Kindergarten, Elternzeit und ALG II

Hallo,

meine Elternzeit geht noch bis Ende Juli 08. Ich bin am überlegen ob ich meine Tochter schon im Frühjahr, also März/April 08 für den Kindergarten anmelden soll. Da ich mir nach Ende der Elternzeit einen neuen Job suchen muss, wäre es für mich gut zu wissen, dass meine Tochter sich im Kindergarten gut eingelebt hat und ich mit meinen Gedanken ganz den Bewerbungen/neuen Job widmen kann.
Kann ich dennoch ALG II bis Ende Juli beziehen oder muss ich beim AA melden, das meine Kleine Betreut wird ?
In den 4 Monaten die sie früher geht, habe ich nicht vor Faul zu Hause sitzen und mal wieder die Ruhe zu geniesen, sondern würde ich auch nutzen um einen neuen Job zu bekommen und um Bewerbungen zu schreiben #pc


#danke schon mal im Voraus

LG zuckerschneggle




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Hallo Zuckerschneggle,

also über das rechtliche kann ich dir nichts sagen, aber so ne Eingewöhnung im KiGa dauert keine 4 Monate. Das sind höchtens 3-4 Wochen. D.h. du könntest dir getrost nen Job suchen und dann 4 Wochen lang dein Kind eingewöhnen und gleich durchstarten. Die Bewerbungen kann man doch am Abend schreiben und dann hättest du das mit einem Aufwasch weg. Also bei uns kriegt man auch nen KiGa Platz nur, wenn man arbeitet. Und ob das Amt da mitspielt wage ich zu bezweifeln, denn es ist ja nicht gesagt, dass du dann wirklich einen Job hast, verstehst du?

Ich finde, du solltest klären, ob ein KiGa Platz frei wäre, und wenn ja, sofort jetzt mit Jobsuche anfangen.

LG ff

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PS: Viel Glück wollt ich dir noch wünschen! :-)

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Danke :-)

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Du kannst ganz getrost noch weiter ALG II beziehen bis du einen Job hast und auch wenn deine Kleine betreut wird. Du bekommst ja sowieso noch so lange ALG II bis du dein 1. Gehalt auf dem Konto hast und dann wird geschaut ob dir noch ergänzend ALG II zusteht oder ob du deinen Bedarf selber decken kannst.

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Hallo,

danke für deine Antwort. :-)
Warum wurde mir dann auf dem Arbeitsamt mitgeteil, dass wenn meine 3 Jahren Elternzeit um sind, ich mich als Arbeitsuchend melden müsste und ab da dann ALG I beziehen würde? (Angerechnet auf den Lohn vor meiner Schwangerschaft und nicht angenommener Lohn)
Vor meiner Schwangerschaft habe ich 23 Jahre ohne Unterbrechnung gearbeitet, war also nie Arbeitslos

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Hallo zuckerschneggle!

Ich hab es auch so gemacht. Meine Tochter wurde im Januar 3 Jahre und ist schon im September in den Kiga gekommen. Sie ist von September bis Januar halbtags in den Kiga gegangen und ab Januar, als ich das Arbeiten angefangen hab, dann ganztags. Ich hab in der Elternzeit auch ALG II bekommen und auch ohne Probleme weiter, als meine Tochter im Kiga war.

Bei uns im Kiga ist das so, dass die Kinder nur ganztags einen Platz bekommen, wenn man nachweisen kann, das man Arbeitet und es war mit dem Kindergarten alles von Anfang an so vereinbart, also dass meine Tochter erst halbtags und dann ganztags einen Platz hat.

Ich find es war eine gute Lösung. Zum einen mußte meine Tochter nicht sofort ganztags in den Kiga, konnte sich also erstmal in Ruhe eingewöhnen und ich konnte dann im Januar mich wieder völlig auf die Arbeit konzentrieren, weil ich ja wußte, dass es meiner Tochter gut geht im Kiga. Auch denke ich, hast Du mehr Chancen wenn Du dich bewirbst und sagen kannst, meine Tochter geht schon in den Kindergarten und es klappt alles gut, anstatt dass Du sagen mußt, meine Tochter hat dann ihre Eingewöhnungsphase im Kindergarten wenn ich das Arbeiten anfangen muß.

LG janamausi

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Hallo,

ja das geht, habe das auch so gemacht. Du bekommst weiter ALG II, einen Kindergartenplatz aber nur für Teilzeit, also 5 bis 7 Stunden. Den Zuschuss, den du für den Kindergartenplatz bezahlen musst, ist hier in Berlin vom Gehalt abhängig. Da ich nur ALG II bezog, musste ich nicht allzu viel dazu zahlen.

Viel Glück beim Job suchen!

Angeloona

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#danke an alle die mir geantwortet haben

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AAAAAAAAlso.

Ich nehme an, du beziehst noch nicht das neue Elterngeld, sondern Erziehungsgeld.

Erziehungsgeld sind ja 2 Jahre voll und dann bis zu einem 3/4 Jahr noch 200 Euro.
Wenn du dein Kind in den KiGa gibts, bevor das 3/4 Jahr rum ist, dann wird dir das Erziehungsgeld gestrichen.

Ich habe deswegen meine Tochter mit 2 3/4 in den Kindergarten gegeben und mich ab da arbeitssuchend gemeldet.

Damit kommst du aus Hartz4 raus und bekommst Arbeitslosengeld. Die Arbeitsvermittler nehmen mit Sicherheit auch Rücksicht, wenn dein Kind noch Eingewöhnung im KiGa brauch.

LG Mel

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#danke das wollte ich wissen.
LG zuckerschneggle