11.ssw-Krank geschrieben bis Geburt dringende Frage!

Hallo,

ich bin in der 11.SSW und darf nun bis zur Geburt nicht mehr arbeiten gehen. Habe mir das alles anders vorgestellt, SS und arbeiten wie bisher, mach mir nun vorwürfe gegenüber meinen Chef!:-(!Bin nicht der Typ fürs zu Hause sitzen, zum anderen weiß ich das es für mich und mein inside Beb besser ist! Arbeite auch mit Chemie und stehe viel. Aber andere haben es schwerer!
Mein FA bekam ein Schreiben meiner KK "Beschäftignungsverbot". Er sagte zu mir das wir das nicht mit Beschäftignungsverbot machen sondern mit Krank schreiben, das wäre besser. Ich meine ich verlasse mich jetzt auf meinen FA weil ich keine Ahnung habe was besser ist!
Nun meine Frage!!!
Was macht das nun für Auswirkungen zum Elterngeld?
Ist es nun besser auf krankschreibung oder besser auf Beschäftigungsverbot!?
Bin gerade völlig verwirrt und weiß garnicht mehr was richtig ist und was nicht!

Ich danke für Antworten von euch!


lg lusami

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Hallo!
Meine Freundin hat damals ab der 4. SSW ein Beschäftigungsverbot erhalten und der Chef mußte Ihr die ganze Schwangerschaft das volle Gehalt zahlen.
Bei einer normalen Krankschreibung bekommst Du nach sechs Wochen Krankengeld, meiner Meinung nach. Ist natürlich nur ein gewisser Prozentsatz des Gehalts.
Ich denke, Du fährst mit einem Beschäftigungsverbot besser.
LG

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ein bv ist definitiv besser, da bekommst du während der gesamten zeit dein volles gehalt weiter. dein ag holt sich das geld von deiner kk wieder.
ein bv kann dir auch dein ag ausstellen, wenn er dir keinen ss-freundlichen arbeitsplatz zur verfügung stellen kann.

lg lena

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Hi,

ein beschäftigungsverbot ist in jedem Fall besser. Und das aus den bereits genannten Gründen.
Bei der Krankschreibung bekommst du nach 6 Wochen nur noch Krankengeld und dass ist weniger als dein normales Gehalt, welches du während des Beschäftigungsverbots voll bekommst.

Für das Elterngeld wird, glaube ich, in solchen Fällen dein Entgelt fiktiv für die zeit zugrunde gelegt. Du hast also in dem Sinne keine Einbußen.

Schöne Grüße und denke an dein Baby. Das ist erst mal wichtiger als alles andere.

Cyndi mit Angelina (06.01.2007)

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versuch bloß, das beschäftigungsverbot durchzukriegen, -- wenn du jetzt 8 monate krankgeschrieben bist, bekommst du nach 6 wochen nur noch weniger lohn, -- was heisst, dein elterngeld wird von weniger gehalt berechnet, -- das ist ein ganz schlechtes geschäft für dich ....

beim beschäftigungsverbot bekommst du dein volles nettogehalt weiter... -- allerdings heisst das auch sehr viel bürokratie für deinen FA und den AG -- vielleicht will er dir das deswegen aufquatschen?

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Hi Du, bei schwangerschaftsbedingter Krankheit wird das Elterngeld nicht geschmälert.. da wird der Zeitraum zurückgerechnet...


www.elterngeld.net

nur bei NICHT-schwangerschaftsbedingter Erkrankung reduziert sich das Elterngeld bei vorherigem Krankengeldbezug..

Jedoch ist bis zu Beginn Mutterschutz weniger wegen Krankengeldzahlung in der Tasche..

LG

Mone

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Hallo,

mit einem BV stehst du finanziell besser dar. Dein Chef bekommt das weiter gezahlte Gehalt von der Krankenkasse erstattet.

Bei einer Krankschreibung bekommst du 6 Wochen Gehaltsfortzahlung und danach nur noch 67% (oder nur 60% #kratz) vom Nettogehalt.

Wenn du also nicht wegen Krankheit mit dem Arbeiten aussetzen sollst, besteh auf das BV.

LG
Sassi