Scheidung bei kirchlicher Ehe und Finanzierung wg. Hartz 4

Hallo.
Mein Mann und ich hatten heute mal wieder einer unserer heftigsten Streitigkeiten ( so mit Tasche packen und ich zieh jetzt aus... ).
Wir haben 2 Kinder im Alter von 3 1/2 und fast 7 Monaten.
Seit fast 5 Jahren sind wir kirchlich verheiratet. Da mein Mann auch seit 2003 keine Arbeit mehr hat gestaltet sich unser Zusammenleben sehr schwierig.
Seit ca. einem halben Jahr hilft er auch nicht mehr im Haushalt mit, hängt teilweise 3 Stunden in der Garage und bastelt am Auto rum, wundert sich aber dann, wenn ich gestresst bin mit 2 Kindern und dem Haushalt.
Heute habe ich ihn darum gebeten mir doch beim spülen zu helfen ( wir haben keine Spülmaschine ). Er zog ein langes Gesicht, knallte die Sachen durch die Gegend und wir stritten nur noch.
dann hat er Mittagsschlaf gehalten und nach dem er wieder aufstand wollte ich über unseren Streit reden, dabei klingte er schon wieder aus und trank ne halbe Flasche Korn und war total breit. Schrie dann noch unseren kleinsten an der weinte, das er doch ruhig sein sollte usw...
Meine Frage an euch ist wie das ist wenn man eine Kirchliche Scheiden lassen möchte, ob das genau so abläuft wie bei einer Normalen.
Und wie das ist wenn man sich als Hartz 4 Empfänger trennt, ob der andere Partner dann auch die Wohnung finanziert kriegt.
Vielleicht kann mir jemand helfen...
Ich will mich auch nicht wieder weichkochen lassen von wegen, tut mir so leid... Ich muß auch an meine Kinder denken, auch wenn die Trennung schwer wird.#heul
Was meint ihr dazu???
Sorry das es alles ein wenig durcheinander ist, aber ich bin so aufgewühlt...
Danke fürs Lesen und Zuhören.

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Hallo,

zu kirchl. Scheidung)
Ich weiß nicht, wie das bei den Protestanten ist.
Wenn man katholisch ist, kann man sich NICHT kirchlich scheiden lassen, da das Sakrament der Ehe "bis dass der Tod Euch scheidet" gilt. Nur der Papst kann eine Ehe annulieren und das tut er bei Normalsterblichen nicht.
Du kannst Dich also "weltlich" scheiden lassen, dass interessiert die kath. Kirche aber wenig.
Wenn Du dann noch einmal kirchlich heiraten willst, kannst Du das nur innerhalb einer anderen Konfession tun und würdest dann logischerweise von der kath. Kirche exkommuniziert werden - also rausgeschmiessen werden.
Wenn man evanglisch/protestantisch ist, kann man ja mehrmals kirchlich heiraten - also wird es so etwas wie ein Scheidung geben. Ich nehme an, dass denen die weltliche Scheidung reicht.

zu Wohnung)
Eine Trennung ist ein Grund, dass ein Bedarf für eine neue Wohnung vorliegt.
Du kannst Dir eine neue Wohnung suchen.
Bei 3 Personen, ich nehme an, dass Du die Kinder mitnehmen willst, stehen Dir bis zu 75 qm zu. Die Mietobergrenzen sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Da musst Du Dich bei Deiner zuständigen ARGE erkundigen.
Du musst Dir die neue Wohnung von der ARGE "genehmigen" lassen - also den Mietvertrag der ARGE zur Prüfung vorlegen, bevor Du ihn unterschreibst.

Wenn die Wohnung genehmigt ist, kannst Du weiterhin beantragen:
- Umzugskosten
- die Mietkaution kannst Du als Darlehen erhalten (wobei Du das Darlehen erst zurückzahlen musst, wenn Du irgendwann mal keine Leistungen der ARGE mehr erhälst)
- Erstausstattung der Wohnung, also fehlende Möbelstücke (Du wirst ja sicher nicht alles mitnehmen können)

Ganz wichtig:
Die ARGE muss erst zustimmen, somst bleibst Du auf evtl Kosten sitzen!

Keine Angst, die ARGE verbietet Dir einen Umzug nicht, die wollen nur sichergehen, dass die neue Wohnung auch angemessen sein.

An Leistung erhälst Du dann von der ARGE:
- Regelsatz von 345,- Dich
- Miete + Heizung in angemessener Höhe
- 207,- Sozialgeld pro Kind
- 124,- Mehrbedarf für Alleinerziehende

Folgendes wird abgezogen:
- 2 x 154,- Kindergeld
- Unterhaltsvorschuß 2x 127,- (wenn der Kindsvater auch ALG II Empfänge ist, kann er den Unterhalt ja nicht selbst aufbringen).

Du kannst Dich auch an die Caritas oder Pro Familia in Verbindung setzen - die können Dir auch mit den Behören helfen.

Da in Deinem Posting auch herauszlesen war, dass Dein Mann trinkt und ein gewisses Aggressoinspotential vorhanden ist, solltest Du Dich auch nicht scheuen, zu Not ins Frauenhaus zu gehen!

Hoffe, dass ich Dir helfen konnte.
Wenn Du noch Fragen hast - immer gerne.
In diesem Sinne,
juliafranziska

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Berichtigung:

Kaution gewährt Deine zuständige ARGE nur dann, wenn es in Deinem Wohnort nirgendwo mehr Wohnungen ohne Kaution gibt. Solange kautionsfreier Wohnraum zur Verfügung steht (egal in welchem Zustand dieser Wohnraum auch sein mag), steht Dir dieses Darlehen nicht zu.

Ich kenne zweierlei Fälle. In Saarbrücken z.B. gewährt man mittlerweile seitens der ARGE Kautionsdarlehen. In Plauen wiederum ist dies nicht der Fall, da es hier noch immer Wohnungen gibt, bei denen man keine Kaution zahlen muss. Der Zustand des Wohnraumes steht leider bei der ARGE nicht zur Debatte.

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Hallo,

danke, für die Ergänzung.
Das ist mir komplett neu und ich kann in den mir zur Verfügung stehenden Unterlagen auch nichts dazu finden.

Der Regelfall ist auf alle Fälle, dass die ARGE die Mietkaution (oder den Genossenschaftsanteil) als Darlehen übernimnmt - Voraussetzung für die Genehmigung einer Wohnung sind Mietobergerenze und Quadratmeter in angemessener Höhe.

Der Fall in Plauen scheint ein Sonderfall (über eine interne Dienstanweisung?) zu sein und m.E. auf alle Fälle streitbar!

"In Saarbrücken z.B. gewährt man mittlerweile seitens der ARGE Kautionsdarlehen."
Nicht "mittlerweile" - Die ARGEn haben schon immer Mietkautionen als Darlehen, mit Einführung von Alg II seit dem 1.1.2005, übernommen - allerdings war das bis zum 1.04.2006 rechtswirdrig.
Alle Kautionen vom 1.1.2005 bis zum 1.04.2006 müssen als Beihilfen angesehen werden und sind nicht zurückzufordern.
Erst seit dem 1.04.2006 (durch eine Gesetzesänderung) werden Mietkautionen als Darlehen gewährt.

In diesem Sinne,
juliafranziska

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Hallo,
also wenn es im Sinn der "kirchlichen Scheidung" Dir darum geht wieder kirchlich heiraten zu können:
Es gibt die Möglichkeit sich so scheiden zu lassen, dass das möglich ist.
Dies gilt bei besonderen Härtefällen wie Gewalt in der Ehe,
nach dem Leben getrachtet etc.
Das klingt aber bei Deiner Bescheibung (zum Glück) nicht so.
Ich wünsche Dir alles alles Gute und viel Kraft für die kommende Zeit!

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Es gibt keine kirchliche Scheidung, weder bei den Katholiken noch bei den Protestanten.

Die Katholiken erlauben schlichtweg keine weitere Ehe, ein "Schlupfloch" ist es die erste Ehe kirchlich annullieren zu lassen.

Die Protestanten schließen keine Ehen, sondern segnen die bereits standesamtlich geschlossene Ehe. (Luther: "Die Ehe ist ein weltlich Ding.") Deshalb braucht es auch keine kirchliche Scheidung, wenn noch mal kirchlich geheiratet werden soll.