Mutterschaftsgeld von KK + Gehalt von AG - Zurückzahlen?

Hallo ihr Lieben,

mir ist folgendes passiert:

habe Mutterschaftsgeld bei meiner KK beantragt. Innerhalb von drei Tagen hatte ich das auch. Da ich einen Sozialversicherungspflichtigen 450€ Job habe, bleiben mir 350€ - soweit ok. Die KK zahlte mir den Mindestsatz von 550€ für 6Wochen. Allerdings zahlte mir mein AG zum Monatsende auch noch mein normales Gehalt. Ich dachte es wäre ein Versehen gewesen - also habe ich ihn angerufen und nachgefragt. Er sagte mir, dass es so richtig sei. Ich bezweifel das ganze ein bisl,- weil man doch im Mutterschutz auch nur Mutterschaftsgeld bekommt und nicht noch zusätzlich sein normales Gehalt (oder hat das was mit dem gering-Verdiener zutun???) Obwohl ich auf der einen Seite auch annehme, (da die KK ja mit meinem AG gesprochen hat) das die KK ihm schon gesagt hat, was er machen sollte oder? Dann wird es wohl beim nächsten Antrag (nach der Geburt) für die 8 Wochen weniger Mutterschaftsgeld geben oder???

Hoffe meine Erklärungen waren schlüssig.

- Muss ich meinem AG das Geld zurückzahlen?
- Gibt es beim nächsten Mal weniger Mutterschaftsgeld?
- In wie weit hat das was mit dem Gering-Verdiener zutun?
- Wie wird das dann beim Elterngeld angerechnet? (Evtl. gar nicht weil ich eh "nur" den Mindestsatz von 300€ bekomme?)

Ich bin echt super dankbar für Antworten, - da ich dann das Geld ja behalten würde bzw nicht ausgeben, damit ich es meinem AG zurückzahlen kann.

Mega Herzlichen Dank für Eure Antworten/Ratschläge und Tips

Alles Liebe

Sabrina +#babyboy Henry 39.ssw inside

1

Hallo Sabrina,

also, 1. bist du keine Geringverdienerin. Geringverdiener bekommen max. 325 Euro monatlich.
Du fuehrst einen sogenannten Midi-Job aus. Bist damit auch krankenversicherungspflichtig. Deswegen versteh ich bei dir gerade mal garnix... Ich hab gegoogelt und so wie ich das sehe, stehen dir damit taeglich 13 Euro Mutterschaftsgeld von der KK zu. Fuer den kompletten Zeitraum (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) muesstest du also auf 1287 Euro kommen.
Und das Gehalt von Deinem AG kann eigentlich nicht richtig sein, das seh ich genau wie du.

Gruss
Barbara

4

"also, 1. bist du keine Geringverdienerin. Geringverdiener bekommen max. 325 Euro monatlich.
Du fuehrst einen sogenannten Midi-Job aus. Bist damit auch krankenversicherungspflichtig."

Wo hast du das denn her? Es ist doch schon seit Jahren so, dass die Grenze bei 400 EUR liegt, deswegen heisst es auch 400 EUR Job.

Aber zwischen 400 und 800 EUR ist tatsächlich Midijob.

Gruss. Alla

5

Du verwechselst gerade Geringverdiener und geringfügig Beschäftigte. Letztere dürfen bis 400 Euro pro Monat verdienen.

Guckst du hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Geringverdiener

2

Hallo

Man bekommt Geld von der KK, also höchsten 13 Euro pro Tag. Den Rest bis zum Nettogehalt zahlt dein Ag.


Bianca

3

Du bekommst 546€ von der KK - das sind 13€ pro Tag in den ersten 6 Wochen des Mutterschutzes.
Den Rest zahlt dein AG. Um die Höhe herauszubekommen, musst du das ganze auf die Tage herunterrechnen. Es ist aber definitiv auch ein Betrag den der AG zu zahlen hat.
Nach der ENtbindung reichst du die Geburtsurkunde bei der KK ein und dementsprechend erhältst du dann das Geld für die restlichen Tage.
Was dein AG dir überwiesen hat, kann er dir wahrscheinlich nur selber sagen. Die KK hat auf alle Fälle keinen Fehler gemacht.