Elternzeit: Antragstfrist für drittes Jahr? 8 Wochen oder 12 Wochen?

Hallo,
kann mir jemand sagen, wie die Antragsfrist für das driite, flexible Jahr der Elternzeit ist? Und wo ich das evtl. nachlsen kann? (bRauche das evtl. schwarz auf weiß für meinen AG).
Ich habe vor fast zwei Jahren eine Elternzeit von zwei jahren für meine Maus (geb. am 8.1.06) beantragt. Damals stand auf dem Formular (ich habe auch noch die Kopie), daß das dritte Jahr spätetsens acht Wochen von Beginn beantragt werden muß.
Mein Arbeitgeber behauptet jetzt aber, daß diese Frist nicht acht sondern zwölf Wochen betragen würde.
Ich habe den Antrag aber genau dazwischen, nämlich zehn Wochen vorher eingereicht.
Sie haben mir zwar telefonisch gesagt, daß sie trotzdem zustimmen würden (das war vor mehreren Wochen). Ich habe aber noch immer nicht Schriftliches von denen bekommen. Und am 8. Janaur würde das dritte Jahr ja schon anfangen. Telefonisch erericht man da eben natürlich keinen, alle im Urlaub. :-(
LG
Anne

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Hallo Anne,

vielleicht findest du hier deine Antworten:

http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/elternzeit.htm

Liebe Grüße

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Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes kann Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers genommen werden, d. h. auch dann, wenn zunächst nur Elternzeit für den Zweijahreszeitraum beantragt wird. Die schriftliche Anmeldung der Elternzeit, die über den Zeitraum von zwei Jahren hinausgeht, muss erst

-->> sieben Wochen <<--

vor ihrem Beginn dem Arbeitgeber zugegangen sein. (Wenn sich das dritte Jahr Elternzeit unmittelbar an eine bereits beanspruchte Elternzeit anschließt, zählt das dritte Jahr nicht als neuer Zeitabschnitt.)

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#danke