Fahrtkosten erstattung von ARGE? wie lange? und wieviel?

ich müsste 35 km fahren. eine strecke.

für eine 20-30 stunden woche

habe gehört, cih würde eine Fahrtkostenerstattung bekommen von der ARGE.

aber wie lange?

und wieviel?

#danke

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Auf welcher Grundlage denkst Du, die Erstattung zu bekommen?

Gruß,

MM

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meine sb hat es mir gesagt. mein kind ist 1 1/2, bin ja allein erz. und ich möchte nun arbeiten.

aber sie sagte mir nicht, wieviel es ist und wie lange das geht.

kann sie telef. nicht erreichen, daher frage ich hier mal.

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google mal nach den Fahrtkosten, da sind direkt einige Links!!!! kann selber hier nicht verlinken, aber da findest innerhalb von einer Anfrage viele Erklärungen.

Gruss

Mone

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Du bekommst ALG II?

Es gibt keine Fahrtkostenerstattung. Du hast auf dein Erwerbseinkommen einen Freibetrag. Und zwar 100 Euro Grundfreibetrag + 20 % vom Rest bis 800 Euro + 10 % vom Rest ab 800 Euro - 1500 Euro (ohne Kind 1200 Euro)

Nur wenn du über 400 Euro verdienst und Werbungskosten (Fahrtkosten, Sprit etc.) über 100 Euro monatlich hast, bekommst du einen entsprechend höheren Freibetrag. Liegst du unter den 100 Euro gibt es nichts mehr.

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ja? warum? jetzt zumindest noch. habe den job ja noch nicht.

aber warum sagte sie das dann? verstehe ich nicht? und hier gelesen habe ich das auch mal.

ich kann ja nicht meinen gesamten Verdienst (ca. 700€) verfahren?

was mache ich denn da?

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Wieso dein ganzer Verdienst? Was zahlst du denn monatlich an Fahrtkosten? So lange es unter 100 Euro sind, bekommst du nicht mehr. Es sei denn du hast mehr als 100 Euro an Fahrtkosten, dann hast du einen entsprechend höheren Freibetrag.

Das was du meinst gibt es beim ALG I, wenn man einen Job findet. Da kann man für einen gewissen Zeitraum die Fahrtkosten bekommen.

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Warum solltest Du einen Zuschuß bekommen? ich arbeite 20 Std. die Woche fahre 50 km (eine Strecke), arbeite 2-3 Tage die Woche, weil ich dann nur 10 statt 20 Tage fahren muß.

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ja, toll für dich - 2-3 Tage die woche. ich müsste aber 5 tage die woche, also 70km. bei 700 € netto. Verdienst du auch so viel?

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Das ist doch egal, wieviel Du verdienst...wenn es zu wenig ist, bekommst Du ergänzendes ALGII.
Ich fahre täglich die gleiche Strecke, mein Partner auch...auf die Idee, das bezahlt zu bekommen, sind wir nie gekommen...

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Man muss unterscheiden zwischen den sog. Mobilitätshilfen bei Aufnahme einer Beschäftigung und der Werbungskostenpauschale, die bei der Anrechnung des Einkommens auf das ALG II berücksichtigt wird.

Bei letzterem gibt es einen Grundfreibetrag von 100,- €. Hat man Fahrkosten, die plus der im Grundfreibetrag enthaltenen Werbungskostenpauschale von 45,33 € über 100,- € liegen, so wird der Betrag, der über 100,- € liegt, noch als zusätzliche Werbungskosten berücksichtigt.

Bei den Mobilitätshilfen (MOBI) können bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung längstens sechs Monate die berücksichtigungsfähigen Fahrkosten gezahlt werden. Hierbei also entweder ÖPNV-Karte oder aber die Fahrkosten nach Reisekostenrecht (0,20 €/km).

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__53.html

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__54.html

MOBI-Fahrkosten werden aber in der Regel nicht erbracht, wenn weiter ALG II-Bezug besteht, denn dann werden die Fahrkosten ja beim Freibetrag berücksichtigt.

Ich hoffe, ich konnte helfen.

Ch.

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hallo! ja danke!

ich denke sie meinte die mobi fahrtkosten. sie hat etwas von einem halben jahr gesagt.

ist auch egal, habe das grad mit meinem Pa durchgerechnet, ich werde den Job so oder so annehmen, und dann sehen was ich noch zusätzlich bekomme. Kann mich ja dann immer noch weiter bewerben....damit ich nicht so weit fahren muss.