freiwillige Arbeitslosenversicherung und Elternzeit ???

hallo,
ich hier jemand, der damals auch die freiwillige Arbeitslosenversicherung übers AA abgeschlossen hat und kann mir sagen, ob dieser beitrag als "sozialleistung" in der zeit, wo ich elterngeld bekommen von irgendwo übernommen wird? oder bin ich dann da raus?
bei AA bekam ich nur die info, dass ich ab mutterschutz nicht mehr selbst einzahlen kann.
aber andere sozialleistungen werden ja auch übernommen. ist das mit dieser versicherung bei selbständigen auch so?
wäre für antworten dankbar!
#danke

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Nein, in der Elternzeit kannst Du nicht weiter einzahlen. Die freiw. Weiterversicherung ist ja nur innerhalb der Zeit möglich, in der Du selbständig tätig bist.

Spielt aber eine untergeordnete Rolle, da Du durch den Bezug von Mutterschaftsgeld/ Elterngeld ggf. neue Ansprüche erwirbst (abhängig von der Vorversicherungszeit!).

Wann willst Du denn die Tätigkeit nach Geburt wieder aufnehmen?

Gruß, Goldie

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#danke für deine antwort!
"Die freiw. Weiterversicherung ist ja nur innerhalb der Zeit möglich, in der Du selbständig tätig bist."
Ich bekommen Ich-AG-Geld. Die Dame vom AA, die dafür zuständig ist sagte, ich bekomme auch in SS und elternzeit den restlichen zuschuss weiter, da ich ja trotz ss und elternzeit selbständig bleibe.
wenn ich doch auch hinterher selbständig bin, muss es doch irgendwie weiter laufen? warum greift dann die freiwillige versicherung nicht mehr?

"Spielt aber eine untergeordnete Rolle, da Du durch den Bezug von Mutterschaftsgeld/ Elterngeld ggf. neue Ansprüche erwirbst (abhängig von der Vorversicherungszeit!)."
wann und wie erwerbe ich denn neue ansprüche? wird für selbständige arbeitslosenversicherung gezahlt? dann könnte ja jede frau nach 1 jahr elternzeit sich arbeitslos melden und würde leistung bekommen?
weißt du, wie das abhängig von der vorversicherungszeit ist?

"Wann willst Du denn die Tätigkeit nach Geburt wieder aufnehmen?"
also wir ziehen vor der geburt um und ich will natürlich nach einem jahr elterngeld wieder freischaffend arbeiten. weiß aber nicht, ob ich da fuss fassen kann. darum habe ich ja auch die freiwillige eingezahlt - für den fall, dass ich als freischaffend irgendwo anders nicht gleich geld verdiene. wenn nicht, muss ich mich arbeitslos melden. und ich habe fast 2 jahre eingezahlt jetzt. ich will nicht, dass das verfällt. sowas macht man ja schließlich zur absicherung.

hast du ne idee? wäre dankbar!
schöne grüße!

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Hallo nochmal,

wenn Du Deine Tätigkeit weiter ausübst, zahlst Du ja auch weiter ein. Wie lange bekommst Du denn den GZ noch? Ich vermute jetzt einfach, dass Du Gründungszuschuß bekommst, oder bekommst Du noch den alten Existenzgründungszuschuß? Vermutlich eher GZ...

Insgesamt gilt, ob pflicht- oder freiwillig versichert- 12 Monate einzahlen = neuer ALG Anspruch. Zeiten, in denen Du Mutterschaftsgeld bekommst sind ebenfalls anspruchsbegründend. Zeiten, in denen Du Elternzeit nimmst, gelten als Fristverlängerung innerhalb der 2- Jahresfrist. Hoffe, das ist einigermaßen verständlich.

Ich hatte es so verstanden dass Du die Tätigkeit vorübergehend aufgibst und daher nicht mehr in die freiw. WV einzahlen kannst. War richtig, ja?

Beispiel: 14 Wochen Mutterschaftsgeld + restl. Zeit bis auf insges. 12 Monate Beitragszahlung in die freiw. Weiterversicherung wären anspruchsbegründend.

Wenn Du den alten EXGZ bekommen hast ist denkbar, dass Du sogar noch alten Restanspruch auf ALG I hast. Wenn Du allerdings GZ bekommst, hat der GZ vermutlich den Restanspruch aufgebraucht- okay, nun wirds wirklich kompliziert...

Was ich jetzt allerdings nicht weiß, ist ob Du als Selbstständige Anspruch auf Mutterschaftsgeld hast?

Unabhängig davon: wenn Du 12 Monate lang eingezahlt hast, hast Du einen neuen ALG I Anspruch. Zeiten, in denen Du Elterngeld bekommst und Dein Kind betreust, wirken als Fristverlängerung. Sprich ab dem Zeitpunkt, wo Du Dich erneut a´los meldest, wird geschaut, ob Du in den vorausgegangenen 24 Monate mindestens 12 Monate Beiträge zur A´losenversicherung gezahlt hast. Der Zeitraum, in dem Du in EZ warst, wird dabei nicht berücksichtigt. zB: direkt im Anschluß an die EZ würde berücksichtigt, wie lang Du in den 24 Monaten VOR der EZ eingezahlt hast.

Uff. Zum Glück arbeite ich nicht in der Leistungsabteilung, sondern in der Arbeitsvermittlung :-)

Laß Dich doch mal von Deiner örtlichen Leistungsabteilung zurückrufen, damit die in Deinem Einzelfall konkret prüfen können, wie lange Du noch einzahlen mußt, damit Du neuen Anspruch hast. Direkt dort anrufen kann man nicht, ruf im Service Center an und verlange einen Rückruf der Leistungsabteilung.

Gruß, Goldie

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