wird Verdienst in der Elternzeit aufs Elterngeld angerechnet??

Kennt sich jemand von euch aus, wie das ist, wenn man Elterngeld bekommt, dann aber eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen will (klar, unter 30 Stunden die Woche)?
Wird der Verdienst dann beim Elterngeld angerechnet, dass man dann weniger Elterngeld bekommt? Muss man das der Elterngeldstelle überhaupt bekannt geben...? #kratz

Ich war vor der Geburt meine Kleinen schon freiberuflich tätig, hatte das aber zuletzt aufgegeben, weil ich zum Schluss nix mehr so richtig gebacken gekriegt habe. Außerdem hatte ich noch einen 800 Euro Job; aber da bin ich ja jetzt in Elternzeit. Naja, und nun sind einige Kunden echt hartnäckig ;-) und fragen immer mal an.

Ich hätte ja nix dagegen, was dazu zu verdienen. :-p Bloß wenn hintenrum vielleicht wieder alles abgezogen wird....

#danke vorab für eure Antworten.

giri + stefanie (19 Wochen)

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Wenn du jetzt mehr als die 300 Euro Sockelbetrag an Elterngeld bekommst, dann wird dein Elterngeld weniger werden.

Siehe hier:
http://www.elterngeld.net/elterngeld-erwerbstaetigkeit.html

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Hm, das ist ja doof. Danke für die schnelle Info. Muss ich schauen, ob sich das dann überhaupt lohnt...
Wusste irgendwie nicht , wo ich schnell ne verlässlich Info herbekomme.

#liebdrueck giri

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Elterngeld ersetzt den Verlust, den man durch die Kindererziehung, Aufgabe der Arbeit etc. erleidet zu 67%. Ich weiß ja nicht, wie Dein Elterngeld berechnet wurde...oder ob Du nur den Sockelbetrag bekommst. Aber ich denke..daß Dein Einkommen während des Bezuges des Elterngeldes selbiges mindert. Und das unabhängig davon, ob Du nun 67% des letzten Durchschnittsnettos oder nur den Sockelbetrag von 300 € bekommst. Kann ja nicht sein, daß jemand mit 300 € EG dazu verdienen darf bis der Arzt kommt, derjenige, dem 67% des letzten netto gezahlt werden... der darf nix dazu verdienen...macht keinen Sinn.

Die tolle Sache bei Selbständigen (zumindest Einnahme-Überschußrechnern) und Freiberuflern... Du kannst die Einnahmen ja verlegen. Und zwar verlegst Du sie zu einem zu einem Zeitpunkt nach Beendigung des EG-Bezuges. Die Einnahmen gelten erst bei Bezahlung als getätigt... nicht bei Vertragsabschluß oder rechnungsstellung. Mußt Deinen Kunden nur sagen, daß sie die Rechnung erst nach dem xx.xx.2008 bezahlen sollen (oder können). Kannst das ja als "Service" anbieten..."Jetzt kaufen..erst in 12 Monaten bezahlen". Das ist zumindest rechtlich okay.

Frag aber nochmal bei der Elterngeldstelle nach, wie Du Deinen Verdienst nach der Geburt nachweisen sollst. Eine Bilanz/EÜR der Bezugsmonate wäre da ideal für Dich. Wenn sie den Steuerbescheid für das Jahr haben wollen, dann müßten die Einnahmen eben ins nächste Steuerjahr verlegt werden.

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hallo,

also wenn ich das richtig verstanden habe, läuft es so:

wenn dir zb als berechnungsgrundlage des elterngeldes ein einkommen von 1800 euro vorliegt, würdest du 1206 elterngeld bekommen.

gehts du jetzt für 1000 euro arbeiten, wird die differenz aus 1800 und 1206 als berechnungsgrundlage des elterngeldes genommen, also 594, davon gibt es dann 67 % elterngeld, also 397,98.
hättest somit 1397,98 im monat...

ich bin mir nicht 100 % sicher, aber so habe ich es verstanden...

lasse mich gerne eines besseren belehren, da es schon kompliziert ist...

ach so melden musst du es natürlich und du darfst nicht mehr verdienen als du elterngeld bekommen würdest, sonst bekommst du gar kein elterngeld!

gruß

dani

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die selbe frage habe ich mir auch gestellt und die elterngeldstelle hier vor ort hat sie so beantwortet:

egal, auf welche art du dein geld verdienst, es wird angerechnet sobald du mehr als den grundsatz von 300 euro bekommst.

wenn du aber unregelmässig verdienst (was als freiberufler ja so ist) und deshalb nicht vorher angeben kannst, wieviel du verdienen wirst, kannst erstmal alles so beantragen, als würdest du gar nicht arbeiten.

später allerdings musst du das zuviel erhaltene geld zurückzahlen...

ich beantrage deshalb jett erstmal das gesamte geld und schaue dann ach 1-2 monaten, wieviel so reinkommt.
dann sporeche ich ncohmal mit denen und lasse mir das ganze nue berechnen. entweder bekomme ich dann direkt weniger oder ich werde einen teil meines einkommens auf ein sparbuch packen, damit ich es am schluß des jahres direkt zurückzahlen kann...

auf frteiberufler mit schwankendem einkommen sind die nciht wirklich vorbereitet, aber das wird shconh hinhauen.

wichtig ist nur: du darfst nichts verschweigen, das gilt als betrug und mit der einkommmenssteuerklärung bekommen sie das raus!

gruß, amory