Mieterhöhung ALG II - Bezieherin, Zwangsumzug


Ich hoffe mir kann hier jemand weiter helfen.

Meine Schwester hat für ihre Wohnung eine Mieterhöhung bekommen. Diese übersteigt jetzt die Höchstgrenze von dem, was das Amt übernimmt. Sie bekam die Auffforderung auszuziehen. Sie hat ein Kind was im Juni 6 Jahre alt wird und hat eine 2 1/2 Zimmer Wohnung von ca. 68 qm. Ich weiß, die qm sind auch etwas mehr, war bisher immer kein Problem, da die Miete ja angemessen war. Muss sie wirklich ausziehen? In der Kleinstadt wo sie lebt, sie hat sich schon erkundigt, gibt es keine Wohnung. Noch dazu wohnen unsere Eltern gleich um die Ecke, was sehr praktisch ist, denn sie holen auch den Kleinen von der Kita ab, wenn sie Stundenweise arbeiten geht. Oder nehmen ihn wenn er Krank ist. Kan man das Kind aus dem gewohnten Umfeld nehmen? In Nachbargemeinden hat sie sich auch schon erkundigt, aber es sieht mehr als nur schlecht aus. Eingeschult soll der Knirps dieses Jahr auch, mit seinen Freunden. Kann man da was machen?

Danke schon einmal.

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hallo

sie muss nicht ausziehen, muss aber den rest selber zahlen und soviel wird das schon nicht sein.

meine damalige wohnung hatte auch 2 zimmer allerdings nur 52 qm und hat mich warm 440€ gekostet und miete wurde mir 390 € gezahlt, den rest habe ich selber bezahlt.

gruss

melli

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Hallo,

Deine Schwester kann selbstverständlich in der Wohnung wohnen bleiben - das Amt wird aber nach Ablauf der ihr gesetzten Frist nur noch die angemessen Miete übernehmen und Deine Schwester kann die Differenz selbst tragen.

Die angemessene Miete wird von der ARGE immer übernommen.
Die Aufforderung die Unterkunftskosten zu senken impliziert für die meisten einen Zwang zum Umzug, dem ist aber nicht so.
Es ist durchaus üblich Differenzen zwischen 30€ und 90€ aus dem Regelsatz oder anderen Einkünften zu tragen.

Nur wenn die Differenz zu groß ist, muss man sich überlegen, ob ein Umzug nicht besser wäre - wobei die ARGE dann alle Kosten zu tragen hat, die dadurch entstehen.

Wie hoch ist denn die Mieterhöhung.
Vielleicht kann man gegen die Aufforderung Widerspruch einlegen und beantragen, dass weiterhin die volle Miete übernommen wird, wenn die Kosten (die Differenz zu übernehmen oder Umzug etc zahlen zu müssen) in keinem Vergleich stehen, sprich es für die ARGE unwirtschaftlich wäre auf einen Umzug zu bestehen.

Und wie sieht es zusätzlich mit arbeiten aus?
Das Kind ist ja schon 6.

Gruß,
Julia

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Wie hoch die Erhöhung ist, kann ich jetzt nicht sagen, sie geht 15 h die Woche arbeiten, ist nicht viel, aber immer hin, ich muss sie später mal anrufen und fragen wie die Differenz ist. Danke

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Hallo vicky,

die Sache mit der Miete ist immer etwas schwierig. Im Gesetz steht, dass die ARGE nur eine angemessene Miete zahlen muss. Alles, was drüber hinausgeht, muss sie nicht bezahlen. Aber wie die anderen Mädels schon geschrieben haben: von jetzt auf gleich muss niemand ausziehen - es bleiben mindestens 6 Monate Zeit, um sich umzuschauen. In dieser Zeit zahlt die ARGE auch überhöhte Kosten. wichtiger Hinweis: ich kenne Fälle, in denen die ARGE sogenannte "Einzelfallentscheidungen" getroffen hat. Bei diesen Entscheidungen wird der Einzelfall intensiv geprüft: da spielen z.B. auch die Zugehörigkeit von Kindern in den Haushalt usw. eine Rolle. Diese intensive Prüfung "trauen" sich aber die "einfachen Bearbeiter" nicht zu. Sollte deine Schwester also wirklich Angst haben, aus der Wohnung ausziehen zu müssen, würde ich an ihrer Stelle um einen persönlichen Gesprächstermin bei der zuständigen TEAMleiterin bitten. Die Teamleiterin hat einen etwas größeren Handlungsspielraum; natürlich ist aber auch sie an Recht und Gesetz gebunden. Zu diesem Termin sollte deine Schwester alle Wohnungsbemühungen mitnehmen, die sie unternommen hat (und die nichts gebracht haben). Zudem würde ich von 3 Umzugsunternehmen einen Kostenvoranschlag mitnehmen, aus dem ersichtlich ist, wieviel ein evtl. Umzug in eine neue Wohnung kosten würde. Manche Behörden vergleichen nämlich: rechtfertigen die Einsparung, die man durch den Umzug der Kundin erzielt die hohen Umzugskosten? (Die Umzugskosten muss die ARGE nämlich tragen, schmeist sie deine Schwester aus der Wohnung raus!).

Gruß,
natterschnatt

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"Diese intensive Prüfung "trauen" sich aber die "einfachen Bearbeiter" nicht zu."

Das hat nichts mit sich nicht "zutrauen" zu tun, sondern damit, dass ein Leistungssachbearbeiter zwar über die maßgeblichen Tabellen verfügt, aber oft nicht über das nötige Fachwissen oder aber die Berechtigung von oben um über so etwas zu entscheiden.

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Vielen Dank für den Tipp. Habe deinen Text zu ihr rüber gemailt, vielleicht gibt es ja doch noch Hoffnung.

LG