Habe zum Ende der Elternzeit gekündigt, jetzt wieder schwanger

Hallo Ihr Lieben,

folgendes, ich habe bis vor einem Jahr in Bayern gelebt und bin dann nach NRW gezogen.
Bei meinem alten Arbeitgeber habe ich dann zum Ende meiner Elternzeit ( ohne Datumansangabe ) gekündigt, da ich ja sowieso nicht mehr dort anfangen kann.
Jetzt würde meine Elternzeit am 31.07.2008 ablaufen - ich bin jetzt aber wieder Schwanger mit ET am 01.05.2008.
Da ich ja noch selber KV versichert bin uind auch Rentenansprüche hätte, wäre es ja nicht schlecht wenn ich die Elternzeit trotzdem noch verlängern könnte.....
Wer kennt sich da aus ?

Dann hätte ich noch eine Frage zum Erziehungsgeld ( habe bisher nichts bekommen, weil mein Mann im alten Job noch besser verdient hat ) : Es gibt doch glaube ich ein Minimum von EUR 300,-, oder ? Gibt es das nur wenn man in Elternzeit ist, also auch einen Job hat, oder gibt es das auf jeden Fall ?

Vielen Dank für Eure Hilfe !

Gruß Nicole



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Hallo Nicole,

also ich weiß, dass man als Arbeitnehmer selbst in der Elternzeit mit 3-Monats-Frist zum Ende der Elternzeit kündigen kann. Aber mittendrin??? Hast du schon die Kündigungsbestätigung erhalten??

Die 300 Euro Elterngeld bekommst du auch, wenn du nur Hausfrau bist.

Gruß aus Bayern,
Bianca

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Hallo Bianca,

ich habe zum Ende der Elternzeit gekündigt, kurz bevor ich umgezogen bin - hatte auch um ein Zeugnis gebeten, worin steht das ich auf eigenen Wunsch zum 31.07.2008 das Unternehmen verlasse......

Meine Chefin ist manchmal etwas selstsam, deshalb wollte ich mich mal vorher Schlau machen, wie es rechtlich aussieht.....

Gruß Nicole

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Na dann ...
denke ich mal, dass deine Kündigung vielleicht so nicht greifen wird, wenn du dich selbst damit schlechter stellst #kratz

Ich würde ja sagen, frag einen Anwalt, aber bevor du Geld ausgibst, frag doch mal deine Krankenkasse. Die haben ja i. d. R. Ahnung von Elternzeit und Krankenversicherung etc ;-) - sollte man meinen - und dir geht es ja v. a. darum, wenn ich mich recht besinne. Vielleicht können die dir da weiterhelfen!
Oder auch das Bundesfamilienminsiterium.
Wenn die alle nicht weiter wissen, kannst du immernoch zum Anwalt und ihn befragen.

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Da du selber gekündigt hast, ist die Kündigung schon rechtskräftig. Vielleicht kannst du aber mit deiner Chefin reden. Es würde sie ja nix extra kosten.