Elterngeldantrag und Arbeitgeberzuschuß Mutterschaftsgeld

Hallo,
ich hab folgende Frage: Beim Elterngedantrag muß man ja auch eine Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuß zum Mutterschaftsgeld beilegen. Die bekomme ich ja erst nach 8 Wochen von meinem Arbeitgeber, aber bis dahin kann ich ja gar nicht den Antrag wegschicken. Da mein Mann die ersten zwei Monate mit mir daheim bleiben will, sind wir ja auf das Geld (auch von ihm) angewiesen. Das ist so doch total blöd, oder geht das auch anders ???

Nico 33+2 :-)

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Hallo...

ich kann nur für die Elterngeldstelle hier in Kassel sprechen. In einem Telefonat wurde mir gesagt, dass es ausreicht die Gehaltsabrechnung des AG aus der Mutterschutzfrist vor der Geburt einzureichen. Daraus ist alles weitere ersichtlich.


LG Yvonne

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Euch ist aber schon bewußt, dass ihr in den ersten beiden Monaten (also in der Mutterschutzfrist nach der Geburt) nur Mutterschaftsgeld bekommt. Für deinen Mann bekommt ihr kein Elterngeld für diese Zeit.

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Falsch,

LG Multivitamin

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Natürlich kann er für diese Zeit Elternzeit nehmen und bekommt auch Elterngeld. Allerdings zählen die beiden Monate nach der Geburt automatisch immer zur Elterngeldzeit der Mutter, so dass sich der Bezugszeitraum verkürzt aber er hat für diese zwei Monate selbstverständlich Anspruch auf sein Elterngeld.

Ruft einfach bei eurer zuständigen Elterngeldstellen an - die sagen euch genau, was sie für Unterlagen brauche und dann geht das ganz schnell.