Arbeitsamt - Berufsberatung Pflicht

Guten Abend ihr Lieben.

Meine Frage steht ja schon oben und meine Geschichte dazu ist Folgende:
Ich war letzte Woche auf dem Amt um mir einen Vordruck für Bewerbungskostenerstattung zu holen, da ich fleißig aam Bewerbung schreiben bin. Bin noch in der Erziehungszeit, möchte September wieder anfangen, aber da ich eine zweite Ausbildung machen muss muss ich mich schon jetzt bewerben, da im Februar die Fristen ablaufen.
Nun wollte mich die Nette Frau an der Info erst als "Sofort Arbeitssuchend" melden und als ich ihr geschildert hatte wofür ich den Vordruck brauche hat sie mich beim Berufsberater angemeldet, heute war der Brief mit Termin im Briefkasten.

Brauche diesen Termin aber gar nicht, hab das ja schon alles selber geregelt, was meint ihr muss ich den Termin wahrnehmen, oder kann ich ihn auch absagen?

Danke, Sabrina

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Die Dame hat recht. Du musst erst Arbeit suchend bzw. Berufsausilbund suchend gemeldet sein um die Bewerbungskostenerstattung später zu bekommen. Das ist nicht dasselbe wie arbeitslos gemeldet sein. Du solltest wenigstens dort anrufen oder aber hingehen.

Beachte auch, dass die Bewerbungskosten nicht im Nachinhein erstattet werden. D. h. für bereits geschriebene Bewerbungen (vor Antragsdatum) bekommst keine Kosten erstattet. Es gilt das Datum auf dem Antrag für die Bewerbungskosenerstattung.

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Ne ne, dort meinten sie das der Antrag auf Bewerbungskosten für das ganze Jahr 1008 gültig ist, steht auch kein Datum daruf

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Dann wurdest du falsch informiert.

Ein Bewerbungskostenantrag ist schon immer erst ab Ausstellungsdatum gültig.
Und dann für ein ganzes Jahr.

Also zB vom 22.01.2008 bis 22.01.2009.

LG Mel

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