Autoversicherung - Höherstufung nach Unfall auch bei Teilschuld?

Hallo an alle!

Ich hatte im Juli einen ausgesprochen unerfreulichen Autounfall - die Polizei sagte gleich am Unfallort, daß ich einen Anwalt nehmen soll, es würde schwierig werden, da der Unfallgegner Diplomat war. Der Anwalt (wir haben Verkehrsrechtsschutz) hat zumindest erreicht, daß wir nur eine geringe Teilschuld bekommen haben; Bußgeldverfahren und Punkte bekommen wir nicht.

Die Versicherung hat beschlossen, daß sie es damit auf sich beruhen lassen will, weiter vorzugehen hätte keinen Sinn, da aus dem Anscheinsbeweis und allen physikalischen Beweisen (Schadensgutachten) das Optimum für uns rausgeholt sei, der Unfallgegner keine Aussage macht und die Polizei GAR NICHTS zum Unfallhergang bzw. der Lage der Unfallfahrzeuge aufgeschrieben hat, nur 3 relevante StVO-Paragraphen angeführt sind.

Wir würden es ja dabei bewenden lassen, haben aber erfahren, daß wir trotz der geringen Teilschuld höher gestuft werden. Habe darum gebeten, uns die Versicherungsbedingungen neu zuzuschicken, da die alten offensichtlich nicht vollständig sind.

Unseren Anwalt mag ich nicht noch einmal fragen, da er bei den gelaufenen Gesprächen jeden zweiten Satz mit "Frau XY, Sie verstehen das nicht!" angefangen hat. Mein Gott, ging mir das auf die Nerven - bin alles andere als begriffstutzig. So ein Chauvi!

Daher meine Frage: stimmt es, daß man auch bei einer Teilschuld in der Versicherung einfach so hochgestuft werden kann? Oder wäre es empfehlenswert, weiter vorzugehen, und gegen die Versicherung zu klagen (wovon unser Anwalt abrät)?

Wie seht ihr das?

#danke#danke#danke
Joulins

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Sobald die Versicherung zahlen muss, werdet Ihr hochgestuft.
Wenn es wirklich nur ein geringer Teil ist (worüber reden wir hier denn ? Wie hoch ist der Schaden und wie hoch ist Eure Quote ?), könnte es billiger sein, den aus eigener Tasche zu bezahlen. Dann findet auch keine Höherstufung statt.

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Hallo Bezzi,

die Versicherung hat gezahlt, eben weil sie mit der gegnerischen Versicherung nicht weiterkam. Der Schaden war an beiden Fahrzeugen erheblich - man hat zwar kaum etwas gesehen, aber beim Unfallgegner handelte es sich um ein Spezialfahrzeug, was den Schaden teurer machte (kugelsicher, Spezialsensoren etc.), bei uns ist der ganze Schaden nach innen gegangen (Lenkung, Spurstange, Getriebe).

Unsere Quote war 15%. Das finde ich schon ungerecht, denn ich fühle mich nach wie vor unschuldig und durch das Verhalten des Unfallsgegners in diese Situation hineingenötigt.

Aus eigener Tasche könnten wir den Schaden nicht bezahlen.

Ich dachte halt, wenn unsere Versicherung aus diversen taktischen Überlegungen heraus nicht der Meinung ist, sich mit der Botschaftsversicherung des Unfallgegners anzulegen, und den Schaden selbst bezahlt, statt weiter für uns (und sich!) zu streiten, dann sollen sie auch dazu stehen und uns wenigstens aus der Höherstufung rauslassen.

Aber wenn es wirklich so ist, daß prizipiell höhergestuft wird sobald die Versicherung zahlt, dann ist es wohl so. Ärgere mich trotzdem. #wolke

Jedenfalls danke für deine Antwort!
Gruß von Joulins

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Ja, natürlich wird man in jedem Schadensfall höhergestuft.
Ihr hättet ja selbst klagen können und versuchen, so aus der Sache rauszukommen aber warum soll die Versicherung Euch die Höherstufung erlassen. Sie werden schon Gründe haben, jetzt nicht weiter gegen den Unfallgegner vorzugehen.

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Hallo Joulins!

Das kommt drauf an was Deine Versicherung bezahlt hat.
Hat die Versicherung den Schaden am Auto Deines Unfallgegners (teilweise) bezahlt?
Wenn ja, dann werdet ihr in der Haftpflicht steigen.

Habt ihr Vollkasko? Wenn ihr Vollkasko habt und Eure Versicherung nur den Schaden an Eurem Auto bezahlt hat, dann steigt ihr auch nur in der Vollkasko.
(Haftpflicht und Vollkasko können unterschiedliche Schadenfreiheitsklassen haben!)

Generell gilt: Wenn die Versicherung etwas gezahlt hat, dann steigen die Beiträge im Folgejahr - auch bei Teilschuld.

Es gibt aber immer die Möglichkeit den Schaden selbst zu bezahlen, wenn er nicht so hoch ist.
Wenn Du z.B. nur eine Teilschuld hast und die Versicherung 200 Euro an den Unfallgegner zahlt, dann lohnt es sich auf jeden Fall den Schaden selbst zu bezahlen.
Du kannst bei der Versicherung nachfragen, bis zu welcher Höhe es sich lohnt den Schaden selbst zu tragen.
Du brauchst für diese Informationen gar nicht mehr beim Anwalt anzurufen, wenn Du das nicht möchtest.

Es gibt übrigens auch noch die Möglichkeit den Schaden selbst zu tragen, wenn die Versicherung bereits gezahlt hat. Das nennt sich "Schadenrückkauf" und ist von dem Moment an, in dem die Versicherung gezahlt hat, ein halbes Jahr lang möglich!

Kurz gesagt: Hat die Versicherung Geld für den Schaden des Unfallgegners gezahlt, steigt ihr in der Haftpflicht und hat die Versicherung Geld für den Schaden an Eurem Fahrzeug gezahlt, steigt ihr in der Vollkasko!

Ich hoffe, ich konnte Dir helfen!

LG
Chrissy


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Hallo Chrissy,

danke für deine Antwort! Habe Bezzi schon geantwortet, daß der Schaden zu hoch war, um ihn selbst zu tragen - und du sagst das gleiche aus wie er: daß höhergestuft wird, sobald die Versicherung gezahlt hat.

Kasko haben wir auch in Anspruch genommen , da unser Auto ein wirtschaftlicher Vollschaden war (Reparaturkosten überstiegen den Zeitwert des Wagens), aber meine Frage bezog sich hier auf die Haftpflichtversicherung.

Mich ärgert einfach, wie das gelaufen ist, und der Anwalt hat sich auch nicht gerade als Leuchte #aha entpuppt.

Es ist nicht so, daß wir die Höherstufung nicht wegstecken könnten, mir mir geht es einfach ums Prinzip!!

Aber danke jedenfalls für deine Erläuterungen.

Joulins