Frage zu kosten von scheidung

Hallo
Mein Mann hat sich von mir getrennt, wegen einer anderen! habe ein 1 jähriges kind, und der unterhalt würde jetzt von meiner anwältin ausgerechnett!
ich habe sie jetzt gefragt was ich ihr eigentlich zahlen muß, sie wüßte es noch nicht genau, meinte nur das das in denn 4 stelligen bereich geht!
Meine frage wer weiß wieviel ich zahlen muß? und wie ich das machen soll kann nicht arbeiten gehen, und Prozesskostenhilfe kann ich noch nicht beantragen!
Wer weiß was eine scheidund mit unterhalt ausrechnung kostet??????

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Hallo,

warum kannst du keine Prozesskostenhilfe beantragen?

Gruß

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weil meine anwältin gemeint hat das wir das dann machen wenn wir vor gericht sind!
weil jetzt ist alles noch ohne gericht das waren nur die briefe zu seiner anwältin wegen denn unterhalt!
ich versteh das auch nicht so richtig

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Also, ich kann dir das nur aus meiner Erfahrung raus schreiben.

Bei mir war es damals auch so wie bei dir. Konnte auch wegen der Kinder nicht arbeiten gehen und hatte eine scheidung laufen (auch erstmal ohne Gericht).

Mein damaliger Anwalt hat mit nie irgendwas in Rechnung gestellt, da ich auch hartz4 bekommen habe und somit kein Einkommen hatte.

Wir haben dann auch einen Antrag auf Proszesskostenhilfe gestellt und bei mir wurde er ohne wenn und aber genehmigt.

Auch als es dann wegen Unterhalt und Scheidung vor gericht ging wurde der Antrag weiter bewilligt.

Meine Scheidung hat insgesamt 1349 Euro (mit anwalts- und gerichtskosten) betragen.

Meine Prozesskostenhilfe läuft immer noch. Ich werde nur regelmäßig vom gericht angeschrieben und muss mein Einkommen nachweisen.

Ich an deiner Stelle würde dies nochmal bei deiner Anwältin ansprechen, denn du hast ja auch nix was man bei dir holen kann.

Ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen.

LG und viel Glück

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Hallo Nicole.

ALso ich muß auch sagen, dass Deine Anwältin Blödsinn erzählt. Ich habe mich damals von meinem Mann getrennt, als mein Sohn 9 Monate alt war, dementsprechend konnte ich nicht arbeiten gehen. Ich habe während meiner kompletten Scheidung (sämtliche anwältliche Arbeiten, Gericht usw) nicht einen (damals) Pfennig dazubezahlt. Habe ebenfalls direkt einen Antrag auf Prozeßkostenbeihilfe gestellt und gut wars. Selbst heute, wo ich wieder verheiratet bin und ich meinen Exmann wg Umgang und Unterhalt vor Gericht gezerrt hab, mußte ich nichts an meinen Anwalt bezahlen.

Erkundige Dich da nochmal genau und wechsle ggf den Anwalt.


LG und viel Kraft wünscht ALex

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Mannomann...

Gesetze ändern sich.
Was "damals" war, ist heute nicht unbedingt mehr!

Prozeßkostenhilfe ist für ein Gerichtsverfahren. Beratungshilfe für das außergerichtliche Verfahren.

Ich lese hier immer wieder diese Halbwahrheiten...man hat EINE Erfahrung (ok, manche auch zwei oder drei) und meint dann, daß man den anderen (Einzel)Fall beurteilen kann...

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Etwas gereizt heute oder wie??

Ich bin auch momentan noch im Anwaltskrieg mit meinem Exmann... sozusagen HEUTZUTAGE (2006/2007) :-p Es geht um den Unterhalt, und da sind wir NICHT vor Gericht, sondern es geht nur zwischen den Anwälten hin und her und da bezahl ich auch keinen Cent.

Aber gut, im Endeffekt kommt sie nicht drumrum ihre eigenen Erfahrungen zu machen. Aber es ist schon wichtig, wie genau der Grund heißt, wenn sie nichts bezahlen muß ... ob PKH oder Beratungshilfe. Macht nämlich totaaaal den Unterschied ;-)

I.d.S. Alex

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du bekommst prozesskostenhilfe, aber nur, wenn es einen prozess gibt!!! ich habe damals für die unterhaltsberechnung eine rechnung von der anwältin bekommen, weil sich die prozesskostenhilfe nur auf den scheidungsprozess bezog, nicht auf die unterhaltsberechung, da wollten wir uns so einigen. im nachhinein glücklicherweise konnten wir uns über den unterhalt nicht einigen, so dass es deswegen zum prozess kam und die kosten übernommen wurden.

ansonsten muss der unterhaltspflichtige die anwaltskosten zahlen, mein tipp also: entweder ihr einigt euch auf einen betrag, dann macht das schriftlich und mit titel und leg fest, dass er die kosten für die berechnung zu zahlen hat. oder ihr einigt euch nicht, es kommt zum prozess und du bekommst prozesskostenhilfe.

gruß, lollo