In der Elternzeit wieder Schwanger welche Leistungen stehen uns zu?

Hallöchen,,,

Ich habe einige Fragen die mir irgendwie keiner so richtig beantworten kann.
Also ich bin zur zeit noch 1 Jahr in der Elternzeit und wieder schwanger habe vorher als Vollzeitangestellte gearbeitet.Meine erste Frage: verlängert sich jetzt die Eltern zeit wieder? Zweite Frage: Wie siet es Finanziell aus was für Leistungen bekomme ich habe ich auch Anspruch auf diese 67% Elterngeld oder wie?

Fragen über Fragen!!!!

Freue mich #freuüber jede hilfreiche Antwort!!!!


LG.Janine

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Hallo...

da Dein Sohn vor dem 1.1.2007 geboren wurde und Ihr somit kein Elterngeld, sondern Erziehungsgeld bekommt, hast Du keinen Anspruch auf Elterngeld in Höhe von 67% Deines Lohns vor der Erziehungszeit von Kind 1.
Du bekommst den Sockelbetrag von 300€ zuzüglich den Geschwisterbonus von 75€ für jeden Monat, den Dein 1.Kind noch nicht 3 Jahre alt ist.

Nachzulesen auf www.elterngeld.net


LG Yvonne

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Du bekommst 300 Euro Elterngeld für 1 Jahr + 75 Euro Geschwisterbonus bis zum 3. LJ des älteren Kindes.

Oder die Hälfte auf 2 Jahre.

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Hallo ,

sofern das Arbeitsverhältniss noch besteht (so wie du schreibst tut es das ja ) und du selber Mitglied in deiner Krankenkasse bist erhälst du noch das Mutterschaftsgeld in Höhe von 13 Euro/Tag von deiner KK.
Den Anteil vom AG gibt es nicht mehr .

Und wie gesagt , du darfst nicht über deinen Mann versichert sein.

LG Jolin 35.SSW

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Hallöchen


Vielen Dank für die Antwort.
Hab nur noch eine Frage wie lange bekommt man diese 13 Euro?;-)

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die bekommst Du während der Mutterschutzzeit, wenn ich richtig informiert bin