeld denn die Kündigung ist unwirksam. Gehen Sie dagegen vor."

Ich weiß, dass mir das wohl am besten ein Fachanwalt für Arbeitsrecht beantworten kann, den werde ich (falls mir gekündigt wird) auch kontaktieren. Aber vielleicht hat einer von Euch schon ähnliche Erfahrungen gemacht?

Danke
LG
Anja

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Hi Anja,

der AG muss schon sehr sehr treffende Gründe haben, um kündigen zu können... Normalerweise geht das nicht bei bestehender Schwangerschaft,.

Hast Du die Bescheinigung schon vorgelegt??

Sollte Dein AG es versuchen mit einer Kündigung, gehst damit sofort zum Arbeitsamt und zum Anwalt.

LG

Mone

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Nein, eine Bescheinigung bekomme ich am Donnerstag beim FA.

Um ehrlich zu sein, weiß ich nicht ob ich momentan nervlich dazu in der Lage bin mich auf einen arbeisrechtlichen Streit vor Gericht einzulassen. Und wenn sie die Kündigung dann zurücknehmen muss ich dort ja weiterarbeiten. Was ich ja generell auch gerne würde, aber ich weiß ja dass sie mich da nicht wollen. Weißt Du was ich meine? Ist echt eine Zwickmühle.

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hmm also ich hatte es bei meiner ersten SS, dass der AG mich kicken wollte... der Anwalt belehrte ihn dann aber eines Besseren...

Einer Kündigung zustimmen solltest Du nicht, sondern einfach sturschalten...

Und vor Gericht wird eh ein Anwalt Dich vertreten, wobei ich ehrlich nicht glaube, dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommen wird.

LG und gute Nerven..

Mone

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Schau mal in deinen Vertrag. Es gibt tatsächlich die Möglichkeit, den Vertrag trotz Mutterschutz zu beenden. Das ist allerdings nur möglich, wenn die Probezeit ein vorgelagerter eigener befristeter Vertrag ist - eine mittlerweile sehr beliebte Variante bei AG. In dem Fall würde nach der Probezeit der Vertrag nicht fortgeführt werden und läuft einfach aus.
Auch wenn du einen normalen Vertrag hast, gibt es Mittel und Wege... mein Chef hat damals - sozusagen wegen mir - die Firma geschlossen und alle MA entlassen und außer mir alle wieder in einer neuen Firma eingestellt.

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#schock

Echt? Das hat Dein ehemaliger Chef gebracht? Das nenn ich ja dreist.

Also bei mir ist die Probezeit kein vorgelagterter eigener befristeter Vertrag. Von daher bin ich auf der sicheren Seite. Ich bin RA-FAchangestellte und habe eingie Zeit auch für einen Arbeitsrechtler gearbeitet. Den werde ich wahrscheinlich auch morgen mal dazu befragen (sind nämlich "gut freund") :-P

Ich hoffe aber, dass mein AG es nicht wirklich bringen kann mich zu kündigen. Ich warte mal ab.

#danke für Deine Antwort