gutschein/gutschrift???

guten morgen

hoffe ihr könnt mir mal auskunft geben!

ich hab im sommer in einem lampenfachgeschäft etwas gekauft,zwei mal haben wir es weil es nicht richtig funktionierte umgetauscht,da auch das 3.gerät nicht 100% funktionierte haben wir eine gutschrift keinen gutschein;-) erhalten,nun waren wir schon x mal da,doch wir finden nix,denn das meiste in dem geschäft in mind.30% teurer als in anderen geschäften! nun meine frage,kann ich auf auszahlung bestehen??? das ein gutschein nicht ausgezahlt werden darf weiß ich,steht auch in den agb´s,doch von gutschriften steht nix,ist den eine gutschrift nicht wie bargeld zu behandeln???

lg.co.

1

Also eine Gutschrift kann man sich auszahlen lassen, wenn keine Möglichkeit zur Verrechnung besteht.

Es ist euer Geld und steht euch zu.

LG
Sassi

2

danke

hast du einen tip wie ich es dem verkäufer klar mache,denn er will nicht auszahlen,er meint wir haben ja 3jahre zeit,in denen würde sich doch was finden#kratz

lg.co.

3

3 Jahre Zeit ist gut. Der Verkäufer hofft wohl darauf, dass euer Anspruch dann verjährt und sie das Geld behalten dürfen.

Ich würde einfach darauf bestehen, dass das Geld sofort ausgezahlt wird. Er darf es nicht behalten. Vielleicht hilft es, darauf zu pochen, wenn ein anderer Kunde daneben steht. #schein Auch wenn das nicht nett ist....

LG
Sassi

weiteren Kommentar laden