Hallo Ihr Lieben!
Sagt mal, wenn man die EÜR monatlich aufstellt für die Berechnung des Elterngeldes anhand der 12 Monate vor Geburt des Kindes, muss man die die jeweiligen monatlichen Eingänge erfassen oder ausschließlich die Rechnungen, die man in dem Monat gestellt hat? Oh, kompliziert ausgedrückt, oder? Also: Ich habe im Monat April 3 Rechnungen gestellt. Eingänge hatte ich aber von 4 Rechnungen, da ein anderer Auftraggeber erst jetzt überwiesen hat. Dann zählt zu den Einnahmen dieses Monats April die 4 Rechnungen, oder??(Die anderen 3 Rechnungen wurden auch im Monat April beglichen)
Hoffe, mir kann das jemand sagen!!
Alles Liebe und schonmal Dank!
Eure Mica
Dringende Frage wegen EÜR für Elterngeld
Hi Mica,
der Name sagt es ja eigentlich schon... Einnahme-Ueberschuss-Rechnung. Es gelten die tatsaechlichen Zahlungsfluesse. Und zwar bei den Einnahmen wie auch bei den Ausgaben.
LG
Barbara
Hi Barbara!
Danke!! Also erfasse ich in meinem Fall die 4 Eingänge, ja?
LG Mica
Ja, genau.
LG
Barbara
Wie bist Du denn beim Finanzamt veranlagt?
Soll oder Ist-Besteuerung?
Hmmm... Ich will ja niemanden was unterstellen, aber bei ihrer Frage glaub ich nicht, dass sie deine beantworten kann.
Aber nur zur Info: Eine Einnahmen-Ueberschuss-Rechnung ist immer Ist-Versteuerung.
LG
Barbara
richtig erkannt, ich bin extrem unwissend diesbezüglich. hab eigentlich eine sehr lieber steuerfrau aber die hat grad ein baby bekommen und will sie nicht damit nerven...
danke euch!! mica