wie verstehe ich Formulierung zur Kündigungsfrist?

Hallo,

mein Mann und ich sind uneins, was die Formulierung in meinem Arbeitsvertrag zur Kündigungsfrist beträgt.

Dort steht:

"Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Monatsende."

Ich verstehe das so:
Wenn ich zum 01.03.08 einen neuen Job anfangen will, dann muss ich 6 Wochen vor dem 29.02.08 kündigen. Also spätestens am 18.01.08 muss die Kündigung beim Arbeitgeber vorliegen.

Mein Mann versteht es jedoch so, dass 6 Wochen ab Monatsende gemeint ist. Sprich, ich gebe die Kündigung am 15.12 ab. Mein Mann meint, dass ich dann ab dem Monatsende 12 (31.12.07) noch 6 Wochen Frist habe.
(Ich verstehe es selbst nicht ganz ;-))

Also, was genau bedeutet "6 Wochen zum Monatsende"?

Gruß
Beate

1

Hallo,

Du liegst richtig (wobei ich nicht nachgerechnet habe, ob der 18.01. die Frist einhält).

Die Kündigung muss mindestens sechs Wochen vor dem beabsichtigten Ende des Arbeitsverhältnisses beim Arbeitgeber sein. Beendigen kann man das Arbeitsverhältnis nur zum Ende eines Monats.

mork

3

Ok... danke dir.

Dann werd ich mich mal fleißig bewerben ;-)


Gruß
Beate

2

Hallo,

das hört Dein Mann sicher nicht gern, aber Du hast vollkommen recht. Entscheidend ist der Termin, für den die Kündigung ausgesprochen wird. Also z.B. "Ich kündige hiermit zum 01.03.08." Dann müssen 6 Wochen zu diesem Termin zurückgerechnet werden und die Kündigung muss eben diese 6 Wochen vorher mindestens bei Deinem Chef auf dem Tisch liegen.
Viel Spaß beim weiteren Diskutieren ;-)

Gruß danaz

4

Danke schön.
Er wirds verkraften können, dafür hat er ja in anderen Dingen meistens Recht ;-)

Gruß
Beate

5

6 Wochen hin oder her, laut BGB sinds 2 Wochen und das BGB kann kein Arbeitgeber umgehen....

Lg Conni

7

Hi,

also das wär mir ja jetzt komplett neu.
Ich kenne im BGB nur den § 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen.

Wo steht denn das mit den 2 Wochen?

Gruß
Beate

8

Hallo,

aufgrund der herrschenden Vertragsfreiheit gibt es aber auch Verträge, dessen Regelungen dem Gesetz vorgehen.

Nur wenn die vertraglichen Regelungen unzulässig sind muss man auf das Gesetz zurückgreifen.

mork

6

Hallo also dein Mann hat Recht.
Ich habe auch eine Kü.Frist von 4Wochen zum Monatsende. D.h. Ich kann am 31.1.08 kündigen und bin dann ab 1.3.08 FREI wie ein Vögelchen.
Ne aber im Ernst. Es ist da schon echt Monats ENDE gemeint. Da muss man sich schon dran halten. Ausser der Chef ist kulant und ihm ists egal.
Du müsstest also bis 31.12.07 kündigen. Hättest dann also vom 15.2. bis 29.2. keine Arbeit. Blöd.
Hab mich da erst mit meiner Gewerkschaft kurzgeschlossen und die haben mir es dann eben genau so beantwortet. Und da vertrau ich natürlich auch drauf.
LG Schnugge05

9

Hallo,

etwas mehr Zurückhaltung mit falschen Rechtsauskünften wäre schon angebracht.

Du musst da etwas gewaltig mißverstanden haben.

Wenn Sie am 31.12.2007 kündigen würde endet das Arbeitsverhältnis Ende Februar 2008.

mork