Ergänzendes ALG2 & Autofinanzierung

Hallöchen

mein freund und ich möchten nächstes Jahr zusammenziehen...
er geht voll arbeiten.. aber wir würden mit sicherheit noch ergänzendes ALG2 bekommen....(schon online ausgerechnet wären ca. noch 350€)

mein freund hat sich dieses jahr ein 2jahre altes Familienauto(Van...fast wie neu /gut gepflegt/wenig KM runter) auf finanzierung gekauft...über die Bank des Autohauses!!!
und da er noch einen kredit bei seiner Bank offen hatte... hat er sozusagen beide zusammengelegt(Umschuldung oder wie sich das schimpft)...
hoffe es ist verständlich ausgedrückt

nun zu meiner frage... wenn wir zusammen ziehen und ich vielleicht noch erg. ALG2 bekommen... muß er das Auto dann wieder verkaufen... da es ja noch nicht abgezahlt ist...????

Ich habe mal ausgerechnet was wir zusammen haben und dann alle Fixkosten abgerechnet + Autorate ...meinses erachtens würde das für uns reichen...müßten aber auf das eine oder andere verzichten.. bzw länger darauf hinsparen..

und da hab ich mir überlegt.. ob ich dann überhaupt ALG2 beantrage...
das problem ist das ich für meine beide älteren kids kein Unterhalt von den Vater bekommen...das würde fehlen... und deswegen würden wir noch erg. ALG2 bekommen

Danke im Vorraus!!!!

1

Ich gebe meine persönliche Meinung dazu ab, weil mit fachlichen Infos kann ich nicht dienen.

Ich hoffe (sorry, ist nichts persönliches), dass im Falle der Gewährung von ALG 2 dieses Auto wieder verkauft werden müsste. Ich gönne euch ein Auto, keine Frage, ich würde selber ohne eingehen.

ABER mir graut es bei der Vorstellung, dass der Staat und damit alle Steuerzahler euch ein relativ neues Auto mitfinanzieren. Du schreibst selber... ihr müsstet dann auf einiges verzichten und ihr müsstet länger auf etwas hinsparen...

Ja, so ist das! Das müssen Millionenen anderer Menschen auch. Anstelle für dieses Auto neue Schulden zu machen, wäre es vielleicht sinnvoller gewesen, ein älteres, günstigeres Fahrzeug zu kaufen, das entsprechend auch eine geringe finanzielle Belastung bedeutet.

Es tut mir leid... aber auf großem Fuße leben wollen und das am liebsten mit staatlicher Unterstützung... nee, kann ich nicht gutheißen.

Zum Unterhalt: Du schreibst du bekommst jetzt schon keinen Unterhalt. Warum würde er erst dann fehlen, wenn ihr zusammenzieht? Bekommst du im Moment Unterhaltsvorschuß? Und der würde dann wegfallen?

Aber da kann ich auch nichts weiter zu sagen... wie gesagt, da mangelt es an fachlicher Kompetenz. Grundsätzlich sollen natürlich gerade die Kids bekommen was ihnen zusteht... aber diese Auto- und Darlehensgeschichte... nee sorry, da hab ich kein Verständnis für.

Grüssle
p

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im mom bekomm ich für meine große den unterhalt über das ALG2... und von meiner beraterin.. weiß ich das die sich das geld von ihn wieder holen....
und für den mittleren bekomm ich noch UVG

ich bin auch nicht begeistert davon im mom von Alg2 zu leben... bin seit Mai in der elternzeit.. dannach gehe ich ja wieder arbeiten...ich will nicht das der Staat mein/unser Leben Finanziert...

mein freund alleine kommt ganz gut klar mit seinem geld und der finanzierung... und als er das auto gekauft hat.. war noch nicht die rede von zusammenziehen...

und wie gesagt ich würde sogar auf das erg.alg2 verzichten...für die paar Monate

das mit dem darauf hinsparen war eigentlich auf größere Anschaffungen bezogen... was meine kinder betrifft... da hab ich noch nie gespart...die bekommen mit sicherheit das was ihnen zusteht...und noch viel mehr...sie stehen bei mir an oberste stelle....
und mit dem sparsam meinte ich... weniger zu MC zufahren... auch mal tiefgefrorenes essen kaufen.. statt alles frisch zubereiten....(auf blick der neuen Ladenpreise)

ich sehe das aber auch von der seite... würden wir nicht zusammen ziehen... würde ich dem staat noch mehr kosten... oder wie siehst du das????

LG Ivonne


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Na ich glaube mal, mit dem "auf etwas hinsparen" meinen wir beide schon das Gleiche. Auch ich sprach von neuen Anschaffungen oder Urlauben etc. und nicht vom Bedarf des täglichen Lebens. ;-)

Dennoch denke ich, wenn man zusammenzieht und eine Familie bildet, dann muss man halt auch die Verantwortung dafür übernehmen... also auch die Finanzielle.

Sicherlich, wenn das Geld an sich nicht reicht und ihr Anspruch auf Unterstützung habt, dann sollt ihr sie bekommen. Aber gerecht anderen Bedürftigen gegenüber wäre es halt nicht, wenn ihr dann ein so neues Auto behalten dürftet, dass noch nicht mal ansatzweise bezahlt ist.

Dann lieber weg mit dem Wagen, einen älteren, günstigere gekauft, auch wenns schade ist, dafür aber weniger Schulden und geringer monatliche Belastungen.

Und zu deinem letzten Satz: Dein jüngstes Kind ist euer gemeinsames Kind, oder? Ihr seid also eine Familie! Ich habe es heute schon an anderer Stelle geschrieben... auch wenn ihr nicht zusammenlebt, ihr habt ein gemeinsames Kind, ihr seid ein Paar, also seid ihr eine Familie. Und dann ist es in erster Linie euer beider Pflicht für die finanzielle Absicherung dieser Familie zu sorgen. Und nicht der Staat... also stellt sich mir nicht die Frage, ob du den Staat anders noch mehr kosten würdest oder nicht.

Grüssle
p

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Beim ALG II darf man ein Auto behalten was maximal einen Wert von 5000 Euro hat. Liegt es drüber muss man es in der Regel verkaufen.

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Um es nochmal genauer zu sagen:

Wenn ihr das Auto verkaufen würdet und der Verkaufserlös abzgl. der noch ausstehenden Kreditverbindlichkeiten über 5000 Euro ergibt, dann müsst ihr das Auto verkaufen. Wenn es unter 5000 Euro liegt, dann nicht.

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hey...

er zahlt 12000€ für das auto .. +3000€ für seinen alten kredit den die mit übernommen haben sind es ingesamt 15000€ die er abzahlt...ca 250€ im Monat...

mal abgesehen davon das wenn er das auto wieder verkauft... er def. nicht mehr das bekommt was er bezahlt hat.. und dann bleibt trotzdem noch was offen...was abbezahlt werden muß...

und da es ja nur einpaar monate sind die ich vielleicht noch erg. alg2 bekommen.. kann man da nicht wirklich nix machen???

überlege schon kein alg2 mehr zubeantragen...
aber das erinnert mich an meine freundin der noch erg. alg2 zustand obwohl sie arbeiten war.. und sie wollte sich bei der arge abmelden.. da kam der berater mit... da kann ja jeder kommen...sozusagen wenn ihr das zusteht muß sie es nehmen.. wegen den kids....







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mein freund und ich möchten nächstes Jahr zusammenziehen...
er geht voll arbeiten.. aber wir würden mit sicherheit noch ergänzendes ALG2 bekommen....(schon online ausgerechnet wären ca. noch 350€) ****

Wartet einfach mit dem Zusammenziehen die paar Monate, wie Du schreibst.Bleib erstmal mit den Kids allein.Ich meine , er geht schließlich arbeiten und warum soll er sich von seinem Lohn kein Auto kaufen?? Er würde sicher auch etwas traurig sein, wenn er sein "Wunschauto" gegen ein billigeres eintauschen müßte. Solange er die Raten von seinem verdienten Geld bezahlt, ist es doch ok.
Oder Du verzichtest tatsächlich auf das ALG2.Ich meine, wenn Ihr zusammen wohnt, dann hat er ja keine Miete mehr usw. zu tragen.Dene aber auch daran, dass die kids und Du krankenversichert werden müssen.
lg

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Wird man denn sofort nach dem Zusammenziehen als Bedarfsgemeinschaft zusammen veranlagt?

Ich dachte erst wenn man einige Zeit zusammen gewohnt hat?

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Es wird vermutet, dass man füreinander einsteht, wenn man mind. 1 Jahr zusammenlebt oder mit einem gemeinsamen Kind zusammenlebt oder man Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgt oder man befugt ist über das Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.

SGB II § 7 3a
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html

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Was ist denn der Unterschied zwischen

mit einem GEMEINSAMEN Kind zusammenzuleben und

Kinder (also Fremde) im Haushalt versorgt?

Wenn der neue Partner also sagt, er versorgt die fremden Kinder nicht, die jetzt in seinem Haushalt leben dann würde erst nach einem Jahr eine Bedarfsgemeinschaft entstehen?



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