Kann mann eine Bürgschaft zurücknehmen???



Hallo,

Frage steht ja eigentlich schon oben. Meine Schwiegermutter hat für meinen Schwager eine Bürgschaft übernommen. Nun gab es zwischen den zweien mächtig Ärger und sie will irgendwie aus der Bürgschaft raus. Gibt es da eine Möglichkeit??

Danke

Anja

1

Hallo

ich denke nicht das die Bank Deine SM aus der Bürgschaft raus läßt snst hätten Sie sie ja erst gar nicht als Bürgen verpflichtet.

Deine SM kann dann nur hoffen das Dein Schwager auch immer seine Raten zahlt und sie nicht noch für Ihn blechen muss

Gruß DArkmoon66

2

Hallo Anja,


> Nun gab es zwischen den zweien mächtig Ärger und sie will irgendwie aus der Bürgschaft raus. Gibt es da eine Möglichkeit??

Na klar. Einfach ein Schreiben an die Bank, dass sie sich mit ihrem Sohn gestritten und nun nicht mehr bürgt.

Würdest du doch sicher auch akzeptieren, wenn du jemandem Geld geliehen hast, oder?


Gemerkt?

Manche Fragen beantworten sich schon nach kurzem Nachdenken.

Ist nicht böse gemeint.

Sie könnte allerdings versuchen, die Bürgschaft dahingehend zu begrenzen, dass sie nur noch für die Schulden haftet, die ihr Sohn derzeit hat. Und nicht für die Schulden, die ihr Sohn ab heute macht.

Viele Grüße
Christian

4

Allgemeine und umfassende Bürgschaften sind nicht üblich.

Normalerweise ist die zweckgebunden, das steht auch im Vertrag.

Gruß,
Mirja

http://www.familie-kleinschmidt.de

5

Hallo Mirja,

> Allgemeine und umfassende Bürgschaften sind nicht üblich.

Das ist richtig. Aber bis vor einigen Jahren (und zu meiner Zeit als Kreditsachbearbeiter (bis 1995)) wurden von den Banken bevorzugt betragsmäßig und zeitlich unbegrenzte selbstschuldnerische Bürgschaften als Sicherheiten hereingenommen.

Erst die jüngere Rechtsprechung hat hier für ein Umdenken gesorgt.

Inzwischen werden den Banken solche Bürgschaften zunehmend um die Ohren gehauen. Übrigens zurecht, wenn du mich fragst.

Viele Grüße
Christian

weiteren Kommentar laden
3

Natürlich nicht. Die Bürgschaft ist ein Vertrag mit der Bank, nicht mit dem Schwager.