"Wahlarzt"-Entbindung...§87c,2 NBG Beihilfefähig in Niedersachsen?

Hallo,
ich hätte eine Frage an die Beamtinnen in Niedersachsen oder andere, die sich hiermit auskennen:
Ich habe im Juni eine Entbindung gehabt, meine Frauenärztin hatte mich an den Arzt im Krankenhaus zur Geburt überwiesen wg Einleitung.
Ich erhielt eine Krankenhausrechnung über 3000€, nunmehr stellte mir auch der Arzt die Geburt (Einleitung mit anschließendem Kaiserschnitt)mit 1500€ in Rechnung.

Die Beihilfe verweigert die 50%ige Bezahlungder Arztrechnung,da dies eine Wahlleistung wäre,die seit dem 1.1.2002 generell nicht mehr beihilfefähig ist.

Bin jetzt etwas geschockt, mir war nicht klar,dass ich eine Wahlleistung in Anspruch genommen hab--irgendein Arzt musste mich ja entbinden und dieser Arzt ist ja auch normal im Krankenhaus tätig....
Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir einen Rat geben?
Schon einmal vielen Dank im Voraus!

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Die Sache mit dem Wahlarzt kenne ich. Das steht bei mir auch in der Versicherung - allerdings bin ich nicht Beamte, sondern nur privat versichert.
Ich hatte bei mir deswegen mal bei der Versicherung nachgefragt, was Wahlarzt bedeutet - es ist der Chefarzt. Hast du bei dem entbunden? Normalerweise muss das KH dich vorher deswegen fragen. Die Arztrechnung bekommt man allerdings immer getrennt von der restlichen Rechnung. Chefarzt ist immer eine Wahlleistung und muss auch immer teuer bezahlt werden. Wenn du einfach nur einen Arzt des KH genommen hats, dann informiere dich dort mal.

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Hallo und Dankeschön..nein, es war nicht der Chefarzt sondern ein ganz normaler Arzt--werde auf jeden Fall nochmal anrufen.#danke

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Dann würde ich im KH mal "FREUNDLICH" nachhaken, was das soll.

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hm, ich bin Beamtin in Niedersachsen und wenn es ne Wahlleistung war, hat das grds. schon seine Richtigkeit - normalerweise zahlt das dann aber der Beihilfeergänzungstarif der Privaten (da macht er mal Sinn) - hab grade in meinen Unterlagen geschaut, die haben das voll übernommen - ohne weitere Nachforderung meinerseits (z.B. Vorlage Beihilfebescheid), also von vorneherein.
Außerdem müsstest du dann vor der Geburt entsprechend ein Schreiben unterschrieben haben, wo genau drin steht, dass das ne Wahlleistung ist und nicht von der Beihilfe übernommen wird (zumindest ist das bei der MHH bzw. OststadtKH so). Falls du nix unterschrieben hast (gibt nen Durchschlag für dich mit), können die auch nix in Rechnung stellen. Dann kommt zwar auch ne extra Rechnung - aber die müsste ohne Probs übernommen werden.
Es ist übrigens egal, ob tatsächlich der Chefarzt oder einer seiner Assistenten das gemacht haben, die Wahlleistung heißt lediglich, dass der Chefarzt dich behandeln "könnte"... ich war damals ganz froh, dass er es nicht wahr - ein Schwabe! und als alte Badenserin wär das gar nicht gut gekommen, grins.

Liebe Grüße Mari

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Ich glaub es nicht..hab nochmal nachgehakt:

Laut KKH hat mein Mann einen Vertrag unterschrieben,der tatsächlich die Chefarztbehandlung beinhaltet--ich lass mir davon eine Kopie schicken.
Dabei wollte er nur ein Einzelzimmer für mich "bestellen", da das in meiner privaten Versicherung nicht enthalten ist.
Hab eben mit ihm telefoniert, er sagte,er hat ausdrücklich gesagt, dass keine Chefarztbehandlung infrage kommt, er wolle nur das Einzelzimmer für mich und ihm wurde gesagt, er solle das ruhig unterschreiben,das wäre nur fürs Einzelzimmer.
Super!
Jetzt muss ich mir erstmal angucken, was er da unterschrieben hat..ob sich das lohnt, es anzufechten...oh je, hab da gar keine Lust drauf--und bezweifle ganz stark, dass es etwas bringen wird, dabei haben wir 1500€ wirklich nicht über.
Vielen Dank für eure Hilfe!Und drückt mir die Daumen..