Wenn´s brennt. Wer haftet bei Zündelei?

Hi!

Habe gerade einen Beitrag bei "Hallo Deutschland" angeguckt. Darum ging es das ein 5 Jähriger gezündelt hat. Das Haus ist nicht mehr bewohnbar. Der Schaden beläuft sich auf 250 000 €.

Zahlt es die Haftpflicht- oder die Hausratversicherung?

#danke schon mal für die Antworten

LG
Melli

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Hallo

Normalerweise die Haftplficht. Wenn die Pech haben aber nicht. Es kann denen verletzung der Aufsichtsplicht unterstellt werden(wo hat er das Feuer her). Dann müssten die Eltern es zahlen.

Bianca

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Mal von diesem Fall ganz abgesehen:
Versicherungen zahlen NUR nach Verletzung der Aufsichtspflicht.

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#danke

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Hallo

Habe das gefunden.

Eltern haften für einen von einem Vierjährigen ausgelösten Brand
Das Spiel eines Vierjährigen mit Zündhölzern führte zur Elternhaftung in Höhe von 6 600 Euro Schadenersatz. Nach dem Urteil des Landgerichts München II haften die Eltern wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht (Az.: 4 O 4585//03). Der von dem Kind ausgelöste Brand hatte nicht nur die Wohnung seiner Familie völlig zerstört, sondern auch in den Räumen einer Nachbarin erheblichen Schaden verursacht.Nach Angaben der Mutter gab es in ihrer Wohnung keine Streichhölzer. Eine häufige Besucherin widersprach dem. In einem solchen Fall spreche die Beweisvermutung gegen die Eltern, erklärte das Gericht. Der Gegenbeweis sei nicht gelungen.


Noch ein "Zündelfall": Wissen aufsichtspflichtige Eltern, dass ihr minderjähriges Kind zum Zündeln neigt, so sind an ihre Aufsichts- und Belehrungspflicht erhöhte Anforderungen zu stellen. Sie müssen dafür Sorge tragen und bei Anlass kontrollieren, dass ihr zum Zündeln neigendes Kind nicht für längere Zeit unkontrolliert in den Besitz eines Feuerzeuges gelangt. Kommt es infolge einer schuldhaften Verletzung der Aufsichtspflicht zu einem Schaden, bei dem ein Dritter geschädigt wird (im konkreten Fall eine Grundschule, auf deren Toilette der 8-jährige Schüler einen Schwelbrand verursachte), so hat der Aufsichtspflichtige (bzw. die hinter ihm stehende Haftpflicht-Versicherung) den Fremd-Schaden zu ersetzen (Vgl. Oberlandesgericht Nürnberg v. 28.11.2001 - Az. 3 U 2441/00).

Bianca



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naja also eigentlich kann cih dir sehr gut helfen aber der unterschied ist glaub cih das wir zur miete wohnen und bei dir klingt es nach einem eignem haus

also mein sohn hat auch mit feuer gespielt und die wohnung ist ausgebrannt...natürlich hatten wir nur eine haftpflicht und keine hausrat...die gebäudeschäden muss der vermieter übernehmen. also seine versicherung denn die sind extra abgesichert...wenn diese sich weigern sollte das zu tragen da es sich um fahrlässige brandstiftung handelt dann wird das über die haftpflicht ausgeglcihen denn sogesehn macht dein kind eigentum anderer kaput. aber die eigenen schäden dafür kommt dann keiner auf...das problem haben wir ja nun. wir sind verschuldet da wir während der zeit ohn wohnung in ein hotel mussten und als wir wieder wohnraum hatten mussten wir auch einige dinge wieder dringend haben. betten ect...notwendige dinge für ein leben halt...das geld fehlt uns nun...

hoffe ich konnte dir helfen

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Danke für die Antwort.

Das heißt das die Haftpflicht nur den Schaden übernimmt aber nicht die Kosten für neue Möbeln, Küche,...?

Mensch. Echt krass was ihr jetzt durchmacht. Hut ab das ihr den Kopf nicht in den Sand steckt. Wichtig ist das keine Person zu Schaden kam.

LG
Melli

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Hallo

Dafür gibt es ja eine Hausratversicherung. Wer die nicht hat und keine Haftpflicht hat, bekommt gar nichts. Diese beiden Versicherungen sollte jeder haben. Sonst steht man vor dem nichts, wenn soetwas passiert.


Bianca

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Da der 5-jährige nicht haftbar zu machen ist (unter 7) könnte es sein, dass die Haftpflicht der Eltern zahlt, falls die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Wenn nicht, dann zahlt die Hausversicherung den Gebäudeschaden, die Hausratversicherung der Bewohner den Inhaltssachschaden.

Alles klar?

Gruß

Manavgat