hallo!
ich beschäftige mich gerade mit dem antrag auf elterngeld.
ich beantrage elterngeld für mich - mein partner (nicht verheiratet) nimmt keine elternzeit. muss ich ihn dann überhaupt im antrag erwähnen oder brauch ich nur angaben zum elternteil 1 machen?
muss er den antrag mit unterschreiben?
lg britta
elterngeldantrag - muss ich überhaupt angaben zum partner machen?
Hallo...
die allgemeinen Daten Name usw. musst Du angeben und ja, er muss auch mit unterschreiben, wenn ihr einen gemeinsamen Haushalt habt.
LG Yvonne
vielen dank für die antwort!
Hallo,
die vorangegangene Antwort ist falsch.
"Falls ein Elternteil weder einen Antrag stellen noch ei-
nen Anspruch anmelden möchte, muss dieser Elternteil
keine Angaben machen."
Aus dem niedersächsischen Infoblatt zum Elterngeldantrag - ist aber natürlich bundesweit identisch.
Und demnach auch nicht unterschreiben.
In diesem Sinne,
juliafranziska
Laut Auskunft des Versorgungsamtes in Kassel sind die Angaben Pflicht sobald Mutter und Vater in einem gemeinsamen Haushalt leben und auch die Unterschrift ist Pflicht.
Telefonat war am vergangenen Mittwoch. Also scheint es NICHT bundeseinheitlich gehandhabt zu werden.
Im EG Infoblatt des Landes Hessen steht drin auch wenn nur einer EG beantragt, das Angaben unter Punkt 2 von BEIDEN Pflicht sind.
Zu Punkt 14 (Unterschrift) der Antrag ist GRUNDSÄTZLICH von BEIDEN zu unterschreiben.
LG Yvonne 29.SSW
Hallo,
was hilft eine Info aus HESSEN einer Antragstellerin aus NIEDERSACHSEN?
In diesem Sinne,
juliafranziska
P.S. Es wundert mich sehr, dass es bundesweit nicht einheitlich geregelt ist, aber die Bearbeitungszeiten liegen ja auch zwischen 3 Tagen (Hannover) und 6 Monaten (wie sich hier schon viele beschwert haben).
Also mein Partner mußte nicht unterschreiben
War allerdings noch 2006. Kann sich ja geändert haben.
Lg Conni
Hallo,
2006 gab es noch kein Elterngeld!
In diesem Sinne,
juliafranziska
Hallo,
bei Deiner Postleitzahl kommst Du aus Niedersachsen, oder?!
Hier noch mal die nötigen Infos + Antrag zum Downloaden:
http://www.elterngeld.net/elterngeldantrag/niedersachsen.html
In diesem Sinne,
juliafranziska
Hallöchen
ich wohnte zu dem zeitpunkt der antragsstellung nicht mit dem vater zusammen ... er nimmt auch keine elternzeit.....
und er mußte trotzdem unterschreiben...
1.weil wir gemeinsames sorgerecht haben
2. lt. aussage meiner bearbeiterin... mit der unterschrift beglaubigt er von dem wissen das er keine elternzeit nimmt
Lg Ivonne