Erziehungsgeld nachträglich beantragen?

Hallo,

bekommt man im zweiten Jahr ErzG (300 Euro), wenn beide verdienen (zusammen 12000 Euro, Pauschbeträge schon abgezogen) und das Kind in die Krippe geht?

Wollte heute beim Amt anrufen, habe es drei Stunden lang immer wieder versucht, nach 12 Uhr ging jemand ran und sagte mir, dass heute keine Sprechzeit mehr ist, sondern morgen wieder 9-12. Toll nicht?

Gruss
Sine

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Die Frage versteh ich nicht. Erziehungsgeld gibt es doch gar keins mehr oder? Das heißt jetzt Elterngeld. Das gibt es soweit mir bekannt ist gar nicht im 2. Jahr, es sei denn man lässt es sich hälftig auszahlen (statt 300 also 150 im Monat, dann gehts 2 Jahre), Und wieso nachträglich? Ist das Kind schon 1 Jahr auf der Welt?

LG die etwas verwirrte Cami

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hallo "verwirrte" cami ;)

also man bekommt noch erziehungsgeld. alle kinder die ja vor dem 1.1.2007 gebiren sind, bekommen noch erziehungsgeld. auc, wenn man unter dem satz liegt, 300euro. unsere tochter wurde am 16januar 1 jahr alt und so ahbe ich für dieses lebendsjahr den antrag gestellt.da unsere tochter ja noch im jahre 2006 geboren wurde. verstehst du was ich damit meine??? alle kinder vor 2007 bekommen, wenn es ihnen zusteht, auch noch im 2ten jahr erziehungsgeld.

LG,
J@zz

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Hi Cami,

sorry für die Verwirrung.

Erziehungsgeld gibt es für Kinder, die bis zum 31.12.2006 geboren sind, Elterngeld für Kinder, die ab dem 1.1.2007 geboren sind.

Wie bei unserm Sohn der Fall, konnten wir noch Erziehungsgeld beantragen, und zwar für max. 2 Jahre Bundeserziehungsgeld und 1 Jahr Landeserziehungsgeld.

Und im 2. Jahr gibt es auch Erziehungsgeld, wenn man sich für die 300-Euro Variante entschieden hat. Wenn man lieber die Budget-Variante mit 450 Euro im Monat haben wollte, kriegte man das nur ein Jahr lang. Danach konnte man jeweils noch Landeserziehungsgeld beantragen.

Das mit dem nachträglich ist unglücklich von mir, ich wollte erst noch mehr schreiben, habe es dann geändert und vergessen, die Überschrift auch zu ändern.

Folgendes:
Gleich nach der Geburt haben wir das BErzG beantragt (Bundeserziehungsgeld) und geglaubt, dass wir das für 2 Jahre lang jeweils die 300 Euro kriegen. Die zwei Jahre sind jetzt fast rum und mir ist aufgefallen, dass wir es nur für ein Jahr gekriegt haben (peinlich, deshalb wollte ich das erst nicht schreiben). Fürs zweite Jahr hätte man nach dem ersten Jahr neu beantragen müssen. Nun will ich also einen nachträglichen Antrag für das zweite Jahr stellen.

Und dafür muss ich wissen, ob es okay ist, wenn der Kleine in die Krippe geht. Denn es steht in den Bedingungen:
Nach § 1 des Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) hat Anspruch auf Erziehungsgeld ...., dieses Kind selbst betreut....

Verstehste?

Liebe Grüße
Sine

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HI,

solange der Antragsteller nicht mehr als 30 std. die Woche arbeitet, wird ErzG gezahlt.

Bei dem Verdienst auch kein Problem, da liegt ihr ja weit unter der Nettogrenze, außer es war Monatseinkommen gemeint, aber dann würdest du wohl nicht danach fragen.

gruss
Julia

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Danke für die Antwort,

und es ist egal, ob das Kind in der Krippe ist oder nicht?

Ich hätte das anders verstanden.

Gruss
Sine

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HI,

ja, das ist egal.
Überwiegende Betreuung heißt nicht, dass das Kind rund um die Uhr vom Antragsteller betreut werden muss.
Von einer überwiegenden Betreuung wird auch ausgegangen, wenn der Antragsteller nur Teilzeit arbeitet, weil dann ja auf jeden Fall mehr Zeit fürs Kind da ist als bei Vollzeitarbeit.

gruss
Julia