ALGII, der Ehemann bezieht Rente- Freibetrag??

Hallo,

anders kann ich es mir nicht erklären.

Es geht um meine Verwandten.

Er bekommt 692 Euro Rente. Sie hat nun ALGII beantragt weil sie umgezogen sind.
Vorher haben sie selbst bei den Schwiegereltern gelebt und nichts bekommen weil sie keine Miete zahlen mussten.
Die Miete ist 350 Euro. Dazu kommen noch 100 Euro Strom. Es sind Elektroheizungen.

Nach meiner Rechnung wäre der Bedarf:

Sie 347 Euro
Er 312 Euro
Miete 350 Euro
Strom 100 Euro

Gesamt 1109 Euro

1109 - 692 Euro Rente = 417 Euro die sie von der ARGE bekommen würden.

Doch sie bekommen knapp 600 Euro. Aus dem Bescheid werde ich auch nicht wirklich schlau.

Hat man als Rentenempfänger irgendwelche Freibeträge??

Soll man mal bei der ARGE nachfragen ob alles richtig ist oder nach dem Motto- "Schlafende Hunde soll man nicht wecken" vorgehen???

Meine Verwandten kennen sich damit nicht aus- sie denken halt das alles so richtig ist. Ich denke das jetzt auch mal, aber irgendwie fehlt mir die Erklärung dazu.

Kennt sich vielleicht jemand aus??

LG und danke für euere Antworten.....

Mona

1

Da stimmt was nicht. #kratz

Ich nehme mal an, er erhält Rente wegen Erwerbsunfähigkeit auf Zeit und ist Teil der Bedarfsgemeinschaft.

Bedarf:

Sie 312,- €
Er 312,- €
Miete 350,- €
Den Strom darf man eigentlich nicht voll mit einrechnen, weil der Anteil an Haushaltsstrom und Energie für Warmwasserbereitung aus der Regelleistung zu zahlen ist und nur die Heizkosten gesondert berücksichtigt werden.

Nehmen wir für den Heizstrom mal geschätzte 60,- € an.

Wäre ein Gesamtbedarf von 1034,- €. Bei Renteneinkommen ist der Freibetrag nur 30,- € (sog. Versicherungspauschale). Wäre eine anzurechnende Rente von 662,- €. ALG II-Anspruch also 372,- €.

Wäre er wegen Altersrente oder EU-Rente auf Dauer nicht Teil der BG würde die Rechnung lauten

Sie 312,-
Miete 175,-
Strom 30,-
Bedarf einer allein: 517,-

Für ihn würde eine fiktive Berechnung durchgeführt, was zum Ergebnis führen würde, dass bei ihr ein sog. Einkommensüberhang anzurechnen ist = 517,- minus die Rente von 662,- = 145,- €, die seine Rente seinen Bedarf
übersteigt. 517,- minus die 145,- € = wieder die 372,- €

Kann es sein, dass da seit der Antragstellung schon der Januar ins Land ging und dass man Ihnen daher nun zwei Monate (oder einen Teilmonat plus den Februar) überwiesen hat?

Oder habt ihr die Umlagen (Nebenkosten Wohnung) nicht mit gerechnet, die ARGE aber schon?

Gruß
Ch.

2

Hallo,

er bezieht Altersrente, denn er ist 65 Jahre alt.
Sie ist 58 Jahre alt.

Ich weiss nur, dass die ARGE sowohl den Rentenbescheid als auch den Mietvertrag hatte.

Im Mietvertrag stehen keine weiteren Nebenkosten eingetragen.

Wird das vielleicht auch fiktiv berechnet??

Sie haben ein kleines Häuschen gemietet.

Wasser müssen sie an die Gemeinde zahlen, allerdings wissen sie selbst noch nicht wieviel.

Ist alles irgendwie komisch.

Sie haben den Antrag am 10.12 geholt.

Ab da wird gezahlt laut Bescheid.

Für Dezember irgendwas mit 300 Euro.

Für Januar fast 400 Euro
Für Februar fast 500 Euro
Und dann ab März bis Juni knapp 600 Euro.

Deshalb verstehe ich es auch nicht- diese Staffelungen.

Das erste Mal bekamen sie Geld um den 20. Januar.

Das waren dann die etwa 300 Euro für Dezember und das Januargeld.

Für Februar haben sie mittlerweile auch bekommen.

Ich werd aus diesem Bescheid nicht schlau.....

Meinst Du ich soll meine Verwandten "überreden" mal nachzufragen??

Sie sind der Meinung "Die haben alle Unterlagen gehabt und so wird der Bescheid auch seine Richtigkeit haben"

LG Mona

3

Jaaaeiiiiiin.

Wenn man merkt, dass es einen Fehler gab, dann wird man prüfen, ob sie tatsächlich nicht merken konnten, dass der Bescheid falsch war (sog. Vertrauensschutz). Kommt man zu dem Schluss "OK, haben wir (Behörde) verbockt und konnten die nicht merken", dann wird nicht zurückgefordert.

Hier aber würde ich auch davon ausgehen, dass die Unterschiede in den Beträgen so eklatant sind, dass auch ein Laie merken muss "Da stimmt doch was nicht." Dann wird zurückgefordert, weil Deine Verwandten als Betroffene "
kannten die "Unrichtigkeit des Verwaltungsaktes", wie es im SGB X heißt: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__45.html

Wenn sie sich wirklich "fürchten" zur ARGE zu gehen, dann sollen sie den Bescheid vielleicht zunächst mal von einer Sozialberatung vor Ort checken lassen.

Wäre es aber mein Bescheid, ich würde zur ARGE hingehen.

Gruß
Ch.

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