wie bzw. wie schnell komm ich aus dem Honorarvertrag?

Hallo an euch alle!

Ich bin selbstständig im Bildungsbereich tätig, habe dabei Honorarverträge. Nun läuft es in einem Bereich nicht wirklich gut: ich bin überfordert, mein Team ist sehr unzufrieden mit meiner Leistung und ich sehe keine Möglichkeit, hier weiter Seminare zu leiten (hatten gestern deswegen Supervision und sie riet mir auch, aufzuhören).
Nun weiß ich nicht, wie ich aus dem Honorarvertrag raus komme. §621 BGB findet vermutlich Anwendung, aber welche Kündigungsfrist???

Im Honorarvertrag selbst findet sich dazu nichts und mir ist nicht klar, wie das in dem Paragraph gemeint ist, dass die Vergütung nach Monaten/ Tagen/ Wochen usw. bemessen ist.

Hier mal kurz ein Auszug aus dem Vertrag:

§1 Auftragsbeschreibung (beschreib ich nicht weiter, tut ja nichts zur Sache)
§2 Honorar: Das Honorar beträgt insgesamt..... Euro. Es handelt sich um folgende Maßnahmen: (hier werden die einzelnen Seminare aufgezählt)
Mit dem Honorar sind die Leistungen und Aufwendungen für die Vorbereitung/ Durchführung und Nachbereitung/ Auswertung abgegolten. Während der Kursdauer wird Unterkunft und Verpflegung gestellt. Das Honorar soll überwiesen werden auf: (hier kommen die Kontodaten)
Ein Anspruch auf Honorar besteht nur, wenn dei dem/r Honorarbeauftragten übertragene Tätigkeit ausgeübt wird. Bei nur teilweiser Ausübung der Tätigkeit erfolgt eine entsprechende Kürzung des honorars.

die weiteren Paragraphen handeln von Fahrtkostenerstattung, Meldepflicht, Verschwiegenheit.



De Fakto ist es so, dass das oben angeführte Honorar durch die Anzahl der Seminarwochen geteilt wird. Dieser Anteil wird nach erfolter Seminarwoche sofort auf mein Konto überwiesen.


Die nächste Seminarwoche ist am 18.2. - 22.2.08 und ehrlich gesagt, ich möchte da schon nimmer dabei sein! Gibt es dafür eine Möglichkeit (außer sich krank schreiben zu lassen, was ich definitiv machen würde, sollte ich die Kündigung nicht durchbekommen!)?


Ich hoffe, hier kennt sich jemand damit aus und kann mir weiterhelfen. Ich danke euch schon mal im voraus.
viele liebe Grüße, Violinista

1

Hallo Violinista,

ich verstehe nicht so ganz, wie die Situation ist. Du hast doch keinen Arbeitsvertrag - sprich kein angestelltes Arbeitsverhältnis, sondern bist freiberuflich auf Honorarbasis tätig. Deshalb wohl auch der Hinweis auf § 621 BGB, das ist ja die Kündigung von Dienstverträgen.

Warum willst Du Dich dann krank schreiben lassen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist in so einer Konstellation doch unsinnig.

Da Du ja SeminarWOCHEN arbeitest, ist die Vergütung wohl auch danach bemessen, es sei denn, dass die Seminare in einem besonderen Zusammenhang stehen, Du also z.B Fortbildungen anbietest, die über mehrere Wochen gehen. Das müsste man aber genauer wissen, wie sich das gestaltet.

Dann müsste man noch wissen, ob Nr. 5 auch auf Dich zutrifft:
"5. wenn die Vergütung nicht nach Zeitabschnitten bemessen ist, jederzeit; bei einem die Erwerbstätigkeit des Verpflichteten vollständig oder hauptsächlich in Anspruch nehmenden Dienstverhältnis ist jedoch eine Kündigungsfrist von zwei Wochen einzuhalten. "

Alles in allem würde ich aber auf jeden Falll JETZT mit Deinem Vertragspartner sprechen, der muss ja auch Ersatz finden. Am besten ist es solche Verträge einvernehmlich aufzulösen.

LG,
die Landmaus

2

Hallo,

sind denn konkrete Zeiten vereinbart in denen Deine Dienst zu verrichten sind?
Sind Kündigungsfristen vereinbart?

"sie riet mir auch aufzuhören"
Wer?
Der Auftraggeber?
Dann bietet sich auch ein Aufhebungsvertrag an.

Falls nichts zur Dauer geregelt ist kann man den Vertrag mit der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen.

mork

3

Hallo, danke für eure Antworten.

*sie riet mir aufzuhören* --> die Supervisorin, bei der wir gestern waren (ist unabhängig, hat mit meinem Arbeitgeber nix zu tun)

konkrete Zeiten sind in der Form vereinbart, dass ich mich mit dem Vertrag verpflichtet habe, die 4 Seminarwochen im Schuljahr 2007/ 2008 (alle 2 Monate findet eine Woche statt, die nächste wird Ende Februar sein) zu leiten.

ja, die Frage ist halt nur, welche gesetzliche Kündigungsfrist für meinen Honorarvertrag gilt....

Mein Honorarvertrag wurde im Aug 2008 geschlossen, das erste Seminar war im Nov., das nächste im Feb, dann eine Woche im April, eine Woche im Juni. Bezahlt werde ich immer nach der jeweils erfolgten Seminarwoche. Allerdings steht das so nicht im Vertrag drin (s. erstes Posting)
kommt für mich nun §621 BGB Punkt 2 in Frage? Das wäre halt super, dann müsste ich das Februarseminar nicht mehr leiten- dazu sehe ich mich nämlich nicht in der Lage.

Übrigens: um eine Nachfolge brauch ich mir keine Sorgen machen - die sitzt schon in den Startlöchern.... eine aus meinem Team würde das sehr gerne machen und dann müsste halt diese ersetzt werden - was sicherlich weniger schwierig ist.

viele liebe Grüße, Violinista

5

Hallo,

hier ist etwas unklar.

Einerseits steht im Vertrag, dass Du die vier Seminarwochen im Schuljahr 2007/2008 leitest.

Der Vertrag begann in August 2007.

Die letzte 4. war im Juni.

Demnach zählt der Februar 2008 also dann schon zum neuen Schuljahr 2008/2009?

Dann wäre eine Kündigung gar nicht notwendig, da der Vertrag ja erfüllt ist. Dann teilt man nur fairerweise mit, dass eine Verlängerung nicht erfolgen wird.

Oder verlängert sich Dein Vertrag automatisch wenn er nicht gekündigt wird?

mork

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Ich habe mit meinen Lehrkräften auch Honorarverträge. Bisher musste ich noch niemanden auf Schadensersatz verklagen, weil wir bisher immer im Team Ersatz gefunden haben und es dann auch kurzfristig möglich war aufzuhören. Allerdings gehört dazu, dass man ehrlich miteinander spricht und den Bettel nicht einfach hinknallt.

Gruß

Manavgat

8

Hallo!
ja, so war das nun auch bei mir. Wir haben einen Aufhebungsvertrag gemacht und ab 31.1. ist es nun vorbei....
wie die gesetzliche Lage ausgesehen hätte mit speziell dem Vertrag weiß ich nun allerdings nicht, ist aber jetzt irrelevant, da eben wie gesagt es nun über einen Aufhebungsvertrag gemacht wurde.

viele liebe Grüße, Violinista