Hallo!
Ich nehm seit neun Monaten die Elternzeit in Anspruch, möchte aber nächsten Sommer wieder arbeiten. Habe vorher Vollzeit im öff. Dienst (Sparkasse) gearbeitet, möchte und kann jetzt nur noch halbtags arbeiten. Mein Arbeitgeber meinte nun, "einem Institut in dieser Größe ist es nicht möglich, eine Stelle nur vormittags zu besetzen". Hallo? Dieses "Institut" hat über 600 Mitarbeiter und angeblich keine Halbtagsstelle?? Nachmittags kann ich nicht arbeiten, ich hätte dann Arbeitszeit bis 17.30 Uhr und die Kinderkrippe schließt bereits um 16 Uhr. Mein Mann arbeitet noch länger und eine Oma, die die kleine dann übernehmen könnte gibts leider nicht....
Jetzt meine Frage: ich hab mal gelesen, dass ein Arbeitgeber ab einer bestimmten Größe der Firma eine Halbtagsstelle anbieten muß. Stimmt das? Und wenn ja, ist irgendwo auch geregelt, dass auf Kinder Rücksicht genommen werden muß bei der Besetzung dieser Halbtagsstellen. In der Abteilung, wo ich vor der Geburt gearbeitet habe, sind vier Stellen mit Halbtagskräften besetzt, die alle nur vormittags arbeiten und alle schon erwachsene Kinder haben. Warum werden die dann nicht für nachmittags eingesetzt? Gibt´s da irgendeine Regelung zu?
Sorry, ist etwas länger geworden!
Anspruch auf Teilzeitstelle im öffentlichen Dienst?
Die Möglichkeit verkürzt zu arbeiten wurde gesetzlich geregelt (s. oben). ABER: man hat keinen Anspruch auf ausschließlich vormittag!!! Die Arbeitszeit kann der AG nach seinen Bedürfnissen!
Und die Sparkasse kann mitSicherheit nachweisen, daß sie am nachmittag mehr Personal braucht als vormittags! Einen Rechtsanspruch auf Beschäftigung nur am Vormittag hast Du leider nicht.
Hallo,
Du hast einen Anspruch auf Teilzeitarbeit sofern nicht dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen. Bei einem Unternehmen dieser Größe solltest Du einen Teilzeitanspruch durchsetzen können.
Problem: Der AG muß sich nicht nach deinen Arbeitszeitwünschen richten und kann Dich innerhalb der im Unternehmen üblichen bzw. in Deinem Arbeitsvertrag vorgesehenen Zeiten einplanen.
Da hilft vielleicht eine Tagesmutter die flexibler ist als ein Kiga.
Ein Gespräch mit Eurer Gleichstellungsbeauftragten bzw. dem Personalrat kann evtl. auch helfen.
Gruß, Multivitamin
"Jetzt meine Frage: ich hab mal gelesen, dass ein Arbeitgeber ab einer bestimmten Größe der Firma eine Halbtagsstelle anbieten muß. Stimmt das? "
Das stimmt nur bedingt. Der AG kann Deinen Antrag auf Teilzeit ablehnen, wenn die betrieblichen Belange das nicht zulassen. Damit hat er seine Ablehnung ja begründet und meiner Ansicht nach ist das rechtens.
Anspruch auf spezielle "Wunsch-Arbeitszeiten" hast Du schon gar nicht. Dann wären sämtliche Geschäfte und Dienstleitungsbetriebe wohl auch nur sehr spärlich besetzt ab 15 Uhr z. B....
Gruß,
MM
"In der Abteilung, wo ich vor der Geburt gearbeitet habe, sind vier Stellen mit Halbtagskräften besetzt, die alle nur vormittags arbeiten und alle schon erwachsene Kinder haben. Warum werden die dann nicht für nachmittags eingesetzt? Gibt´s da irgendeine Regelung zu? "
NEIN, glücklicherweise gibt es die nicht! Wäre ja noch schöner, das würde ja völlig gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen...Man hat doch ohne schulpflichtige Kinder schon mit seiner Urlaubsplanung genug Rücksicht zu nehmen...
Sollen Menschen ohne Kinder jetzt auch noch zu den unangenehmen Zeiten gezwungen werden?
kuckstu:
www.teilzeit-info.de
Gruß
Manavgat