Wann muss ich dem Arbeitgeber sagen, dass ich schwanger bin?

Hilfe, ich habe eigentlich einen befristeten Vertrag bis 31.12.08. Nun probieren wir trotzallem schwanger zu werden, da ich die Hoffnung bereits aufgegeben habe, einen Festvetrag zu bekommen. Nun kommt mein Chef heute zu mir und sagt. Du bekommst einen Festvertrag. Wann dieser unterschrieben wird weiß ich aber nicht. Nun habe ich Angst, dass ich diesen Monat schwanger bin. Und wenn er das erfährt, dass ich dann doch keinen Festvertrag bekomme. Kann mir einer von Euch sagen, in welchem Monat man seinem AG von der Schwangerschaft berichten muss???Würde mich über viele Antworten freuen.

Sorry für das viele #bla#bla

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Du MUSST es gar nicht sagen.Aber es dient deinem Schutz, wenn du es sagst.

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Es gibt kein Muss, keine bestimmte Schwangerschaftswoche!

Wohl aber bevor du in Mutterschutz gehen willst bzw. dann Elternzeit. Sprich spätestens eine Woche vor Mutterschutzbeginn (der beginnt i. d. R. 6 Wochen vor Entbindungstermin).

Bedenke aber: du hast evtl Schwangerschaftsbeschwerden (Übelkeit, Kreislaufschwankungen / Ohnmacht, ...) auf Arbeit - so kann es auch früher als geplant herauskommen
und natürlich irgendwann einen wachsenden Bauch, den man nicht länger verstecken kann.

Das Wichtigste ist jedoch: wenn du Arbeiten hast, wo du dich oder dein Kind gefährdest (Akkordarbeit, Nachtarbeit, schweres Heben, giftige Dämpfe ...) bzw. die im Mutterschutzgesetz geregelt sind, würde ich es so früh wie nur möglich sagen. Denn dann muß der AG dementsprechend reagieren mit anderer Arbeit, Hilfe oder ggf. Bechäftigungsverbot.

Gruß,
Bianca

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Hallo Dani,

ich kann mich meinen Vorrednerinnen nicht anschließen.

Laut Mutterschutzgesetz ist man sehr wohl verpflichtet, seinen Arbeitgeber zu unterrichten, allerdings ist das Gesetz Auslegungssache.

"... wenn gesicherte Kenntnis über den Zustand besteht ..."

Ich habe es für mich so ausgelegt, dass ich gesicherte Kenntnis erst dann besitze, wenn mindestens die ersten, unsicheren 12 Wochen der Schwangerschaft überstanden sind. :-)

LG
Nusch

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"... wenn gesicherte Kenntnis über den Zustand besteht ..."

woher hast Du denn diesen Satz?

Im MuSchGe steht ganz klar man SOLLTE dem AG die SS mitteilen, nicht man MUSS!


§ 5 Mitteilungspflicht, ärztliches Zeugnis
(1) 1Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. 2Auf Verlangen des Arbeitgebers sollen sie das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme vorlegen. 3Der Arbeitgeber hat die Aufsichtsbehörde unverzüglich von der Mitteilung der werdenden Mutter zu benachrichtigen. 4Er darf die Mitteilung der werdenden Mutter Dritten nicht unbefugt bekannt geben.

(2) 1Für die Berechnung der in § 3 Abs. 2 bezeichneten Zeiträume vor der Entbindung ist das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme maßgebend; das Zeugnis soll den mutmaßlichen Tag der Entbindung angeben. 2Irrt sich der Arzt oder die Hebamme über den Zeitpunkt der Entbindung, so verkürzt oder verlängert sich diese Frist entsprechend.

(3) Die Kosten für die Zeugnisse nach den Absätzen 1 und 2 trägt der Arbeitgeber.

Und ich finde nicht, dass das Auslegungssache ist.

Lg Krüml

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wenn man verpflichtet wäre, würde dort MÜSSEN und nicht SOLLEN stehen!

hat nichts mit auslegungssache zu tun, geht einzige und allein darum, dass man es mitteilen sollte, damit der AG auch die mutterschutzbedingungen einhalten kann!


gruß

dani

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Hallo,

guck mal, dass ist der entsprechende Gesetzestext:



§ 5 Mitteilungspflicht, ärztliches Zeugnis
(1) 1Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. 2Auf Verlangen des Arbeitgebers sollen sie das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme vorlegen. 3Der Arbeitgeber hat die Aufsichtsbehörde unverzüglich von der Mitteilung der werdenden Mutter zu benachrichtigen. 4Er darf die Mitteilung der werdenden Mutter Dritten nicht unbefugt bekannt geben.

(2) 1Für die Berechnung der in § 3 Abs. 2 bezeichneten Zeiträume vor der Entbindung ist das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme maßgebend; das Zeugnis soll den mutmaßlichen Tag der Entbindung angeben. 2Irrt sich der Arzt oder die Hebamme über den Zeitpunkt der Entbindung, so verkürzt oder verlängert sich diese Frist entsprechend.

(3) Die Kosten für die Zeugnisse nach den Absätzen 1 und 2 trägt der Arbeitgeber.

D.h. Du kannst solange Du möchtest damit warten Deinem AG zu sagen dass Du schwanger bist.

Falls Du wirklich schwanger sein solltest, würde ich an Deiner Stelle warten bis Du den Vertrag unterschrieben hast und dann erst dem AG Deine SS mitteilen. Frühestens allerdings nach der 12.ssw.

Das mag vielleicht moralisch verwerflich sein, aber es wird Dir bestimmt auch niemand danken falls Du es ihm vorher sagst, dann stehst Du warscheinlich ohne Job da.

Ich kann mir aber auch vorstellen, dass Du Deinen unbefristeten Vertrag erst bekommst, kurz bevor Dein Befristeter endet.

In dem Fall wirst Du wahrscheinlich Pech haben.

LG Krüml

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Achja.

Ich sollte vllt. noch dazu schreiben, dass Du natürlich solange der AG nicht über die SS bescheid weißt, auch den speziellen Schutz für Schwangere nicht in Anspruch nehmen kannst.

Z.B. keine Überstunden, Nachtarbeit, besondere Ruhepausen bei bestimmten Berufen, keine körperlich schwere Arbeit, etc.

Aber das ist wohl eh logisch.

Lg Krüml

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Uups Dani, da hatte ich wohl eine etwas lückenhafte Erinnerung. Guck mal Yvonnes und Krümelchens Antwort auf meine falsche.

Habe gerade auch nochmal das MuSchG angeguckt - man MUSS tatsächlich nicht, man SOLL.

SOOOOOOOOOORRRRRRRRRYYYYYYYYYYYYY

für die falsche Auskunft!

LG
Nusch