Frage bzgl. Frist vom 3.Jahr Elternzeit

Hallo! Ich befinde mich momentan in Elternzeit, habe erstmal 2 Jahre eingereicht, bis 30.4.08. Wann muß ich ALLERSPÄTESTENS das 3.Jahr einreichen??

#danke
LG Sandra

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Hallo Sandra,

soweit ich weiß, bist Du an Deinen Antrag der 2 Jahre gebunden. Wenn Du nun also länger möchtest, hängt das von Deinem Arbeitgeber ab. Ich würde daher sobald wie möglich mit ihm/ihr sprechen und dann den Antrag schriftlich einreichen.
Wenn Du ohnehin weißt, dass Du Elternzeit nehmen willst, ändert das ja nichts, wenn Du jetzt schon mal sprichst.
Grundsätzlich sind es aber ca. 6 bis 8 Wochen vor Beginn.

Gruß Petra

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Hallo! Habe dazu jetzt im Netz andere Infos gefunden:

"Die Elternzeit bedarf nicht der Zustimmung der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers. Eltern sollten ihre Elternzeit grundsätzlich nur für zwei Jahre anmelden, um das dritte Jahr flexibel gestalten zu können.

Beantragt ein Elternteil Elternzeit nur bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes, folgt daraus, dass auf die Elternzeit für das zweite Lebensjahr verzichtet wird bzw. eine Verlängerung der Elternzeit innerhalb dieses Zeitraums nur mit Zustimmung der Arbeitgeberseite möglich ist.

Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes kann Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers genommen werden, d. h. auch dann, wenn zunächst nur Elternzeit für den Zweijahreszeitraum beantragt wird. Die schriftliche Anmeldung der Elternzeit, die über den Zeitraum von zwei Jahren hinausgeht, muss erst sieben Wochen vor ihrem Beginn dem Arbeitgeber zugegangen sein. (Wenn sich das dritte Jahr Elternzeit unmittelbar an eine bereits beanspruchte Elternzeit anschließt, zählt das dritte Jahr nicht als neuer Zeitabschnitt.)"


LG Sandra

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Hallo Sandra,

danke für die Info. Das hab ich so nicht gewußt... Aber man lernt ja bekanntlich nie aus!

Auf jeden Fall hoff ich, dass Dein Arbeitgeber kein Problem damit hat und dass somit für Euch alles gut verläuft.

LG
Petra

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Hallo Sandra,

da stimme ich Petra zu. Dein AG muss aber der Verlängerung nicht zustimmen.

Ich drücke dir die Daumen, dass er zusimmt!

LG
Sanja

3

Hallo! Habe im Netz andere Infos gefunden:

"Die Elternzeit bedarf nicht der Zustimmung der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers. Eltern sollten ihre Elternzeit grundsätzlich nur für zwei Jahre anmelden, um das dritte Jahr flexibel gestalten zu können.

Beantragt ein Elternteil Elternzeit nur bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes, folgt daraus, dass auf die Elternzeit für das zweite Lebensjahr verzichtet wird bzw. eine Verlängerung der Elternzeit innerhalb dieses Zeitraums nur mit Zustimmung der Arbeitgeberseite möglich ist.

Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes kann Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers genommen werden, d. h. auch dann, wenn zunächst nur Elternzeit für den Zweijahreszeitraum beantragt wird. Die schriftliche Anmeldung der Elternzeit, die über den Zeitraum von zwei Jahren hinausgeht, muss erst sieben Wochen vor ihrem Beginn dem Arbeitgeber zugegangen sein. (Wenn sich das dritte Jahr Elternzeit unmittelbar an eine bereits beanspruchte Elternzeit anschließt, zählt das dritte Jahr nicht als neuer Zeitabschnitt.)"


LG Sandra

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Hallöchen Sandra,

naja, hast deine Antwort nun selbst im Internet gefunden. Hatte eben nämlich schon extra meine Infobroschüre "Erziehungsgeld, Elterngeld" vom Bundesfamilienministerium rausgekramt! ;-)

Mir ging es nämlich genauso und jeden, den ich gefragt hab, hat mir was anderes erzählt und dass sich der AG quer stellen könnte und blablabla.... #bla #bla

Jedenfalls hab ich vor 2 Wochen auch das 3. Jahr Elternzeit beantragt und es wurde mir auch gleich vom Arbeitgeber bestätigt. #huepf
Ich würde es halt rechtzeitig machen - schon eher als die 8 Wochen vorher - damit der AG auch seine Personalplanung machen kann.

LG
Moni

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Hallo Sandra,

dein Arbeitgeber muss der Elternzeit nicht zustimmen, er hat überhaupt keine Entscheidungsgewalt,. Die Elternzeit von drei Jahren steht dir zu und man teilt vor Ablauf der zwei Jahre (7 Wochen vor Ablauf der Elternzeit) dem Arbeitgeber dies schriftlich nur mit (Einschreiben/Rückschein). Woher ich das weiß?

Besorgt dir doch mal die Broschüre Elterngeld und Elternzeit vom Bundesfamiilienministerium, kann man sich kostenlos übers Internet zusenden lassen, dort steht alles drin.


LG
Carola