Hilfe bei Vollmacht für Nachwuchsanmeldung

Hallo

Und zwar geht es darum das ich in 14 Tagen meinen Kaiserschnitt bekomme. Der Erzeuger will bis dato heute nix mit der Maus zu tun haben egal was ich versucht habe.

Nun ja mein Freund soll für mich die kleine Anmelden gehen wenn ich noch im KH bin, damit ich nicht alles danach alleine machen muss bzw es ja noch nicht wirklich kann.

Ich weiss das er dazu eine Vollmacht braucht, aber wie schreibe ich die am besten ? Hat jemand sowas vll schon mal gemacht ?

Würde mich über Hilfe wirklich freuen. Er ist also nicht der biologische Vater, aber der Liebende ;)

Danke schonmal für eure Hilfe

LG

Kuschel

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Hallo,

in Hannover übernehmen die Krankenhäuser die Anmeldung beim Standesamt - Mir wurde das entsprechende Formular gebracht (auf dem ich auch angeben konnte, ob und wie viele Kopien ich von der Geburtsurkunde möchte) und ich habe es dann ausgefüllt bei der Krankenhaus-Verwaltung abgegeben.
Und das Standesamt hat Emma gleich automatisch beim Einwohnermeldeamt angemeldet.

Zwei Wochen später kamen Geburtsurkunde und Geburtsbescheinigungen per Post nach Hause.

Frag mal in dem Krankenhaus, in dem Du entbindest, ob es dort nicht auch so üblich ist.

Gruß,
Julia

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Hi,

ich hab im Krankenhaus einen Vordruck bekommen, den ich nur noch ausfüllen musste - damit konnte der Bevollmächtigte dann problemlos den Kleenen anmelden.

LG,

Happy

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Ja sowas hat mir meine Hebi auch gesagt, aber ich weiss von meiner ersten Geburt das daß KH nicht anmeldet und sie meinte gestern zu mir ich soll noch eine Vollmacht schreiben.

Ich frag mich nur was ich da genau rein schreibe #kratz

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Hiermit erteile ich, dein Name geboren am ... , Herrn ..., geboren am ... die Vollmacht mein Kind ... geboren am ... anzumelden.

eigenhändige Unterschrift, Datum und Ort

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Hallo Kuschel

Versteif dich mal nicht darauf, das dein Freund dein Baby dann auch anmelden darf, wenn du ihm ne Vollmacht schreibst.

Das gleich habe ich nämlich auch gemacht, mein Freund ist dann zum Standesamt, inkl. meiner Geburtsurkunde und meinem Perso und er durfte die Klene nicht anmelden und er ist der Papa. Ich musste mit hin.

Aber dir ist schon klar, das du den Vater angeben musst! Er muss eine Vaterschaftsanerkennung unterzeichnen, vorher kommt er nicht in die Geburtsurkund und du bekommst kein UVG, falls er nicht zahlen sollte. Und solange er die Vaterschaft nicht anerkannt hat, kannst du auch kein Unterhalt verlangen / einklagen.

Falls du noch mehr wissen möchtest, schreib mir über die VK

LG Sara