ringelröteln und beschäftigungsverbot - ab welchem alter der schüler?

ich bin lehrerin an einer berufsschule in nrw und unterrichte schüler im alter von 19 bis 26. weiß jemand, ob ich bei fehlender immunität gegen ringelröteln auch ein generelles beschäftigungsverbot ausgesprochen bekomme oder gilt das nur für die arbeit mit jüngeren kindern? danke!

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Da würde ich direkt mal deinen FA fragen! Der muss das BV dann ja auch aussprechen / ausstellen.

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Hallo,
ich glaube nicht, dass das BV für dich gilt, da - wie du schon vermutest - deine Schüler zu alt sind. Ich bin Grundschullehrerin und habe mit Kindern von 5,6 bis etwa 11 Jahren zu tun - darüber hinaus auch mit behinderten Kindern (da ist der Gesetzgeber warum auch immer noch strenger). Seit ich das Ergebnis der Blutuntersuchung habe, darf ich nicht mehr in die Schule. U.U. werde ich aber an einer weiterführenden Schule eingesetzt, weil ältere Kinder wohl als "Überträger" ausgeschlossen werden.

Ella

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hast du da infos schriftlich?

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Hallo Ella!
Bin auch Lehrerin (Förderschule, 1. Klasse, Kinder 6-9 Jahre alt) und gestern habe ich meine Werte der Blutuntersuchung bekommen (von der FÄ). Bin nicht gegen Ringelröteln und Hepatitis A und B immun. Bei Mumps war der Befund wohl uneindeutig. Meine FÄ hat erstmal ein unbefristetes Beschäftigungsverbot verhängt, darf also erstmal auch nicht in die Schule. Muss diese Entscheidung in unserem Falle dann nicht noch von einem medizinischen Dienst oder so ausgesprochen werden?? Mein Schulleiter ist derzeit auf Fortbildung, hat also noch gar nichts weitergereicht an die entsprechenden Behörden.
Das heißt doch für mich, dass ich erstmal daheim bleiben muss, bis eine entgültige Entscheidung getroffen wurde, oder?
Hast du in deinem Fall schon etwas Neues erfahren?ß

Stephie

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Hallo!

Ich denke nicht, das es da ein generelles BV gibt. Ich habe bis zur Gebrut beim Kinderarzt gearbeitet und auch keinen Schutz gegen Ringelröteln. Ich habe kein BV bekommen.

Frag deinen FA.
Viele Grüße
Kerstin

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§3 im Mutterschutzgesetz sagt ausdrücklich, daß der Arzt jederzeit ein Beschäftigungsverbot aussprechen darf! Und das ohne Angabe weiterer Grüde, denn es obliegt dem Arzt diese Entscheidung zu treffen!!! Und den Arbeitgeber geht das eh nix an-warum- wie bei einer Krankmeldung auch!
Der Arzt muß das nur mit ner lapidaren Bescheinigung für den Arbeitgeber save machen!

Ich habe vor 3 Jahren ein Kind wegen der Ringelröteln verloren...das war schrecklich!

Paß auf Dich auf und rede dringend mit Deinem Arzt!
Als Lehrerin gehörst Du zu einer besonderen Risikogruppe( ich bin im Kindergarten gewesen), und da steht die werdende Mutter unter besonderem Schutz. Es liegt aber nicht am Alter der Kinder sondern die Berufsgruppe und die eventuelle Gefährdung zählen da! Ich kenne Leute, die den §3 wegen Mobbing bekommen haben...also: Mit die Onkel Diktor reden....

Schau Dir mal den §3 an und geh dann zu Deinem Doc...
Alles Liebe und alles Gute für Dich und das "Zauberwesen"in Dir,
Ducky(24.SSW/4. Kind)