Krankmeldung oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

Hallo Ihr Lieben,

bin jetzt in der 25. SSW und soll ab übern. Woche nicht mehr arbeiten gehen.
Kennt sich jmd damit aus, wie das mit dem Gehalt läuft? Macht es einen Unterschied, ob ich eine Unfähigkeitsbesch. habe o. eine Krankmeldung? Ich bin leider 4 Tage länger "krank", als die besagten 43 Tage, die man ungekürzt weiter bezahlt wird.

Und wie sieht es mit dem Elterngeld dann aus? Das bleibt aber normal bestehen, oder?

Danke für viele hilfreiche Antworten.

Sunflower

1

Krankmeldung und AU ist doch das Gleiche #kratz

2

Ist das Gleiche.
Wenn Du eine AU bekommst bekommst du nur 75 % deines Gehaltes (je nach Vertrag)
Bei Arbeitsverbot bekommst Du volles Gehalt vom Arbeitgeber.

LG

6

Von einem Beschäftigungsverbot war aber doch gar keine Rede #kratz

3

Hallo,

warum darfst bzw. sollst du nicht mehr arbeiten - vorallem warum dann erst in ner woche ??

grüße Petra

7

nein, beschäftigungsverbot. wird erst in 1 woche ausgestellt, weil ich jetzt urlaub habe...
wegen bluthochdruck

4

Wenn du dir von Deinem FA ein Beschäftigungsverbot ausstellen lässt bekommst du dein Gehalt bis zum Beginn der Mutterschutzfrist weiter

5

Du meinst sicher Arbeits oder Beschäftigungsverbot. ich habe ein solches seit 1 Woche, bei mir ist es aber auch noch länger hin. Bei nur 4 Tagen die du dann weniger Gehalt bekommst wird das glaube ich keinen großen Unterschied machen.

Im BV bekommt man die ganze Zeit sein volles gehalt und der Arbeitgeber holt es sich von der Kasse wieder.

Frag deinen Arzt danach, es wird doch einen Grund geben warum du nicht mehr arbeiten sollst, und wenn klar ist das es bis zum Mutterschutz so bleibt ist ein BV besser.

Alles Gute

8

und ab mutterschutz dann ganz normal volles gehalt 8 wochen halb ag , halb kk. oder? danke dir