Frist für Elternzeitantrag / Weihnachten/Sylvester?

Ihr Lieben,

mein ET ist der 31.12., und ich arbeite im Öff Dienst, dh, ich werde nach der Geburt wohl max 7 Tage Zeit haben, meinen Elternzeitantrag zum Arbeitgeber zu schicken. Vorbereiten werde ich den natürlich früher, aber wegen der ganzen Feiertage zu dem Termin (bzw dazu noch den Wochenenden drum herum) werde ich das doch bestimmt nie zusammen mit der Geburtsurkunde in diesem Zeitrahmen schaffen... ?? Hab bei meinem AG nochmal nachgefragt, und die sagen, sie brauchen auf jeden Fall die Geburtsurkunde schon bei dem Antrag mit dabei (die SB ist allerdings nur die Vertretung einer Vertreterin, kennt sich also nicht richtig dolle aus, nur, nochmal nachfragen kann ich jetzt eben nicht mehr..). Die GebUrkunde wird bei uns zwar schon vom KH aus beantragt, das kann aber wohl schonmal länger dauern, bis die beim Amt abgeholt werden kann (wie bei einer Freundin passiert).

Wie soll ich das denn dann hinkriegen? (je nach GebTermin)
Dennoch den Antrag vom KH aus per Einschreiben abschicken (sobald ne Post wieder auf hat)? Um sicher zu gehen, dass die Frist gewahrt bleibt, notfalls ohne Urkunde (mit Hinweis, dass ich die später nachreichen würde)?.. Oder wirklich abwarten und erst vollständig alles abschicken?

Müssen die Unterlagen innerh der Frist beim AG *ankommen* oder reicht ein Nachweis über das rechtzeitige *Absenden*? Bzw, was passiert, wenn die Frist überschritten wird? Wird der Beginn der EZ dann nach hinten verschoben, oder verliert man mehr EZ?
Da ich evtl später von 2 auf 3 Jahre verlängern möchte, will ich da keine Fristen versäumen. Kennt sich da jemand hier genauer mit aus?

merci vorab, sorry für das lange Posting & lg
prairie

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Hi Du,


verwechselst Du gerade Elterngeld und Elternzeit?? die Elternzeit muss sieben Wochen vor Antritt beim Arbeitgeber angemeldet werden!


Elterngeld muss innerhalb von sieben Tagen beantragt werden..

Oder blick ich grad was nicht

Gruss

Mone

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Kann sein, dass ich grad etwas schwangerschaftsverwirrt bin, aber: die Elternzeit beginnt doch nach Ende des Mutterschutz' (für den AG-Antrag, insgesamt für den mögl Zeitraum gerechnet natürlich schon mit der Geburt), was (idR, für den AG-Antrag) 8 Wo nach der Geburt bedeutet, und der Antrag muss bis spätestens 7 Wochen vor Beginn der EZ beim AG sein? Also: Geburt plus 8 Wo Mutterschutz minus (rückgerechnet) 7 Wochen gleich ca 1 Wo nach der Geburt Frist zur Antragseinreichung, oder??

Das Elterngeld wird max 3 Monate rückwirkend gezahlt, da hat man also notfalls diese 3 Monate Zeit, dachte ich bisher jedenfalls..

herrje ;)

gruss,
prairie

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Du kannst den Elternzeitantrag schon vor der Geburt zum AG schicken mit dem Vermerk, daß die Geburtsurkunde sofort nach Ausstellung nachgereicht wird. Für die Frist zählt der Poststempel, versteh allerdings nicht, warum dein AG so drauf pocht?#kratz

Den meisten reicht doch erstmal die Info über die Dauer der Elternzeit, um sich drauf einstellen zu können. Die Geburtsurkunde wird dann für die genaue Zeitberechnung benötigt. Wenn du also 1 Jahr nehmen willst, hat dein AG doch genug Zeit, da wird ja wohl 1 Woche mehr oder weniger keine Rolle spielen...

Lg Conni