Frage zu Kinderfreibetrag bei Unterhaltsvorschuss

Hallo Zusammen,

ich bin alleinerziehend und arbeite. Der Vater meiner Tochter zahlt nicht. Ich erhalte Unterhaltsvorschuss. Ist es möglich, dass auf meine Lohnsteuerkarte der ganze Kinderfreibetrag eingetragen wird? Irgendwie sehe ich nicht so ganz ein, dass er einen halben hat.

Falls das möglich ist, was muss ich dann tun? Welche Nachweise brauche ich etc.

Vielen Dank schon mal für eure Antworten

lg

Kerstin

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Hallo Kerstin,

auf der Anlage Kind mußt du auf der Seite 2 oben die Übertragung des Kinderfreibetrags auf dich beantragen und ankreuzen, dass dein Ex seiner Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist. Alles weitere wird dann vom Finanzamt veranlasst. Diese werden dann deinem Mann den halben KFB streichen und falls dieser dagegen Einspruch einlegt, muß er nachweisen, dass er seiner Untehaltspflicht nachgekommen ist.

Hoffe dir etwas weitergeholfen zu haben.

Gruß
duesi

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ich weiß ja nicht, was du so verdienst, aber sollte dein zu versteuerndes einkommen im jahr unter 33.000 euro liegen, kannst du dich natürlich darüber aufregen, dass er den halben kinderfreibetrag hat. du kannst es aber auch lassen, weil es dir null komma rein gar nichts bringt. der kinderfreibetrag wird mit dem kindergeld verrechnet, das du voll erhälst, und erst bei über 33.000 euro zu versteuerndes einkommen hättest du was davon. wenn dem so ist: beantragen! entweder per kreuz auf der steuererklärung, oder aber du schickst die lohnsteuerkarte einfach zurück mit der bitte um vollen kinderfreibetrag, weil der KV seiner unterhaltspflicht nicht zu mind. 75% nachkommt. verdienst du weniger, spar dir die portokosten. er hat eh nichts davon, denn wenn du UVS bekommst verdient er offensichtlich weniger als 33.000 euro zu versteuerndes einkommen (!!! nicht bruttoeinkommen!)

gruß, ms

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>>weil es dir null komma rein gar nichts bringt<<

Das stimmt nicht ganz, immerhin wirkt sich der halbe Kinderfreibetrag auch minimal auf Kirchensteuer und Soli aus. Das sind zwar im Endeffekt vielleicht nur 5-10 Euro im Monat, aber Kleinvieh macht auch Mist! ;-) Ich mache den Freibetrag erst beim Jahresausgleich geltend, sind dann immerhin um die 100 Euro.

LG Chrissie