Recht auf größere Wohnung??

Hallo,
ich habe mal eine Frage...
ich wohne mit meiner kleinen Tochter in einer 1-Zimmer Wohnung.
Habe,als ich ss war,monatelang vergebens eine 2 Zimmer wohnung gesucht und musste ich zum ende der ss dann die 1 zimmer wohnung nehmen,um nicht mit baby ohne whg dazustehen.
Meine SB bei der Arge wollte aber von mir,dass ich ihr eine art Vertrag unterschreibe,dass ich nun auch in der 1-zimmer whg bleibe und nicht in paar monaten wieder ausziehen will,weil es mit kind zu anstrengend wird,auf so engem raum.
Tja,meine Kleine wird nun 8 Monate und es ist wirklich seeeehr eng für uns 2 hier in einem raum.
Sie hat immer mehr Spielzeug und braucht ja auch mal ein wenig "Freiraum".
Würde nun gern doch mal wissen,ob es zulässig war,dass meine SB von der Arge so nen Vertrag gemacht hat???
Sie meinte,ich darf nur ausziehen,wenn noch ein Kind kommt oder ich heirate #augen
Mein Freund lebt allerdings noch in Rumänien und kommt immer "nur" zu besuch für ein paar wochen hier hin.
Lg Manu

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Wart doch einfach, bis Ihr Euch Eure Wünsche selbst finanzieren könnt und genug verdient. Dann mußt Du den Umzug auch nicht beantragen....

Gruß,

Andrea

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Hallo,

ist doch ganz einfach, dein Verlobter sorgt für seine Familie, in dem er mehr arbeitet, du suchst dir einen Job und schon ist auch eine große Wohnung drin. So machen es Millionen und es funktioniert!

lg

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Ich glaub das sieht schlecht aus...

Das einzige, was ich weiß, ist, das einem pro Person im Haushalt soundsoviel Quadratmeter zustehen.
Oder man auch in einer größeren Wohnung leben darf, wenn die Miete angemessen ist, bzw. die Arge zahl dann nur das, was eben angemessen ist und den Rest müsstest du drauflegen...

Aber wie das mt deinem Umzug aussieht kann ich dir leider nicht sagen.

Du kannst es natürlich versuchen, aber Erfolg kann ich dir da nicht versprechen.#kratz

Wenn es dir möglich ist, dann versuch doch vielleicht einen 400€ Job zu bekommen... Vielleicht kannst du dann, wenn auch nicht sofort, den Umzug selbst finanzieren und bist da nicht auf die Arge angewiesen...#schein

Liebe Grüße,

Hexe

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Ich sehe das auch wie Klau-die. Dein Kind ist jetzt 7 Monate alt. Du wirst also bald wieder arbeiten gehen können und mehr Geld zur Verfügung haben. Dann kannst Du Dir ohne Probleme eine größere Wohnung anmieten ganz nach Deinem Geschmack.

Ich habe als mein erstes Kind kam, auch mit Mann und Kind in einer Ein-Zimmer-Wohnung angefangen, weil wir uns nicht mehr leisten konnten. Wir sind auch erst umgezogen, als das Kind 1 Jahr alt war. Bis dahin ging es auch gut, so kleine Kinder brauchen noch nicht so viel Platz und haben auch noch nicht viel Spielzeug.

Die paar Monate werdet Ihr auch noch in der kleinen Wohnung überstehen.

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"Sie meinte,ich darf nur ausziehen,wenn noch ein Kind kommt oder ich heirate"

Das ist meines Erachtens Unfug. In aller Regel richten sich die Angemessenheitskriterien einer Wohnung nach denen des Wohnberechtigungsscheines. Oft haben die kommunlaen Richtlinien auch noch Regelungen, ab wann eine Wohnung als unangemessen klein gilt (z.B. wenn pro Person weniger als 9 m² WOHNraum - also ohne Küche und Bad - zur Verfügung steht).

Ich halte es für eine Zumutung, mit Baby/bald Kleinkind in einem Zimmer zu wohnen - für das Kind sowie für Dich.

Nötigenfalls schriftlich beantragen, dann muss auch etwas schriftliches geantwortet werden. Dagegen könntest Du dann vorgehen.

Generell solltest Du zu diesem Sachverhalt vor allen Schritten, die Dun unternimmst eine Sozialberatung vor Ort aufsuchen (Caritas, Diakonie, AWO, DGB...). Die kennen die örtlichen Bestimmungen besser und dürfen auch konkrete Rechtsberatung geben.

Gruß
CH.

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Ist es nicht so, daß bei manchen ARGEN ein Kind erst mit dem 3. Lebensjahr als Person gilt???

Scully

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Ja, das ist teils so (altes DDR-Erbe wohl, wie man mir sagte - teils geht das auch bis sechs oder sieben Jahre).

Ich halte das aber für rechtswidrig und nicht statthaft. Stichwort Gleichheitsgrundsatz = warum sollten die einen in Sachsen oder wo auch immer sich mit Kind in ein (!) Zimmer quetschen, während es andernorts besser läuft?

Außerdem halte ich es auch aus arbeitvermitlerischer Sicht für Unsinn. Denn wer derart beengt und eingeschränkt wohnt, mit dessen Nerven und Kraft steht es irgendwann nicht mehr zu Besten.

Außerdem ist es m.E. schlicht menschenverachtend und steht einer - westlichen, aufgeklärten... - Nation wie unserer nicht gut zu Gesicht, wenn Kinder in Sachen Wohnraum erst ab einem bestimmten Alter als "Personen" zählen, denen ausreichend eigener Wohnraum zugestanden wird.

Ch.

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Der Vertrag ist auf jeden Fall ungesetzlich und damit nichtig.

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Hi!

Das sehe ich anders. Ich kenne selbst eine Person die umziehen möchte. Sie hat auch eine Wohnung von 85qm gefunden die sie nehmen möchte. Die ARGE sagt, sie müsse unterschreiben, daß sie die Wohnung nimmt und auf eine andere mit der ihr zustehende Größe verzichtet. Das hat einen Grund. den der jetzige Umzug wird von der ARGE finanziert. Wenn sie in 6 Wochen als Beispiel dann eine Wohnung mit der ihr zustehende Größe findet, müßte die ARGE dann erneut einen Umzug finanzieren. Das kanns nicht sein, daß auf kosten der Allgemeinheit ständig umgezogen wird. Zum Schutz muß betreffende Person die Zufriedenheit der "kleineren" Wohnung eben dokumentieren.

Gruß

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Ich habe mit meiner Tochter fast 2 Jahre in einer 1-Zimmer-Whg. allein gelebt und es stellte für mich kein Problem dar.
Ich bin auch nicht wie Du an Heiratsplänen am schmieden sondern "wirklich" allein (bitte nicht falsch verstehen). Wenn Deine Tochter geplant war wie ich Deiner VK entnommen hatte dann kam die SS ja nicht überraschend und spontan.
Ich bezweifel zumal das Deine Tochter einen höheren Spielzeug-Bedarf halt als andere Kinder und die gesamte Whg. damit vereinahmt....

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Also das was du da mit deiner sb unterschrieben hast ist nichtig, sowas gibt es nicht.

Ich würde an deiner stelle einfach nach einer passenden zweiraumwohnung schauen, weiß nicht wie das bei euch mit dem Mietspiegel ist, also wieviel Miete euch bei zwei personen zustehen. Nach qm wurde mir mal gesagt, das einem single 45qm zustehen und jeder weiteren person 15qm ... also 60qm.

Wenn du ein Angebot hast oder mehrere, dann bei der Arge einen Antrag stellen, das du umziehen möchtest und genau erklären, warum wieso weshalb :) und im normalfall müßten die das auch genehmigen :)

lg
dream