Elternzeit - 1 Jahr verloren

Hallo,

heute hab ich mit einer Mutter aus dem Kiga mich unterhalten die 3 Kinder hat.
Immer mit Abstand von 2 Jahren.
Sie kann aber, wie sie sagt, 9 Jahre Elternzeit nehmen.

Jetzt frag ich mich, ist das normal oder eine sonder Leistung?

Sie erzählte irgentwas davon dass sie beim Staat gearbeitet hat....

Meine Jungs sind auch 2 Jahre auseinander.
Doch meine Elternzeit endet offiziel nach 5 Jahren.

Was sagt ihr dazu?

GRuß

maunzer

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Hallo,

ich glaube, Beamte können länger Elternzeit nehmen. Mir schwirrt da noch was von meiner Tante im Kopf rum die bei Telekom gearbeitet hat (verbeamtet).

Aber, auch manch andere Firmen gewähren den Frauen noch ein zusätzliches Jahr Pause. So z.b. bei meiner Freundin, die bei einer großen Bank arbeitet, und noch 1 Jahr länger daheim blieb.

Wie es bei Dir ist, stimmt natürlich schon. Du hast durch die "schnelle" Kinderfolge im Prinzip 1 Jahr verloren. Allerdings kann man ja auch das 3. Jahr aufheben, vorausgesetzt der AG macht da mit.

Susanne

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Was meinst du damit man kann das dritte Jahr aufheben?

4

hallo,

beamte haben die gleichen ansprüche wie nichtbeamte! keine sonderbehandlung!! was man machen kann, ist unbezahlten urlaub nehmen mit zustimmung des ag! das kann jeder andere aber auch!


gruß

dani

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Hallo,
also als Beamtin hat man den gleichen Anspruch wie alle anderen auch.
Meine Kinder haben auch einen Abstand von 2 Jahren und ich könnte trotzdem 6 Jahre Elternzeit haben. Ich gehe aus der Elternzeit direkt in den Mutterschutz und habe dann 2 Jahre verbraucht und ein Jahr übertragen lassen.
Ich könnte somit jetzt 3 Jahre für das zweite Kind nehmen und dann im Anchluss daran noch das übertragene Jahr meines ersten. Ich hätte also auch 6 Jahre Elternzeit. Und so geht das bei der Kindergartenmutter sicher auch. Sie kann von jedem Kind ein Jahr übertragen lassen haben und dann insgesamt 9 Jahre Elternzeit haben. Aber wie sie das tatsächlich gemacht hat weiß ich sicher nicht.
Gruß

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Hi,
grundsätzlich steht dir für jedes Kind drei Jahre zu. Egal, ob beim Staat angestellt oder nicht ;-).

Wenn jetzt Kind B geboren wird, wenn Kind A erst zwei Jahre alt ist, gibt es z.B. zwei Möglichkeiten (vorausgesetzt, die Mutter WILL in Elternzeit natürlich):

- Die Mutter hatte für Kind A drei Jahre Elternzeit angemeldet. Dann verfällt das dritte Jahr Elternzeit für Kind A, und die Elternzeit für Kind B beginnt bei Geburt.

- Die Mutter hatte für Kind A nur zwei Jahre Elternzeit angemeldet. Das dritte Jahr kann (berufsunabhängig!) mit Zustimmung des Arbeitgebers (!) übertragen werden. Sie kann also für Kind A 2 Jahre nehmen, dann für Kind B 2 Jahre, dann für Kind A das 3. Jahr, dann für Kind B das dritte Jahr. Dito würde natürlich auch klappen bei drei Kindern im Abstand von 2 Jahren.

Aber das klappt nur, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Man muss auch nicht das komplette dritte Jahr übertragen - erlaubt ist jeder beliebige Anteil von bis zu 12 Monaten. Und das, bis das Kind ein bestimmtes Alter erreicht hat, ich glaube 6 (bin mir gerade nicht sicher).

Heißt, wenn ich heute schwanger wäre (wir üben ;-)), und unser zweites Kind geboren werden würde, wenn Mäxchen 26 Monate alt ist, dann könnte ich die restlichen 10 Monate übertragen. Wenn der Arbeitgeber zustimmt...wozu er leider nicht verpflichtet ist. Andernfalls würde halt der Rest der Elternzeit von Max verfallen.

Näheres findest du im entsprechenden Gesetz, google mal nach "Elternzeit", Stichwort "Übertragung". Eine schöne Regelung, die noch schöner wäre, wenn der AG zustimmen müsste...

Viele Grüße
Miau2

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Hi,
Danke für deine Antwort!

Jetzt hab ich es glaub ich verstanden.

Das heisst also ich könnte bei meinem AG nachfragen ob ich das dritte Jahr von meinem ersten Kind nach den drei Jahren von meienm 2. Kind dran hängen kann.

Naja, bringen tut es mir nichts ausser das mein Arbeitsplatz gesichert wäre.

Bin mir allerdings eh net sicher wie das bei der Firma weiter gehen soll...
Schaut alles net so rosig aus :-(

Vielen Dank nochmal und alles Liebe

maunzer

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Hi,
WENN Du in der Zeit nicht arbeiten willst, bringt dir die Verlängerung der Elternzeit schon was:

- du bleibst beitragsfrei gesetzlich krankenversichert (natürlich nur, wenn du auch vorher in der GKV warst), der Vorteil wird halt aufgehoben, wenn du über Deinen Mann familienversichert bist

- du sammelst auch für das Jahr noch Rentenansprüche.

Und warum soll man Geschenke nicht annehmen ;-)?

Hängt halt davon ab, ob Du zu hause bleiben willst.

Bei mir in der Firma sieht es sch..... aus. Mir wurde schon die Kündigung nach Ende der Elternzeit angekündigt, daher haben wir uns gesagt, dass es ein guter Zeitpunkt für Nr. 2 wäre. Aber gerade mit dem Hintergrund würde ich den AG auf die Übertragung ansprechen.

ER kann ein weiteres Jahr einen Mitarbeiter, den er vielleicht ungerne kündigt in der Elternzeit "parken". Wenn die Firma dicht macht, schützt auch die Elternzeit nicht vor Kündigung. Und ansonsten koste ich ihn nichts in der Zeit...aber wer weiß, vielleicht sieht es ja irgendwann wieder besser auf, und er freut sich, sein Personal mit jemandem, der zumindest schon mal Erfahrung im Betrieb gesammelt hat wiederaufzustocken. Mal gucken, ob ihn das dann überzeugt. Wenn es bei uns überhaupt klappt.

Wie gesagt, bringt alles nur was, wenn Du die Elternzeit auch nehmen willst...aber Vorteile hat es schon.

Viele Grüße
Miau2