Noch nicht geschieden - wie Steuererklärung??

Hallo zusammen,

habe mir am Wochenende mal Gedanken um die Lohnsteuererklärung gemacht.
Kann mir jemand sagen, ob ich die alleine machen muss oder noch zusammen mit meinem Mann, da wir noch nicht geschieden sind. Erst ende April.
Oder gilt die alleinige Erklärung schon ab Trennung??

Wenn ich es alleine mache, würde ich es gerne bald machen.

Liebe Grüße
Bienchen #danke

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Hallo Bienchen,

wie ich das rauslesen konnte, habt ihr die Scheidung schon eingereicht. Und in eurem Scheidungsantrag steht ein Trennungsdatum. Ab dem Jahr der Trennung MÜSST ihr eure Steuererklärung getrennt veranlagen!

LG
Missdrakan

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Hallo Bienchen,

du solltest die Steuererklärung auf jeden Fall alleine machen. Auf dem Formular kannst du ja "getrennt lebend" ankreuzen und das Datum der Trennung angeben.

Wichtig ist die Steuernummer. Nach der Hochzeit wurdet ihr wahrscheinlich nur noch auf der Steuernummer des Ehemannes geführt. Wenn das der Fall sein sollte, musst du auf jeden Fall eine neue Steuernummer beantragen, da die Steuernummer, die du vor der Ehe hattest, nicht reaktiviert wird. Ich hatte dazu einfach in das Feld "Steuernummer" geschrieben, dass ich wg. Trennung um Vergabe einer neuen Nummer bitte. Hat auch problemlos funktioniert.

Viele Grüße
maxundich

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Danke!!
Ja, werde sie alleine machen.
Oje, ob ich das hinkriege???
Früher hats ein Steuerberater gemacht und dann der Schwiegervater.
Kann mir vielleicht noch jemand irgendwelche Tips geben??

Bienchen

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Hallo Bienchen,

habt ihr denn in 2006 noch mindestens 1 Tag zusammen gelebt? Dann hast du auch die Wahl der Zusammenveranlagung.
Ich rate meinen Mandanten, wenn sie sich denn noch irgendwie verstehen, den steuerlichen Vorteil zu nutzen und einen gerechten Weg des Teilens zu finden.
Die getrennte Veranlagung ist in solchen Fällen der falsche Weg.
Wenn du 2006 komplett getrennt gelebt hast, musst du die getrennte Veranlagung wählen.

Ich hoffe, dass ich dir helfen konnte.

LG enugis

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Nicht nur sie hat das Recht auf eine gemeinsame Veranlagung. Er auch!

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